Schlagwort: Rechner

Kann ich Zulagen und Eigenbeitrag auch im Voraus berechnen?

Ja, über einen so genannten Riester-Rechner lässt sich ganz genau ermitteln, welche Zulagen man bekommt und wie hoch die eigene Sparleistung sein muss, um die vollen Zulagen zu erhalten. Auch die steuerlichen Vorteile lassen sich mithilfe eines Riester-Rechners im Internet ermitteln.

Beispielsweise auf  dem Portal ihre-vorsorge.de, einer Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finden Sie einen Riester-Rechner.

Arbeitslosengeld II: Was steht mir zu?

Jedes Jahr im Juli wird das Arbeitslosengeld II an die Entwicklung der Renten angepasst – vorausgesetzt, die Renten entwickeln sich. Bald gibt es 1,1 Prozent mehr für Ruheständler und so ist auch beim ALG II etwas mehr drin. Warum allerdings eine Kindergelderhöhung wenig für ALG II-Empfänger bringt und wem diese Leistung überhaupt zusteht, lesen Sie in unserem Text.

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Mit der Hundehalter-Haftpflicht tierischen Ärger ersparen


Jedes Jahr müssen in Deutschland 30.000 bis 50.000 Verletzungen durch Hundebisse ärztlich versorgt werden. Es kommt auch immer wieder vor, dass Hunde unvermittelt über eine vielbefahrene Straße laufen. Den so entstandenen Schaden muss das Herrchen begleichen. Eine Tierhalter-Haftpflicht für den Hund verhindert nicht den Ernstfall, kann aber finanziellen Ärger vermeiden. In einigen Regionen ist sie sogar Pflicht.
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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen ALG II und ALG I?

Auch wenn die Bezeichnungen ähnlich klingen, sind dies im Grunde zwei völlig verschiedene Leistungen. ALG I – genauer gesagt: das Arbeitslosengeld – ist eine Versicherungsleistung. Sie steht jedem Arbeitslosen zu, der über eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach einem Jobverlust arbeitslos meldet. Alle Formalitäten laufen über die zuständige Agentur für Arbeit.
Die Höhe der gezahlten Leistung ist abhängig vom bisherigen Verdienst des Arbeitslosen und kann nicht gekürzt werden. Allerdings erhalten Arbeitslose mit Kind 67 Prozent ihres letzten Nettogehalts, Arbeitslose ohne Kinder bekommen nur 60 Prozent.

ALG II – oder das Arbeitslosengeld II – ist als Grundsicherung für Arbeitssuchende gedacht, die keine oder nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Auch Arbeitnehmer mit einer geringen Bezahlung können ihr Gehalt durch ALG II aufstocken.

ALG II setzt sich aus der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammen, die es seit 2005 faktisch nicht mehr gibt. Bekannt ist die Leistung auch unter dem Namen Hartz IV, weil sie mit dem vierten Gesetz nach dem so genannten Hartz-Konzept realisiert wurde. Als Hilfe zum Lebensunterhalt soll das ALG II den arbeitslosen Erwerbsfähigen helfen, baldmöglichst wieder eine Arbeit zu finden.

Die Höhe der gezahlten Leistung richtet sich nach dem Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft, wenn der Antragsteller mit seiner Familie zusammenlebt. Hierbei gibt es feste Regelsätze für den Antragsteller, seinen Partner und für die Kinder in verschiedenen Altersgruppen. Dazu kann noch ein so genannter Mehrbedarf kommen, etwa, wenn die Antragstellerin alleinerziehend oder schwanger ist, oder ein behindertes Kind zu versorgen hat. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, die ebenfalls übernommen werden – solange sie angemessen sind. Ansprechpartner in Sachen ALG II sind die so genannten ARGEn (die Jobcenter) oder kommunalen Träger.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld kann eine Leistung nach Hartz IV auch gekürzt werden, etwa wenn der Antragsteller Meldefristen nicht einhält oder nicht genügend Eigenbemühungen zeigt.

Einen möglichen Anspruch auf ALG II können Sie auch direkt in unserem Hartz IV-Rechner ermitteln.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs berücksichtigt werden.
Hierzu zählen laut Agentur für Arbeit die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit, selbstständig oder nicht selbstständig, Arbeitslosengeld oder Krankengeld als Entgeltersatzleistungen, Einnahmen aus Vermietung, Zins- und Kapitalerträge sowie Unterhaltsleistungen und Kindergeld sowie Renten und Steuererstattungen.

Von diesem Einkommen werden jedoch erst einmal die darauf anfallenden Steuern wieder abgezogen. Hierzu gehören: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Kapitalertragssteuer sowie Pflichtbeiträge von sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und freiwillig Krankenversicherten.
Auch Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, können vom Einkommen abgezogen werden. Weitere private Versicherungen können mit 30 Euro anteilig abgesetzt werden, bei Minderjährigen in voller Höhe. Es gibt noch weitere Regelungen zum Abzug von Versicherungsbeiträgen. Näheres erfährt man beispielsweise von einem Bearbeiter im Jobcenter oder aus der Broschüre der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.

Weiterhin werden vom Einkommen abgerechnet: Riester-Beiträge und Werbungskosten.
Außerdem wird pauschal ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen. Darüber hinaus sind anrechnungsfrei: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 Euro bis 800 Euro: 20 Prozent. Vom Bruttoeinkommen von 800,01 Euro bis 1.200 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei.
In unserem Hartz IV-Rechner werden diese Freibeträge berücksichtigt. So können Sie bereits im Voraus ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen ungefähr angerechnet wird, um Ihren Hartz IV-Bedarf zu ermitteln..

Wann kann ich ALG II beantragen?

Einen Antrag auf ALG II können Sie jederzeit stellen, wenn Sie weniger zum Leben haben, als den ALG II Regelsatz. Dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV. Allerdings werden die Einkommen und auch das Vermögen aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, um einen Bedarf festzustellen.

ALG II können Sie nicht nur als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug beantragen, sondern auch, wenn Sie (wenig) Arbeitslosengeld beziehen oder für ein geringes Gehalt arbeiten.

In jedem Fall sollten Sie einen Antrag stellen, wenn Sie in einem Hartz IV-Rechner ermitteln, dass Sie einen Anspruch haben. Dieses Ergebnis ist zwar keine Garantie auf tatsächliche Zahlung der Leistung, gibt Ihnen aber einen guten Anhaltspunkt, Ihren Anspruch realistisch einzuschätzen.
Einen Harzt IV Rechner finden Sie zum Beispiel hier.

IKK: Leichter Anstieg beim Krankenstand im Handwerk

Der Krankenstand der IKK-Pflichtversicherten im Handwerk ist im Jahr 2007 um 0,1 Prozentpunkte nur leicht angestiegen. Mit 3,9 Prozent liegt er aber immer noch unter der 4-Prozent-Marke. Seit dem Jahr 2001 ist der Krankenstand kontinuierlich gesunken. Damals betrug er 5,1 Prozent und sank bis zum Jahre 2006 auf 3,8 Prozent.
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Selbstständig statt arbeitslos – mit Unterstützung der Arbeitsagentur

ExistenzgruenderArbeitslos? Keine Lust mehr auf meckernde Chefs oder nervende Kollegen? Viele suchen und finden in der Selbstständigkeit ihr großes Glück. Wer eine clevere Idee realisieren will, hat durch den Gründerzuschuss und das Einstiegsgeld der Arbeitsagenturen zumindest in der ersten Phase eine finanzielle Unterstützung – unter bestimmten Voraussetzungen.

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