IKK: Leichter Anstieg beim Krankenstand im Handwerk

Der Krankenstand der IKK-Pflichtversicherten im Handwerk ist im Jahr 2007 um 0,1 Prozentpunkte nur leicht angestiegen. Mit 3,9 Prozent liegt er aber immer noch unter der 4-Prozent-Marke. Seit dem Jahr 2001 ist der Krankenstand kontinuierlich gesunken. Damals betrug er 5,1 Prozent und sank bis zum Jahre 2006 auf 3,8 Prozent.

Das ergab die Analyse des IKK-Bundesverbandes, der die Arbeitsunfähigkeitsdaten des Jahres 2007 von 2,5 Millionen IKK-Versicherten zugrunde liegen.

Der leichte Anstieg in 2007 hat zwei Ursachen. So sind sowohl die Arbeitsunfähigkeitsquote als auch die Anzahl der Fälle leicht gestiegen. Dagegen sank die durchschnittliche Dauer pro Krankheitsfall. Insgesamt betrachtet kam somit im Jahre 2007 jeder IKK-Pflichtversicherte auf durchschnittlich 14,2 AU-Tage.

„Der leichte Anstieg ist aus meiner Sicht noch keine echte Trendwende. Grund zur Besorgnis gibt es noch nicht, auch wenn Krankheitstage für Arbeitgeber immer ein Kostenfaktor sind, besonders auch für kleinere Handwerksbetriebe“, erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Bei den Krankheitsarten bestimmten nach wie vor Muskel- und Skeletterkrankungen (25,6 Prozent der AU-Tage) sowie Verletzungen und Vergiftungen (17,4 Prozent der AU-Tage) das Krankheitsgeschehen bei den IKK-Pflichtversicherten. Gut jeder vierte AU-Tag wird durch Muskel- und Skeletterkrankungen hervorgerufen.

Allerdings stagniert die Zahl der durch diese Krankheiten hervorgerufenen AU-Tage im Vergleich zum Vorjahr.

Zugenommen haben die AU-Tage, die durch Atemwegserkrankungen verursacht wurden (plus 11,7 Prozent) sowie psychische und Verhaltensstörungen (plus 8,5 Prozent AU-Tage.).

„Der Anstieg der psychischen Erkrankungen zeigt uns, dass wir bei unseren Angeboten der IKKimpuls-Werkstatt auch hierauf ein Augenmerk richten müssen. Denn nachdem im letzten Jahr der Anstieg dieser Erkrankungen nur gering war, setzt sich jetzt wohl der Trend des deutlichen Anstiegs der letzten Jahre fort“, so Stuppardt.

Zudem gehören psychische Störungen zu den Krankheitsarten mit der längsten Krankheitsfalldauer.

Detaillierte Ergebnisse zur Gesundheitssituation im Handwerk mit einem Überblick über Besonderheiten in den Gewerbegruppen und verschiedenen Berufen des Handwerks sowie über Krankheitsschwerpunkte nach Alter und Geschlecht veröffentlicht der IKK-Bundesverband jährlich in seinem Berichtsband „Arbeit und Gesundheit im Handwerk“. Der nächste Band erscheint voraussichtlich im August.

Glossar der Fachausdrücke

Krankenstand: Der Krankenstand gibt den Anteil der Arbeitszeit in Prozent an, die an einem beliebigen Kalendertag des Auswertungszeitraums krankheitsbedingt ausfällt. Der Anschaulichkeit halber bedeutet das auf Personen bezogen, dass bei einem Krankenstand von 5 Prozent in einem Betrieb an jedem Kalendertag rechnerisch 5 Prozent der Beschäftigten krankheitsbedingt fehlen.

Falldauer: Die Falldauer gibt an, wie viele Tage ein Krankheitsfall durchschnittlich gedauert hat. Die Zahl der AU-Tage je Fall liefert einen ersten Hinweis auf die Schwere einer Erkrankung.

AU-Fälle: Als ein Arbeitsunfähigkeitsfall (AU-Fall) wird eine krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz bezeichnet, für die in der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Diagnose angegeben wird. Einem AU-Fall können dabei mehrere AU-Bescheinigungen (Erstbescheinigung und Folgebescheinigung) zugrunde liegen. Die AU-Tage der unterschiedlichen Bescheinigungen werden summiert.

AU-Quote: Die AU-Quote gibt den Anteil der Versicherten an, für die mindestens eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb des Auswertungszeitraums vorliegt. Eine AU-Quote von 65 Prozent bedeutet also, dass von 100 IKK-Versicherten 65 mindestens einmal krank geschrieben wurden.

AU-Tage: Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) sind alle Tage krankheitsbedingter Abwesenheit von der Arbeit, für die der IKK eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Unberücksichtigt bleiben daher insbesondere Erkrankungen von nur ein oder zwei Tagen Dauer, für die in vielen Fällen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Alle Angaben beziehen sich auf Kalendertage. Bei der Zählung der AU-Tage werden also auch Wochenenden und Feiertage mitgezählt.

Pressemitteilung des IKK Bundesverband

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