Arbeitgeber können Arbeitnehmern, die sich in Elternzeit befinden, grundsätzlich nicht kündigen. Laut ARAG Experten kann in Ausnahmefällen aber die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag für zulässig erklären. Die Einzelheiten regeln die Vorschriften zum Kündigungsschutz bei Elternzeit.
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Elternzeit
In Deutschland haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit. Steuerzahler haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis der Mutter, des Vaters oder eines anderen berechtigten Person (Großelternzeit). Während der Elternzeit besteht keine Arbeitspflicht des Elternteiles. Laut dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) können beide Eltern die Elternzeit ganz oder zeitweise gemeinsam nehmen. Die Elternteile haben einen Anspruch auf den vollen Zeitraum von 36 Monaten.
Insolvenz: Kündigung während Elternzeit ist zulässig
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in der Regel dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Zulassung der Kündigung eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers stattgeben, wenn eine Betriebsstilllegung ansteht.
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Berufseinstieg nach der Elternzeit gut vorbereiten
Nach einer dreimonatigen Sommerpause setzt die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Dresden die im Oktober 2008 begonnene Veranstaltungsreihe für Berufsrückkehrerrinnen und Berufsrückkehrer fort, die nach der Elternzeit in das Berufsleben wieder einsteigen wollen.
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Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind
Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. Alle wichtigen Details zum Mutterschutzgesetz und den Anspruch auf Mutterschaftsgeld erfahren Sie hier.
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Nach Babypause die Rückkehr in den Job langfristig planen
Über die Hälfte der frisch gebackenen Mütter würde nach der Elternzeit gerne wieder arbeiten, belegt ein Bericht des Familienministeriums. „Doch ist der Wiedereinstieg mit einigen Hürden verbunden“, betont Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin von TÜV Rheinland. So hat sich die Technik weiterentwickelt, es gibt neue Kollegen und – im schlimmsten Fall – ist die ehemalige Position sogar schon neu besetzt.
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Was während Schwangerschaft und Elternzeit zu beachten ist
Immer mehr junge Mütter möchten nach Ablauf der Elternzeit schon recht bald wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Damit der berufliche Wiedereinstieg möglichst reibungslos klappt, ist es sinnvoll, alle Modalitäten bereits während der Schwangerschaft mit dem Arbeitgeber zu klären.
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