Schlagwort: Elternzeit

Arbeitsrecht: Kündigung trotz Elternzeit

Arbeitgeber können Arbeitnehmern, die sich in Elternzeit befinden, grundsätzlich nicht kündigen. Laut ARAG Experten kann in Ausnahmefällen aber die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag für zulässig erklären. Die Einzelheiten regeln die Vorschriften zum Kündigungsschutz bei Elternzeit.
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Elternzeit

In Deutschland haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit. Steuerzahler haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis der Mutter, des Vaters oder eines anderen berechtigten Person (Großelternzeit). Während der Elternzeit besteht keine Arbeitspflicht des Elternteiles. Laut dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) können beide Eltern die Elternzeit ganz oder zeitweise gemeinsam nehmen. Die Elternteile haben einen Anspruch auf den vollen Zeitraum von 36 Monaten.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. Alle wichtigen Details zum Mutterschutzgesetz und den Anspruch auf Mutterschaftsgeld erfahren Sie hier.

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Nach Babypause die Rückkehr in den Job langfristig planen

Über die Hälfte der frisch gebackenen Mütter würde nach der Elternzeit gerne wieder arbeiten, belegt ein Bericht des Familienministeriums. „Doch ist der Wiedereinstieg mit einigen Hürden verbunden“, betont Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin von TÜV Rheinland. So hat sich die Technik weiterentwickelt, es gibt neue Kollegen und – im schlimmsten Fall – ist die ehemalige Position sogar schon neu besetzt.
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