Schlagwort: Bruttojahreseinkommen

Einkommen, zu versteuernde (zvE)

Der Steuerfachbegriff „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) steht für das Einkommen, auf das der Staat steuern erhebt. Um das zu versteuernde Einkommen zu errechnen, zieht man vom gesamten Einkommen die Freibeträge und andere abziehbare Beträge, ab. Definiert ist das „zu versteuernde Einkommen“ im § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes, EStG.

Private Unfallversicherung – Eine Versicherung für alle?

Auf dem Hin- und Rückweg und natürlich während der Arbeit selbst, ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, auch Schüler und Studenten. Jedoch: Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im privaten Bereich und nicht am Arbeitsplatz. Für diese Bereiche braucht man eine private Unfallversicherung.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Bei der Höhe der Versicherungssumme gilt die Faustformel: Paare mit kleinen Kindern brauchen mindestens das Fünffache des Bruttojahreseinkommens des Hauptverdieners. Sind die Kinder schon älter oder ist nur der Partner zu versorgen, reicht normalerweise das drei- bis vierfache Bruttojahreseinkommen aus.

Bei der Berechnung der Deckungssumme sollte man auch Ansprüche aus der gesetzlichen Witwen- und Waisenrente einkalkulieren.
Bei einer Restschuldversicherung richtet sich die Versicherungssumme nach der Höhe des Kredits.