Private Unfallversicherung – Eine Versicherung für alle?

Die richtige Versicherungssumme

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Versicherbar ist jede gesunde Person von der Geburt bis zum 70. Lebensjahr. Personen mit erheblichen Krankheiten oder Gebrechen (z.B. Diabetiker, Epileptiker, hochgradig Kurzsichtige ab acht Dioptrien Fehlsichtigkeit) werden nur eingeschränkt versichert. Neuanträge ab dem 60. Lebensjahr können bei einigen Anbietern zu einer um bis zu 100 Prozent höheren Versicherungsprämie führen. Dauerhaft pflegebedürftige Personen und Geisteskranke sind nicht versicherbar.

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach der persönlichen Situation des Einzelnen. Dabei sollte überlegt werden, wie viel Geld im Ernstfall benötigt wird und welche Absicherungen zusätzlich vorhanden sind. Bedenken Sie: Die Versicherung zahlt nur entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme. Welche beruflichen und sonstigen Folgen sich für den Versicherten ergeben, interessiert die Versicherung nicht. Deshalb ist es ratsam, die Versicherungssumme für den Invaliditätsfall nicht zu niedrig anzusetzen.

Man sollte die Invaliditätssumme nach Alter und Bruttojahreseinkommen nach folgender Faustregel berechnen: 30 Jahre = das Fünffache, 40 Jahre = das Vierfache und 50 Jahre = das Dreifache des Jahreseinkommens. Beispiel: Die Versicherungssumme für einen 30-jährigen Mann mit einem Bruttojahresgehalt von 35.000 Euro sollte nach der Faustregel mindestens 175.000 Euro betragen. Eine günstige Privatunfallversicherung für diese Versicherungssumme, ohne Progression, in der Gefahrenklasse A je nach Versicherungsunternehmen schon für unter 100 Euro bis rund 150 Euro pro Jahr ohne Zusatzleistungen.

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