Private Unfallversicherung – Eine Versicherung für alle?

Sonderbedingungen für verschiedene Berufsgruppen

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Für besondere Berufsgruppen sehen die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) besondere Gliedertaxen mit höheren Prozentsätzen vor. Für Chirurgen oder Musiker beispielsweise kann der Verlust des kleinen Fingers schon die völlige berufliche Invalidität nach sich ziehen. In der Regel werden Mehrleistungen von 100 Prozent bis 1.000 Prozent der Grundsumme vereinbart, um entsprechend des Invaliditätsgrades hohe finanzielle Leistungen zu erhalten.

Der Invaliditätsgrad lässt sich logischerweise nicht immer nach der Gliedertaxe bemessen. Hirnschäden oder innere Verletzungen, die nach einem Unfall bleibende Schäden hinterlassen, werden natürlich ebenfalls berücksichtigt. In diesen Fällen ist das ärztliche Gutachten maßgebend für den Prozentsatz der Invalidität.

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