Private Unfallversicherung – Eine Versicherung für alle?

Schadensfall und Kündigung

[!–T–]

Die Auflagen und Fristen der Versicherer müssen sorgfältig eingehalten werden, um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen. Der Verletzte muss unverzüglich nach dem Unfall einen Arzt konsultieren und die Heilbehandlung bis zum Abschluss fortsetzen. Selbstverständlich ist auch die Versicherung umgehend und wahrheitsgemäß zu unterrichten. Ein Todesfall ist innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall bei der Versicherung schon angezeigt wurde. Werden die zu erfüllenden Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, geht der Versicherungsschutz verloren.

Spätestens 15 Monate nach einem Unfall muss gegenüber dem Versicherer durch ein ärztliches Gutachten der Anspruch geltend gemacht werden. Bei Fristüberschreitung verfällt der Invaliditätsanspruch. Die Versicherung wird Sie aber nicht an den Fristablauf erinnern.
Kündigung?

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Kündigen können Sie auch nach der Schadenzahlung oder wenn die Leistung durch die Versicherung verweigert wird. Die Kündigung muss dann aber spätestens nach einem Monat bei der Versicherung eingegangen sein.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.