Jahresarchiv: 2006

Der letzte Wille kann ungewollte Folgen haben

Kaum ein Thema ist in der heutigen Gesellschaft in höherem Maße tabuisiert als der Tod – und mit ihm die Regelung des Nachlasses. Dabei ist es gerade innerhalb einer Familie besonders wichtig, dass sich Eltern schon zu Lebzeiten Gedanken über die Aufteilung ihres Vermögens machen. Dafür bieten sich bei Ehepartnern sowohl das gemeinschaftliche Testament – eigentlich zwei getrennte Nachlassverfügungen in einem Schreiben – als auch das so genannte Berliner Testament an. Hier setzen sich beide Gatten gegenseitig als Alleinerben ein, um den anderen finanziell abzusichern und meist die Kinder als Erben des zuletzt Versterbenden. „Das Berliner Testament, als spezielle Unterart des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, ist in Deutschland zwar weit verbreitet. Doch können bestimmte Fehler bei der Gestaltung zu schwerwiegenden, auch steuerlichen Nachteilen führen“, warnt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. So lassen sich manche Regelungen im Berliner Testament nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr widerrufen, was eine nachträgliche Revision der Verfügung unmöglich macht.
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Regelung im Arzneimittel-Sparpaket lädt Pharmahersteller ab 2007 zur Umgehung ein – dies kostet die Krankenkassen mindestens 150 Millionen Euro

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen davor, dass eine Sparregelung im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) jetzt voll ausgehebelt werden kann. Hersteller nutzen offensichtlich eine Gesetzeslücke, um den eigentlich vorgesehenen Herstellerrabatt zu umgehen.
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Regelung im Arzneimittel-Sparpaket lädt Pharmahersteller ab 2007 zur Umgehung ein – dies kostet die Krankenkassen mindestens 150 Millionen Euro

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen davor, dass eine Sparregelung im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) jetzt voll ausgehebelt werden kann. Hersteller nutzen offensichtlich eine Gesetzeslücke, um den eigentlich vorgesehenen Herstellerrabatt zu umgehen.

Seit dem 1. April 2006 müssen Anbieter von patentfreien Arzneimitteln einen Abschlag in Höhe von 10 Prozent (auf den Herstellerpreis ohne Mehrwertsteuer) leisten. Ab dem 1. Januar 2007 werden Preissenkungen der Hersteller auf diesen Abschlag angerechnet. Senkt ein Arzneimittelhersteller den Preis für sein patentfreies Arzneimittel ab dem 1. Januar 2007 um mindestens zehn Prozent, muss er den gesetzlichen Abschlag nicht mehr zahlen.

Das Vorgehen der Hersteller: Bereits 14 Generikahersteller haben zum 15.12.2006 ihre Preise für 2.777 Produkte (Packungen) erhöht. Wenn sie die Preise zum 1. Januar 2007 wieder um mind. zehn Prozent senken (z. B. auf das Niveau vor dem 15.12.2006), entfällt aufgrund der Regelungen im AVWG der 10-prozentige Abschlag für bis zu 36 Monate.

Diese Produkte der 14 Generikahersteller machen zehn Prozent der abschlagspflichtigen Packungen aus. Der Einnahmeverlust der Kassen summiert sich für den verbleibenden Regelungszeitraum von drei Jahren auf 150 Mio. Euro. Beteiligen sich die übrigen Anbieter an diesem Vorgehen (z. B. Preiserhöhung zum 15. Januar um zehn Prozent, dann wieder Preissenkung um zehn Prozent zum 1. Februar), droht gar eine Belastung von bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung. Damit wäre das mit dem AVWG beabsichtigte Einsparziel von 500 Mio. Euro pro Jahr vollends verloren.

Bei Produkten, die von der Zuzahlung freigestellt und somit ohnehin schon abschlagsfrei sind, sind keine Preisänderungen zu beobachten. Die von den GKV-Spitzen­verbänden eingebrachte Zuzahlungsfreistellung bietet offenbar Schutz vor derartigem Missbrauch.

 

Ministerium wurde frühzeitig auf das Problem hingewiesen

Auf diesen handwerklichen Fehler im Gesetz hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen das Bundesgesundheitsministerium rechtzeitig vor Inkrafttreten des AVWG hingewiesen. Gleichwohl wurde im Gesetzgebungsverfahren die mögliche Preiserhöhungs-Preissenkungs-Strategie („Preisschaukel“) der Hersteller nicht unterbunden. Das Bundesgesundheitsministerium behielt sich lediglich vor, „für den Fall, dass Anbieter die Möglichkeit zur Ablösung des Rabattes durch Preissenkungen missbrauchen … geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu treffen“. In welcher Form diese zeitnah erfolgen könnten, ist unklar.

Krankenkassen fordern rasche Intervention

Die potentiell milliardenschwere Gesetzeslücke des AVWG erhöht das ohnehin schon beträchtliche Ausgabenrisiko des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG). Da die Hersteller alle 14 Tage ihre Preise anpassen können, muss das Bundesgesundheitsministerium rasch handeln, um die Abschlagsregelung eindeutig zu gestalten.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Was bei Feuerwerk zu beachten ist

Das neue Jahr wird traditionell mit Feuerwerkskörpern und Böllern begrüßt. Um Ärger, Brände oder Unfälle zu vermeiden, gilt es allerdings einiges zu beachten.

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Rentenversicherung: Änderungen zum Jahreswechsel

Zum Jahresbeginn ändern sich zentrale Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das teilt der Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

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AOK übernimmt Kosten für Akupunktur

Pressemitteilung der AOK 

 

Die AOK bezahlt ab 1. Januar 2007 für ihre Versicherten Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen. „Jetzt können wir den betroffenen Patienten neben der bisherigen konventionellen Therapie einen weiteren Baustein in der Behandlung ihrer chronischen Schmerzen anbieten,“ erläuterte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, am Donnerstag in Bonn.

Akupunktur ist für die Versicherten – abgesehen von der Praxisgebühr – frei von Zuzahlungen. „Die Patienten können ab Januar ohne besonderen Antrag in bis zu zehn Sitzungen mit Akupunktur behandelt werden, in Ausnahmefällen auch mehr“, so Ahrens. Auf Kassenkosten dürfen nur besonders qualifizierte Ärzte akupunktieren. Voraussetzung ist eine hochwertige Ausbildungzur Akupunktur. Dazu kommen Qualifikationen in den Bereichen Schmerztherapie und Psychosomatik. Bis Ende 2007 ist für Ärzte eine Übergangsregelung vorgesehen.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Akupunktur-Behandlung bei Rücken- und Knieschmerzen zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen aufzuwerten, beruht auf Ergebnissen der weltweit größten Studie zur Wirksamkeit der Akupunktur (gerac-Studie). Sie wurde von der AOK zusammen mit anderen Krankenkassen auf den Weg gebracht. Ein Ergebnis: Akupunktur wirkt bei chronischen Knie- und Kreuzschmerzen besser als bisher übliche Therapieformen. Für Spannungskopfschmerzen und Migräne konnte die Wirksamkeit nicht eindeutig nachgewiesen werden.

Arzneimittelausgaben steigen auf 25 Milliarden Euro – Zuzahlungen insgesamt leicht gesunken

Nach dem die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im vergangenen Jahr 24,6 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben hatte, werden es, so die BKK-Schätzung nach dem aktuellen Datenstand, in diesem Jahr insgesamt für alle gesetzlichen Krankenkassen rund 25 Milliarden Euro sein.
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CosmosDirekt: Keine Absenkung der Gewinnbeteiligung in 2007

Deutschlands größter Direktversicherer, CosmosDirekt in Saarbrücken, hält die Gesamtverzinsung für das Jahr 2007 stabil bei 4,25%.

„Die Entscheidung für eine gleich bleibende Gesamtverzinsung ist eine Maßnahme, um die Ertragskraft unseres Unternehmens zu erhalten und zu stärken“ erklärt Vorstandschef Winfried Spies. „Dies ist im Sinne unserer Kunden, die sich einen soliden, verlässlichen und leistungsstarken Versicherer wünschen“.
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