Was bei Feuerwerk zu beachten ist

Das neue Jahr wird traditionell mit Feuerwerkskörpern und Böllern begrüßt. Um Ärger, Brände oder Unfälle zu vermeiden, gilt es allerdings einiges zu beachten.

Für den Erwerb von Feuerwerkskörpern gelten enge rechtliche Grenzen, wie der Anwalt-Suchservice berichtet. Lediglich kleine Feuerwerksspielwaren (z.B. Silberregen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk) sind das ganze Jahr über frei verkäuflich. Allerdings sollen sie nicht an Kinder unter zwölf Jahren abgegeben werden.

Das übliche Silvesterfeuerwerk, die gängigen Raketen und Böller, bezeichnet man als Kleinfeuerwerk. Es darf in der Regel nur zwischen dem 29. und dem 31. Dezember (in bestimmten Fällen schon einen Tag früher) und auch nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. So genanntes Mittel- und Großfeuerwerk (z.B. Feuerwerksbomben und große Raketen) ist ausschließlich Profifeuerwerkern vorbehalten. In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) verwendet werden. Wer Feuerwerk aus dem Ausland einführt, kann sich strafbar machen.

Abgefeuert werden dürfen Raketen und Böller nur am 31. Dezember und 1. Januar. Je nach Kommune kann das Böllern aber selbst an diesen Tagen zeitlich noch weiter eingeschränkt sein. Auch in der unmittelbaren Nähe bestimmter Gebäude ist das Böllern verboten. Dazu zählen zum Beispiel Kirchen und Krankenhäuser. Außerhalb der Silvesterzeit ist das Zünden von Raketen und Böllern nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt, die in der Regel beim Ordnungsamt beantragt werden muss.

Selbst in der schönsten Feierstimmung ist beim Umgang mit Feuerwerkskörpern Vorsicht geboten. Setzt auf einer Silvesterparty eine von einem Gast abgefeuerte, nicht vollständig abgebrannte Rakete das Haus in Brand, muss nicht nur der unvorsichtige Besucher haften. Den Gastgeber trifft unter Umständen eine Mitschuld und er muss einen Teil des Schadens selbst tragen. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 11 U 126/99) entschied, es sei allgemein bekannt, dass nicht jeder einzelne Knallkörper ordnungsgemäß funktioniere. Deshalb hätten Gastgeber darauf zu achten, dass auch von Feuerwerkskörpern, die ihre Gäste zündeten, keine Gefahr ausgehe.

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