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Jahresarchiv: 2004
Risikostrukturausgleich ist notwendig für fairen Wettbewerb
Pressemitteilung der
Die vorgesehene Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen zum so genannten Morbiditäts-Risikoausgleich – kurz „Morbi-RSA“ – wird die von der Solidargemeinschaft aller gesetzlich Krankenversicherten und ihren Arbeitgebern aufgebrachten Beitragsgelder zielgenauer und damit auch wettbewerbsgerechter dorthin lenken, wo die Mittel tatsächlich zur Versorgung von Kranken gebraucht werden. Dies erklärte der Vorstandsvorsitzende des -Bundesverbandes. Dr. Hans Jürgen Ahrens, am Montag in Bonn.
Ahrens wies zugleich Behauptungen des BKK-Bundesverbandes zurück, die von den Gutachtern der Bundesregierung empfohlene Ausgestaltung des Morbi-RSA führe zu Ausgabensteigerungen. Ahrens: „Es ist schon bedauerlich, dass der BKK-Bundesverband jetzt zu nachweislich unwahren Behauptungen greift, nur um damit eine bessere Ausrichtung des Wettbewerbs unter den hin auf bessere Versorgungsqualität und mehr Wirtschaftlichkeit zu blockieren.“
Tatsächlich, so Ahrens, verstärke der Morbi-RSA Anreize für die Kassen, gute Leistungen möglichst preisgünstig einzukaufen, weil er den Kassen nur auf der Basis der GKV-Durchschnittsausgaben für eine bestimmte im Vorjahr eingetretene Erkrankung entsprechende Mittel zuweise.
Teurere Medikamente als notwendig oder überteuerte Krankenhausbehandlung würde damit nicht mit RSA-Mitteln ausgeglichen.
„Wer RSA begrenzen will, kann auch Heizung abschalten, weil es kälter wird“
Ahrens sagte, ohne die vorgeschlagene RSA-Weiterentwicklung zum Morbi-RSA würde es sich für die Kassen weiter lohnen, sich vorrangig auf die Anwerbung von gesunden Mitgliedern zu konzentrieren, statt auf eine bessere und wirtschaftliche Versorgung von Kranken. Auch die BKK-Forderung nach Begrenzung der RSA-Ausgleichssummen sei unsinnig: „Ebenso könnte man die Heizung abschalten, weil es kälter wird.“
Die Zunahme der RSA-Summe, sagte Ahrens, sei Ausdruck steigender Wettbewerbsverzerrungen. Zunehmende soziale Kälte wäre das Ergebnis einer RSA-Begrenzung. Durch eine verordnete Begrenzung des RSA bekämpfe man nicht diese Wettbewerbsverzerrungen, sondern nur deren sichtbaren Ausdruck. Die Weiterentwicklung zum Morbi-RSA habe die Aufgabe, die finanziellen Anreize der zur Bevorzugung von gesunden Mitgliedern noch besser zu neutralisieren.
Wettbewerb um die beste Versorgung
Der Wettbewerb unter den Kassen werde sich dann noch besser auf die Verbesserung der Versorgungsqualität und auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit konzentrieren. Festgestellter Hauptmangel des bisherigen RSA-Verfahrens sei, dass verschiedene Krankheitszustände, also die Morbidität der Versicherten, bisher nicht berücksichtigt werden.
Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen, weil mit einem geringeren Anteil an kranken Versicherten – wie zum Beispiel ein Teil der 200 BKKs-, deshalb niedrigere Beitragssätze bieten konnten, als mit einem hohen Anteil kranker Versicherter. Auch Kassenwechsler seien derzeit überwiegend gesund.
Wettbewerbswidrige Beitragssatzverzerrungen zugunsten vieler BKKs entstehen, weil sich der RSA bislang auf die zu groben Risikofaktoren Alter, Geschlecht und Erwerbsminderung beschränkt. Ahrens: „Die Beitragssatzunterschiede zwischen Kassen sind daher heute meist nicht Ausdruck von Wirtschaftlichkeit, sondern von mehr oder weniger Kranken in der jeweiligen Versichertengemeinschaft. Mehr noch: Gerade so genannte günstige Kassen mit vielen gutverdienenden Gesunden brauchen derzeit auf Wirtschaftlichkeit der Versorgung gar nicht zu achten. So wird Geld verschwendet.“
Rechenbeispiel:
Ahrens erläuterte die Zusammenhänge an einem Beispiel: Allen werden im heutigen RSA für eine 62-Jährige Versicherte unabhängig vom konkreten Gesundheitszustand für diese Versicherte rund 1.600 Euro Beitragsbedarf zugewiesen. Ist die Versicherte gesund, kann ihre Kasse diese 1.600 Euro für Beitragssatzsenkungen einsetzen und dadurch weitere Marktanteile bei gesunden Versicherten gewinnen.
Auch für eine schwer kranke 62-Jährige Versicherte mit jährlich 3.000 Euro Arzneimittelausgaben erhält die Kasse nur 1.600 Euro. Die Unterdeckung muss von den Mitgliedern der Kasse getragen werden. Sie zahlen höhere Beiträge, was zu weiteren Abwanderungen führt.
Durch gute medizinische Versorgungsangebote neue kranke Mitglieder zu gewinnen, schade also einer Kasse unter den derzeitigen Wettbewerbsbedingungen. Die Weiterentwicklung des RSA zum Morbi-RSA solle diese Mängel des bisherigen Verfahrens beheben. Ab 2007 soll der Ausgleich über ein morbiditätsorientiertes Verfahren stattfinden. Solche Verfahren werden bereits in anderen Ländern angewendet, in den USA von Medicare, der Rentner- , und in den Niederlanden seit 2002.
Wissenschaftliche Gutachter, die im Auftrag der Bundesregierung verschiedene Klassifikationsmodelle bewerteten, haben sich dafür ausgesprochen, die Krankheitseinstufung anhand von Krankenhausdiagnosen und Arzneimittelausgaben vorzunehmen.
Standardisierte Leistungsausgaben
Wichtig dabei: Bei diesem Verfahren werden nur standardisierte GKV-weite Leistungsausgaben ausgeglichen und nicht die tatsächlichen Ausgaben einzelner Kassen für den einzelnen Patienten. Damit verstärkt sich für Kassen zielgenau das wirtschaftliche Interesse, mit ihren tatsächlichen Ausgaben unter diesen GKV-Durchschnittswerten zu liegen.
Durch die Nutzung der so genannten „prospektiven Variante“ des Morbi-RSA werde dieser Effekt sogar noch stärker. Weil die Eingruppierung (in Zuschlagsgruppen) im Vorjahr, die Kosten aber erst im Folgejahr Berücksichtigung finden, ist jede Kasse nicht nur an geringen Kosten bei Auftreten der Erkrankung, sondern auch an möglichst geringen Folgekosten interessiert. Damit schaffe diese Ausgestaltung des Morbi-RSA erstmals volle Anreize für eine qualitativ möglichst gute und zugleich günstige Versorgung.
Bei einem Morbi-RSA sehen alle Experten gute Chancen, dass sich die Risiken zwischen den stärker mischen und dann die Summe der Transferzahlungen zurückgeht. Klar machen müsse man sich aber: Die Höhe der Transferzahlungen ist der Gradmesser der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen, die eben ausgeglichen werden müssen. Nehmen die Wettbewerbsverzerrungen ab, sinken auch die Transferzahlungen. Die Höhe der Transferzahlungen zeige ganz einfach den Schweregrad einer Krankheit namens Wettbewerbsverzerrung.
Argumente sprechen klar für Morbi-RSA
Ahrens forderte, für die Beurteilung des Morbi-RSA klare Antworten auf zwei einfache Fragen entscheiden zu lassen: Nutzt der Morbi-RSA den Patienten und stärkt er zielgenau den Wettbewerb im deutschen Gesundheitsmarkt? Die Antworten seien einfach: Ahrens: „Der Morbi-RSA wird den Versicherten eine bessere medizinische Versorgung bringen und er befördert zielgenau, dass
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