Schlagwort: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbraucherzentrale Niedersachsen veröffentlicht Leitfaden zur sicheren Geldanlage

Geldanlage ist eine komplizierte Angelegenheit und Vertrauenssache. Die Finanzmarktkrise hat zudem viele Sparer und Anleger tief verunsichert. Viele fragen sich, welche Anlagen in der heutigen Zeit überhaupt noch sicher sind und ob man seinem Bankberater noch vertrauen kann?
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Verbraucherzentrale veröffentlicht Ratgeber für Sparer und Anleger

Geldanlage ist Vertrauenssache – oft genug haben Banken und Finanzvermittler das Vertrauen ihrer Kunden dazu benutzt, um in erster Linie die eigenen Gewinne zu sichern. Mit dem neuen Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“ gibt es jetzt für Anleger ein unabhängiges Standardwerk, das leicht verständlich und umfassend Praxiswissen vermittelt.
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Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dubiosen Gewinnmitteilungen

Zahlreiche Empfänger dubioser Gewinnmitteilungen des angeblichen Finanzdienstleistungsunternehmens Dr. Schneider & König aus Bremen haben sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen gewandt. Das Unternehmen versendet Schreiben mit einer Einladung zum „nachträglichen Gewinnübergabetermin“ für 946,72 Euro. Die Verbraucherzentrale sieht darin den raffinierten Versuch eines Kaffeefahrtenanbieters, auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken.
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Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps zum cleveren Studieren

Studieren kostet Zeit und Geld. Dennoch zahlt sich der Gang zur Uni aus – persönlich wie beruflich, trotz Studiengebühren. Doch wie viel „Eintritt“ nehmen die Universitäten? Was kostet das Studentenleben? Und wie soll man das alles finanzieren? Antworten darauf bietet der aktualisierte Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen Finanzierung“ der Verbraucherzentralen.
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Strafgebühr für Wenigtelefonierer

Wer mindestens zwei Monate lang mit seinem Prepaid-Handy nicht telefoniert oder eine SMS versendet hat, wird ab dem 1. September von E-Plus mit einem Euro pro Monat zur Kasse gebeten. Per SMS werden Handybesitzer vom Unternehmen zwar über die Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert, nicht aber über ihr Sonderkündigungsrecht bis zum 10. September. Das wird erst beim Anruf einer Info-Hotline angesagt.
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