Strafgebühr für Wenigtelefonierer

Wer mindestens zwei Monate lang mit seinem Prepaid-Handy nicht telefoniert oder eine SMS versendet hat, wird ab dem 1. September von E-Plus mit einem Euro pro Monat zur Kasse gebeten. Per SMS werden Handybesitzer vom Unternehmen zwar über die Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert, nicht aber über ihr Sonderkündigungsrecht bis zum 10. September. Das wird erst beim Anruf einer Info-Hotline angesagt.
„E-Plus führt zum 1.9.09 einen Mindestumsatz von mtl. 1 EURO bei Prepaid-Karten ein, die mind. 2 Monate nicht aktiv genutzt werden. Details/Stop kostenlos: 77770“. So lesen es Free & Easy-Kunden mit Prepaid-Karten in der SMS von E-Plus. Erst beim Anruf unter dieser Info-Nummer, erfahren die Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht.
Sabine Schröder von der Verbraucherzentrale: „Die Einführung eines Mindestumsatzes kommt einer „Strafgebühr“ gleich und trifft vor allem ältere Mobilfunkteilnehmer, die ihr Handy hauptsächlich zum Empfang von Anrufen oder nur in Notfällen nutzen wollen“.
Kunden, die nicht mit der verkappten Grundgebühr einverstanden sind, müssen bis zum 10. September gekündigt haben, andernfalls sieht E-Plus die Vertragsänderung als angenommen an. „Die betroffenen Kunden sollten im Zweifel das eingeräumte Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und zu einem Anbieter mit einem echten Prepaid-Tarif wechseln“, rät Schröder. Schließlich haben sich Kunden ganz bewusst für einen Prepaid-Tarif entschieden, der nur die tatsächliche Inanspruchnahme berechnet und keine monatlichen Fixkosten verlangt. Schröder weist darauf hin, dass Kunden beim Wechsel ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen können.
(Pressemitteilung Verbraucherzentrale Niedersachsen)

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