Verbraucher verärgert über Post von der GEZ

In einem Schreiben der Gebühreneinzugszentrale werden derzeit viele Rundfunkteilnehmer aufgefordert, ihre Bankdaten zu überprüfen, diese zu unterschreiben und an die GEZ zu schicken.
Weil die GEZ versäumt hat, eine plausible Erklärung mitzuliefern, haben sich verärgerte Verbraucher an die Verbraucherzentrale gewandt. Hintergrund des GEZ-Schreibens ist die Einführung eines europaweit einheitlichen Lastschriftverfahrens ab 2. November 2009, für das eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers notwendig wird. Auch wenn die Information der GEZ unvollständig ist, so müssen Verbraucher wegen ihrer Unterschrift keine rechtlichen Nachteile befürchten, betont die Verbraucherzentrale.
In den vergangenen Wochen lief der telefonische Beratungsservice auf Hochtouren. Zahlreiche Verbraucher sind wegen des GEZ-Schreibens verunsichert, zumal sie seit Jahren die Rundfunkgebühren einziehen lassen. „Welche konkreten rechtlichen Änderungen mit der schriftlichen Bestätigung der Einzugsermächtigung sichergestellt werden sollen ist für den Verbraucher weder erkennbar noch nachvollziehbar“, sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Hintergrund des Schreibens sind europaweite gesetzliche Änderungen beim Lastschriftverfahren. Mit Gründung der GEZ im Jahr 1976 wurden die Rundfunkteilnehmer von der Deutschen Bundespost übernommen. Viele von ihnen hatten schon damals ihre Rundfunkgebühren per Lastschrift einziehen lassen. Allerdings liegen der GEZ in diesen Fällen keine schriftlichen Einzugsermächtigungen vor. Dies betrifft auch die Rundfunkteilnehmer, deren Daten im Rahmen des Gebühreneinzuges in den neuen Bundesländern im Jahr 1992 von der GEZ übernommen wurden.
Bis zum Jahresende 2009 werden rund 13 Mio. Teilnehmer – nach Postleitzahlbezirken sortiert – angeschrieben und aufgefordert, die erteilte Einzugsermächtigung zu bestätigen. „Der von der GEZ verwendete Text entspricht jedoch nicht dem Muster des Zentralen Kreditausschusses. Es fehlen der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer“, kritisiert die Rechtsexpertin. Vermutlich wird deshalb nach der tatsächlichen Umsetzung der europäischen Richtlinie ein weiteres Schreiben folgen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Verbraucher haben dadurch keine rechtlichen Nachteile. „Sie sollten ihre Daten überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und die laufende Einzugsermächtigung bestätigen“, empfiehlt Kathrin Körber.
Den Beratungsservice gibt es landesweit unter der kostengünstigen Telefonnummer 0551 – 2934148: montags, dienstags, freitags 10 bis 14 Uhr. Persönliche Beratung direkt in der Beratungsstelle Göttingen, Papendiek 24 – 26, ohne Anmeldung: montags, dienstags 10 bis 14 Uhr. Schriftliche Anfragen an: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Beratungsstelle Göttingen, Frau Kathrin Körber, Papendiek 24 – 26, 37073 Göttingen oder unter rundfunkgebuehren@vzniedersachsen.de.
(Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen)

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