Schlagwort: Bewirtungskosten

Für die Absetzbarkeit müssen Geschäftsessen nicht immer erfolgreich sein

Geschäftsessen sind rein berufliche Veranstaltungen ohne privaten Anlass. Die Kosten können Sie deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Ob das Geschäftsessen tatsächlich zu nachvollziehbaren Einnahmen geführt hat, geht das Finanzamt nichts an. Ein Finanzamt verweigerte einem Unternehmen die Anerkennung von Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, weil nicht nachgewiesen wurde, dass das Geschäftsessen „nachvollziehbare Einnahmen“ gebracht habe.
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Steuererklärung: Geld-zurück-Garantie per Gerichtsbeschluss

Steuererklärung: Geld-zurück-Garantie per Gerichtsbeschluss Nicht nur die Behandlung der Pendlerpauschale ist steuerrechtlich noch nicht endgültig geklärt. Auch in weiteren Steuerfragen sind zurzeit viele Musterprozesse anhängig, von denen Steuerzahler profitieren können. Dabei ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht immer notwendig. Die wichtigsten Musterprozesse haben wir im folgenden Text aufgelistet.
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