Schlagwort: Betriebsausgaben

Für die Absetzbarkeit müssen Geschäftsessen nicht immer erfolgreich sein

Geschäftsessen sind rein berufliche Veranstaltungen ohne privaten Anlass. Die Kosten können Sie deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Ob das Geschäftsessen tatsächlich zu nachvollziehbaren Einnahmen geführt hat, geht das Finanzamt nichts an. Ein Finanzamt verweigerte einem Unternehmen die Anerkennung von Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, weil nicht nachgewiesen wurde, dass das Geschäftsessen „nachvollziehbare Einnahmen“ gebracht habe.
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Durchlaufender Posten

Der Begriff „Durchlaufender Posten“ wird in der Buchhaltung verwendet. Durchlaufende Posten werden dabei von Unternehmen lediglich zeitweilig vereinnahmt. Das Unternehmen tritt dabei als Treuhändler für dieses Summe ein. Durchlaufenden Posten sind in einer Einnahmen-Überschuss-Gewinnrechnung weder Ausgaben noch Einnahmen des Betriebes.