Musterklagen: Einklinken und mitgewinnen
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Neben den offenen, auch vorläufig genannten, Streitpunkten gibt es eine Vielzahl von Musterprozessen, bei denen Steuerzahler nur mitgewinnen können, wenn sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Darin beantragen sie das „Ruhen des Verfahrens“. Dazu muss das entsprechende Aktenzeichen in den Einspruch eingetragen werden. Die gesamte Liste der aktuellen Musterverfahren mit den dazugehörigen Aktenzeichen findet man auf den Internetseiten des Bundesfinanzamtes unter den Punkt „anhängige Verfahren“.
Arbeitszimmer
Bis 2006 konnte ein Arbeitnehmer jährlich bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten vom Finanzamt anrechnen lassen, wenn er von zu Hause aus arbeitete. Seit 2007 muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Arbeit sein. Wenn das der Fall ist, können die Kosten für Strom, Heizung, Miete oder Renovierung (anteilig) als Werbungskosten eingetragen werden. Ob die Änderung mit dem Steuerrecht im Einklang steht, werden die Urteile der Musterprozesse zeigen. Das anhängige Verfahren finden Sie hier: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az. 3 K 1132/07.
Bewirtungskosten I
Darf ein Chefarzt einer Universitätsklinik die Kosten für ein Betriebsfest und die Bewirtungskosten anlässlich einer Antrittsvorlesung als Werbungskosten absetzen, wenn ungefähr 95 Prozent der Teilnehmer aus dem Mitarbeiterkreis bestehen? BFH, Az. VI R 26/07.
Bewirtungskosten II
Kann ein Abteilungsleiter seine Bewirtungskosten für die Mitarbeiter als Werbungskosten absetzen, weil etwa ein Viertel seiner Bezüge vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängt? BFH, Az. VI R 12/07.
Erststudium
Seit 2004 sind Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium an der Fachhochschule nicht mehr unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar. Sollte die Regelung gekippt werden, profitiert man von dem Aktzeichen BFH VI R 49/07.
Fortbildungsmaßnahmen
Darf ein Arbeitnehmer die realen Kosten oder nur die Höhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren Arbeitsstätte absetzen, wenn die Fortbildungsmaßnahme über einen mehrjährigen Zeitraum besucht wird? BFH, Az. VI R 66/05.
Doppelte Haushaltsführung
Sind die notwenigen Mehraufwendungen im Fall der Wegverlegung des privaten und der Beibehaltung des beruflichen Wohnsitzes einkommenssteuerlich zu berücksichtigen? Die Frage stellt sich im angehängten Verfahren mit dem Aktenzeichen BFH VI R 53/07.
Kirchgeld
Verstößt das besondere Kirchgeld, das in manchen Bundesländern erhoben wird, gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit? BVerfG, Az. 2 BvR 591/06.
Kindergeld
Ist eine Härtefallregelung notwendig, wenn die Einkünfte eines volljährigen Kindes nur geringfügig über den Grenzbetrag von derzeit 7.680 Euro pro Jahr liegen? BFH, Az. III R 54/06.
Psychologischer Kurs
Dürfen Arbeitnehmer die Aufwendungen für eine psychologische Kursreihe als Werbungskosten absetzen, wenn das Kursprogramm auch Themen des Alltagslebens umfasst? BFH, Az. VI R 35/05.
Spenden
Finanzämter erkennen momentan Spenden an gemeinnützige Organisationen in EU-Ländern wie Spanien oder Portugal nicht an. Steht das im Widerspruch zum EU-Gemeinschaftsrecht? BFH, Az. X R 46/05.
Sprachkurs
Muss das Finanzamt die Kosten für einen Sprachkurs in England anerkennen, wenn der Steuerzahler nur den Aufenthaltszeitraum und die Absolvierung einer Abschlussprüfung glaubhaft machen kann? BFH, Az. VI R 13/07.
Zu guter Letzt:
Es liegt in der juristischen Sache, dass nicht jeder Musterprozess positiv für den Steuerzahler endet. Mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid sollte man aber zumindest die Chance auf eine spätere Steuererstattung nutzen.