Schlagwort: Autoversicherung

Kunden wünschen sich klare Kündigungsfristen

Der 30. November als traditioneller Kündigungstermin für Kfz-Versicherungen ist den Deutschen geläufig. 63 Prozent der Autofahrer kennen diesen Stichtag, von dem jedoch einige Versicherer abweichen. Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative Studie „DEVK Kfz-Wechselkompass 2010“. Psychonomics befragte dazu über 1.000 Autobesitzer, die sich einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung zum Jahresende vorstellen können.
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Eile ist geboten: Kunden von Ineas und LadyCarOnline müssen sich eine neue Kfz-Versicherung suchen

Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei Ineas oder LadyCarOnline versichert haben, müssen sich um einen neuen Versicherer bemühen. Die Verträge der rund 50.000 deutschen Kunden werden zum 31. August 2010 um 24.00 Uhr eingestellt. Die Versicherungsnehmer haben also vom 1. September 2010 an keinen Versicherungsschutz mehr.

Zumindest hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen die Versicherten jetzt dringend handeln. Denn fährt man ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz, macht man sich strafbar. Überdies kann das Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden.

Die Kfz-Versicherer in Deutschland beginnen nun, die neue Kundschaft anzusprechen. Offenbar hat bereits ein Unternehmen damit angefangen, den Versicherten neue Verträge anzubieten. „Jedoch sollten die Versicherten nicht ohne vorherige Prüfung auf solche Angebote eingehen. Schließlich bietet sich hier auch die Chance, eine gute und preiswerte neue Kfz-Versicherung abzuschließen“ sagt Felix Bodeewes vom Verbraucherportal www.forium.de.

Auch wenn bei der neuen Kfz-Versicherung nicht nur auf den Preis geachtet werden soll, ist dieser doch eines der wichtigsten Kriterien für den Wechsel. Die Vielzahl an Versicherungsunternehmen und -verträgen macht es extrem schwierig, die günstigste Kombination aus Leistung und Preis zu finden.

Wir raten den Kunden mehrere Versicherungsangebote miteinander zu vergleich. Dazu können sie den Kfz-Versicherungsvergleich auf www.forium.de nutzen. In einem Test der Zeitschaft Ökotest wurde dieser Rechner Testsieger unter 15 getesteten Autoversicherungsportalen.

forium.de | wissen – vergleichen – sparen
www.forium.de ist Deutschlands größter Finanzratgeber mit Informationen, Artikeln und Vergleichen auf mehr als 10.000 Seiten. Bei den Vergleichsmodulen stehen Kundeninteresse und Verbraucherschutz stets im Mittelpunkt. Anonym, objektiv und unabhängig werden Konditionen von Finanzprodukten verglichen. Neben den Vergleichsmodulen bietet www.forium.de hochwertige Informations- und Ratgebertexte, die nahezu alle Themenbereiche zu Banken, Versicherungen und Steuern kompakt aufarbeiten.

Pressekontakt:
forium GmbH – Öffentlichkeitsarbeit
Torsten Elsner
Tel.: 030-420246-50
E-Mail: Torsten.Elsner@forium.de
Web: http://www.forium.de

ÖKOTEST testet Kfz-Versicherungsvergleiche – www.forium.de Testsieger

Der Autoversicherungsvergleich von www.forium.de hat bei einem Vergleich der Zeitschrift ÖKOTEST den 1. Rang erreicht.

Die Verbraucherzeitschrift ÖKOTEST hat für ihre November-Ausgabe in einem groß angelegten Test 15 Kfz-Vergleichsportale im Internet bewertet. Der Kfz-Versicherungsvergleich auf www.forium.de erhielt Rang 1, gemeinsam mit vier weiteren Anbietern.

Gerade der Vergleich verschiedener Kfz-Versicherungen ist für den Nutzer oft kompliziert, da die Versicherungen ihre Beiträge anhand zahlreicher Kriterien wie Typenklasse, Fahrpraxis und Versicherungsumfang berechnen.

Kostenlose Online-Rechner können dem Versicherten die Eingabe der vielen Merkmale erleichtern und einen günstigen Tarif finden. Je mehr Tarife ein Vergleichsrechner listet, desto größer die Möglichkeit für den Kunden, eine Versicherung zu finden, mit der er sicher und günstig fährt beziehungsweise gegenüber seinem bisherigen Anbieter sogar an den Beiträgen spart.

Diese Ansprüche erfüllt nach Meinung der ÖKOTEST-Experten der Kfz-Vergleich auf der Seite www.forium.de gemeinsam mit vier weiteren Vergleichsrechnern.
Bestandteile des Tests waren das Spektrum der verglichenen Tarife, die Bewertung der Angebote und die Zuverlässigkeit der Ergebnisse im Vergleich.

Noch bis zum 30. November 2009 können Versicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen, um ab Januar 2010 bei einem anderen Anbieter versichert zu sein. Wer verschiedene Angebote vergleicht und rechtzeitig wechselt, kann jährlich mehrere Hundert Euro an Versicherungsbeiträgen sparen

Im Kfz-Vergleich auf www.forium.de können Autofahrer anonym, unabhängig und kostenlos unter mehr als 140 verschiedenen Tarifen die passende Versicherung finden.

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Hilfe zum Thema Motorradversicherungen

Produktinfo</a
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Was ist eine Haftpflicht-Versicherung und wofür brauche ich sie?
Was bietet eine Teilkaskoversicherung bei Motorrädern?
Gibt es in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung?
Wie ist der Sozius versichert?
Gibt es in der Motorradversicherung Regionalklassen?
Was bedeutet „vorläufiger“ Versicherungsschutz?
Müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter identisch sein?
Wer braucht eine Vollkaskoversicherung?
Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich mit den Beitragszahlungen im Verzug bin?
Welche Rabatte gibt es und für wen sind sie sinnvoll?

Vergleich
Was heißt „HSN“?
Was heißt „TSN“?
Wie finde ich eine günstige Versicherung?
Welche Tarife gibt es?
Lohnt sich der Wechsel zu einer Online-Versicherung?
Gibt es auch für Fahranfänger günstige Tarife?
Welche Faktoren beeinflussen den Preis?

Abschluss
Wo kann ich mein Motorrad an- und abmelden?
Welche Unterlagen benötige ich bei An- oder Abmeldung?
Wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Wie hoch sind die Zuschläge bei unterjähriger Zahlung?
Was ist beim Umzug zu beachten?
Wie bekomme ich eine Versicherungsbestätigungsnummer?
Wann kann ich eine neue Versicherung abschließen?
Ich habe mein Motorrad verkauft. Was muss ich meiner Versicherung mitteilen?
Wie kündige ich meine alte Versicherung?
Wie sind die Kündigungsfristen?
Wann habe ich ein Recht auf Sonderkündigung?
Wie kann ich meine Versicherung wechseln?

Ausland
Was ist die grüne Versicherungskarte und brauche ich sie bei Reisen ins Ausland?
Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem eigenen Motorrad ins Ausland fahre?
Worauf muss ich achten, wenn ich mir im Ausland ein Motorrad miete?
Was ist bei einem Unfall im Ausland zu tun?
Kann ich mich versichern, wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe, oder mein Fahrzeug im Ausland zugelassen ist?

Diebstahl/Vandalismus
Sind Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?
Was ist bei einem Diebstahl zu tun?
Wie kann ich einen Diebstahl vermeiden?
Wer zahlt bei Diebstahl?

Regulierung
Wo und wann kann ich im Schadenfall anrufen?
Wie ist der Ablauf der Schadensregulierung?
Wann zahlt die Versicherung?
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Wann sollte ich den Schaden selbst übernehmen?
Wie hoch ist die Kaskoleistung im Schadensfall?
Ändert sich nach einem Unfall die Kaskoprämie?
Was bedeutet grob fahrlässig?

Schadenfreiheitsklasse
Wie sind die Schadenfreiheitsklassen in der Motorradversicherung geregelt?
Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse?
Kann die Schadenfreiheitsklasse auf andere Personen übertragen werden?
Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich nach einer versicherungsfreien Zeit?
Kann ich den SF-Rabatt in meine neue Versicherung mitnehmen?
Verliere ich den SF-Rabatt bei Vertragsunterbrechung?
Kann ich einen Schaden zurückkaufen und wie läuft das ab?

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Produktinfo

Was ist ein Saisonkennzeichen?
Ein Motorrad wird in der Regel nicht das ganze Jahr hindurch bewegt. Kommt das Motorrad nur zwischen zwei und elf Monaten pro Jahr zum Einsatz, kann sich der Fahrer ein Sonderkennzeichen besorgen. Dauert die Winterpause dabei weniger als sechs Monate, hat sie auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Meldet man sein Motorrad dann im nächsten Jahr wieder an, wird man automatisch in die nächst bessere Klasse eingestuft.

Auch um sich den alljährlichen Gang zur Zulassungsstelle und damit die Bearbeitungsgebühren zu sparen, ist es sinnvoll, ein Saisonkennzeichen zu nutzen. Hierbei wird das Gefährt nur einmal zugelassen und der Versicherungsschutz besteht jeweils für den Zeitraum, in dem man fährt und Prämien zahlt. Ersichtlich ist der Zeitraum sowohl im Fahrzeugschein als auch auf dem Kennzeichen. nach oben

Was ist eine Haftpflicht-Versicherung und wofür brauche ich sie?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist auch für Motorradfahrer Pflicht. Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer ab. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, neue Versicherungsverträge mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro abzuschließen, um im Schadensfall gut gerüstet zu sein.
Auch wenn Mofas oder Quads nicht beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden müssen, besteht dennoch die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist durch den Kauf eines Versicherungskennzeichens nachzuweisen. nach oben

Was bietet eine Teilkaskoversicherung bei Motorrädern?
Teilkasko ist eine freiwillige Versicherung. Sie sichert das Motorrad unter anderem gegen folgende Ereignisse ab: Brand oder Explosion, Raub, Diebstahl oder auch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. nach oben

Gibt es in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung?
Wie in der Autoversicherung bieten die Versicherungen auch in der Motorradversicherung Teilkaskomodelle mit Selbstbeteiligung an. Bei den meisten Versicherungen werden Tarife mit 150 Euro Selbstbeteiligung angeboten. Genaue Informationen bieten aber nur die Tarifbedingungen der Versicherer. nach oben

Wie ist der Sozius versichert?

Mitfahrer sind in der Regel im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. nach oben

Gibt es in der Motorradversicherung Regionalklassen?
Bei Motorrädern richten sich die Versicherungsbeiträge wie bei Autos in der Haftpflichtversicherung nach den Regionalklassen. Damit ist die Höhe des Versicherungsbeitrages auch in der Motorradversicherung von dem Wohnort des Versicherungsnehmers abhängig.

Die unterschiedliche Häufigkeit von Motorradunfällen in einer bestimmten Region bildet die Basis für die Regionalklassen. Je nach Zahl und Schwere der Motorradunfälle werden fünf Regionen unterschieden. nach oben

Was bedeutet „vorläufiger“ Versicherungsschutz?
Sobald der Versicherungsnehmer die Versicherungsbestätigung erhalten und diese bei der Zulassungsbehörde zur Zulassung des Fahrzeuges abgegeben hat, besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz. Der vorläufige Versicherungsschutz gilt jedoch ohne besondere Vereinbarung nur für die Kfz-Haftpflicht.

Wollen Sie Ihr Motorrad auch Kasko versichern, muss dies ausdrücklich beantragt und von bestätigt sein.

Der vorläufige Versicherungsschutz kann jedoch auch rückwirkend außer Kraft treten, wenn der erste Versicherungsbeitrag nicht pünktlich gezahlt wird. nach oben

Müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter identisch sein?
Nein, bei der Motorradversicherung müssen Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs nicht identisch sein. nach oben

Wer braucht eine Vollkaskoversicherung?
Die Vollkasko-Versicherung zahlt außer den in der Teilkasko versicherten Leistungen auch bei Sachschäden am Motorrad, die durch eigenes Verschulden zustande kommen oder auch bei Fahrerflucht unbekannter Dritter.

In der Motorradversicherung ist die Vollkaskoversicherung sehr kostenintensiv. Sie bietet sich deshalb fast nur für sehr teure oder geleaste Maschinen an. Nicht jede Versicherung biete für Motorräder eine Vollkaskoversicherung an. nach oben

Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich mit den Beitragszahlungen im Verzug bin?
Die Folgen vom Zahlungsverzug bei Versicherungsverträgen regelt §39 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Ist der Versicherungsnehmer mit den Zahlungen in Verzug, bekommt er eine Mahnung mit den Hinweisen auf die Rechtsfolge. Meist wird hierbei eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt.

Bezahlt man während dieser Zeit nicht, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Ist eine Kündigung durch den Versicherer erfolgt, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr geahndet werden. nach oben

Welche Rabatte gibt es und für wen sind sie sinnvoll?
Versichert man sein Motorrad als „Zweitwagen“ kann man in einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Das spart einiges an Versicherungsprämien.
Ansonsten sind in den Rabattsystemen der Versicherungen Vergünstigungen für Wenigfahrer oder Garagenparker drin. Das hängt aber stark von den Tarifbedingungen der Gesellschaften ab. nach oben

Vergleich

Was heißt „HSN“?
Um ein Versicherungsangebot zu erstellen, benötigt man die Marke und das Modell des Motorrads. Die Marke wird im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung durch die Herstellerschlüsselnummer (HSN) bestimmt. Die Nummer ist vierstellig und findet sich im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief bei den Schlüsselnummern unter Ziff. 2. Im neuen EU-Fahrzeugschein befindet sich die Herstellerschlüsselnummer (HSN) unter Ziffer 2.1. nach oben

Was heißt „TSN“?
TSN steht für Typ-Schlüsselnummer. Sie wird bei der Berechnung der Prämien der Motorradversicherung gebraucht, um den Typ genau bestimmen zu können. Wichtig sind die ersten drei Ziffern der Typschlüsselnummer (TSN), die im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief bei den Typschlüsselnummern unter Ziff. 3 zu finden sind. Im neuen EU-Fahrzeugschein finden Sie die die Typschlüsselnummer (TSN) unter Ziffer 2.2. nach oben

Wie finde ich eine günstige Versicherung?
Bei der Suche nach einer guten und günstigen Versicherung ist der Vergleich mehrerer Angebote ratsam. Die Angebote der einzelnen Versicherungen unterscheiden sich nämlich nicht nur im Preis sondern auch in den Versicherungsleistungen. Bei der Wahl helfen zum Beispiel Versicherungsvergleiche verschiedener Vergleichsportale. nach oben

Welche Tarife gibt es?
Die Haftpflicht ist auch für Motorradfahrer Pflicht. Viele Kunden sichern sich zusätzlich mit einer Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung ab. Dieser Schutz ist jedoch freiwillig, fängt aber eine Vielzahl weiterer Schäden ab.
Die Höhe der Tarife orientiert sich an Alter und Geschlecht des Fahrers, daran, wie lange man den Führerschein schon hat und vor allem, wie viele Jahre man schon schadenfrei versichert ist.
Neben der Einstufung in Schadenfreiheits- Typ- und Regionalklassen spielen auch individuelle Faktoren eine Rolle. Etwa, ob das Motorrad im Freien oder in der Garage steht oder wie viele Kilometer pro Jahr gefahren werden. nach oben

Lohnt sich der Wechsel zu einer Online-Versicherung?
Online-Versicherer sind in vielen Fällen günstiger als Versicherer mit einem großen Filialnetz. Die durch die Personaleinsparung geringeren Kosten werden direkt an den Kunden weitergegeben. Das hat aber auch zur Folge, dass man im Schadensfall alle Angelegenheiten per Telefon, Fax oder online erledigen muss. Bei Abschluss der Versicherung sollte man darauf achten, dass die Versicherungsbedingungen online einzusehen sind. nach oben

Gibt es auch für Fahranfänger günstige Tarife?
Führerscheinneulinge gelten als besonders stark unfallgefährdet und dieses Risiko lassen sich die Versicherer gut bezahlen. Die Prämien sind demnach entsprechend hoch. Jedoch kann man auch ein Motorrad als Zweitwagen, z.B. bei der Kfz-Versicherung der Eltern anmelden.
Beitrag sparen kann man auch mit einem Saisonkennzeichen. Dazu muss das Motorrad mindestens sechs Monate versichert sein, um beim Schadenfreiheitsrabatt im nächsten Jahr aufzusteigen.nach oben

Welche Faktoren beeinflussen den Preis?
Die Höhe der Tarife orientiert sich an Alter und Geschlecht des Fahrers, daran, wie lange man den Führerschein schon hat und vor allem, wie viele Jahre man schon schadenfrei versichert ist. Weiterhin ist die Art des Fahrzeugs ausschlaggebend. Dabei kommt es auf die statistische Unfallhäufigkeit des Modells an.
Auch der Zulassungs-Ort fällt ins Gewicht. Jeder Zulassungsbezirk ist einer Regionalklassen zugeordnet. Insbesondere bei den Regionalklassen gibt es große Unterschiede zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung. Denn die Klasseneinteilung richtet sich nach dem jeweils versicherten Risiko.
Wer also in einer Gegend wohnt, in der Unfälle eher selten, Diebstähle aber häufig vorkommen, fährt in einer günstigen Haftpflicht-Regionalklasse, dafür ist der Kaskoschutz umso teurer.
Neben der Einstufung in Schadenfreiheits- Typ- und Regionalklassen spielen auch individuelle Faktoren eine Rolle zum Beispiel, ob das Motorrad im Freien oder in der Garage steht.
Die Kriterien für die Höhe der Beiträge werden von den Versicherungen selbst festgelegt, kann zu Prämienunterschieden von mehreren hundert Euro kommen. nach oben

Abschluss

Wo kann ich mein Motorrad an- und abmelden?
Angemeldet werden muss das Motorrad bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes. Eine Zulassung am Zweitwohnsitz ist nicht zulässig.
Für die Zulassung benötigt man den Fahrzeugbrief. Nicht mehr nötig ist die bekannte Doppelkarte. Denn seit dem 1. März 2008 erfolgt der Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsstellen vollständig elektronisch. Dazu erhält der Kunde von seiner Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Diese Nummer ist auch in einer zentralen Datenbank zu finden, zu denen die Zulassungsstellen Zugriff haben. Dort können sie die elektronische Versicherungsbestätigung durch Angabe der Nummer abrufen.
Bei der VB-Nummer handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Sie wird in Zukunft entweder per Post oder per email, Fax, SMS mitgeteilt werden. nach oben

Welche Unterlagen benötige ich bei An- oder Abmeldung?

Neben der Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) ist bei der Anmeldung auch der Fahrzeugschein und der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Bei der Abmeldung des Motorrads muss zusätzlich auch das Nummernschild bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. nach oben

Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

Die Kündigungsfristen entsprechen denen der Auto-Versicherung. Motorradversicherungen laufen normalerweise immer ein Jahr bis Jahresende und sind 4 Wochen vor Ablauf zu kündigen – Stichtag ist auch hier der 30.November.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei einem Fahrzeugwechsel, im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen. Auch wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Schadensfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es empfiehlt sich aber nicht, davon Gebrauch zu machen, denn wenn der Versicherungsnehmer kündigt, erhält er die bereits gezahlte Jahresprämie nicht zurück. Es ist also sinnvoller, das Ende des Versicherungsjahres abzuwarten. Wer dennoch kündigen will, hat dazu nach der Regulierung des Schadens einen Monat Zeit. Kündigt die Versicherung Ihnen, erhalten Sie zuviel gezahlte Beiträge zurück.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie ganz einfach aus Ihrem Vertrag aussteigen. Denn mit einem neuen Motorrad müssen Sie nicht bei der bisherigen Versicherung bleiben. Die Anmeldung beim neuen Versicherer gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police. nach oben

Wie hoch sind die Zuschläge bei unterjähriger Zahlung?

Die Zahlung der Versicherungsprämie erfolgt in der Regel jährlich. Bei den meisten Versicherern ist aber auch eine unterjährige Zahlung möglich. Dafür verlangen die Versicherungsgesellschaften jedoch Aufschläge, die sich meist im einstelligen Prozentbereich bewegen. Die höchsten Zuschläge zahlt man bei monatlicher Zahlweise. nach oben

Was ist beim Umzug zu beachten?
Bei einem Umzug muss das Motorrad bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden. Zuständige Zulassungsstelle ist die Behörde am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers. Für die Ummeldung sind Fahrzeugschein und -brief vorzulegen. Weiterhin benötigt werden die HU-Bescheinigung und das bisherige Nummernschild.

Durch den Umzug ändert sich in vielen Fällen auch die Regionalklasse. Dies kann positive aber auch negative Auswirkung auf die Höhe der Versicherungsprämie der Motorradversicherung haben. Da diese Änderung nicht seitens des Versicherers erfolgt, besteht für den Kunden kein Sonderkündigungsrecht. nach oben

Wie bekomme ich eine Versicherungsbestätigungsnummer?
Die Versicherungsbestätigungsnummer ersetzt seit März 2008 die davor geltende Doppelkarte, bzw. Deckungskarte. Diese wird dem Versicherungsnehmer von der Motorradversicherung mitgeteilt.

Diese Versicherungsbestätigungsnummer benötigt man zur Zulassung des Motorrads. Mittels der Nummer werden alle sowohl die versicherungsbezogenen Daten als auch die persönlichen des Halters des Fahrzeugs gespeichert.

Die Versicherungen können die Nummer entweder aufs Handy, per Mail oder auf dem Postweg verschicken. nach oben

Wann kann ich eine neue Versicherung abschließen?

Eine neue Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn die alte gekündigt wird. In der Regel sind Motorradversicherungen Jahresverträge mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr. Da die meisten Policen zum Jahresende auslaufen, muss man sich also bis spätestens 30. November für eine neue Versicherung entscheiden haben.
In einigen Fällen haben Versicherte auch Sonderkündigungsrechte. Dies gilt insbesondere bei Vertragsänderungen seitens der Versicherung. Informiert Sie die Versicherung etwa über eine Beitragserhöhung, haben Sie für die Kündigung einen Monat nach Erhalt der Rechnung Zeit. Wenig ratsam, aber auch möglich ist es, bei einer Schadensmeldung zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert. Die im Voraus gezahlten Beiträge erhält man allerdings nicht zurück, obwohl der Versicherungsschutz sofort endet. Im Schadensfall hat auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Macht sie davon Gebrauch, muss sie die Prämie aber erstatten. nach oben

Ich habe mein Motorrad verkauft. Was muss ich meiner Versicherung mitteilen?

Haben Sie Ihr Motorrad verkauft, müssen Sie sich schnellstens bei Ihrer Versicherung melden. Als Zeitraum geben die meisten Versicherer eine Frist von einer Woche an. Dazu legen Sie Ihrer Versicherung den Kaufvertrag vor.

Mit dem Käufer des Motorrads müssen Sie die An- bzw. Ummeldung klären, da die Versicherung zum amtlichen Ab- bzw. Ummeldetermin abgerechnet wird. Bis zu diesem Tag müssen Sie Beiträge an die Versicherung zahlen. nach oben

Wie kündige ich meine alte Versicherung?
Für die ordentliche Kündigung zum Vertragsende und die außerordentliche Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung haben wir für Sie eine Musterkündigung vorbereitet. Schicken Sie diese am besten per Einschreiben an Ihre Versicherung. nach oben

Wie sind die Kündigungsfristen?
In der Regel haben die Versicherungen eine Laufzeit von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Da die meisten Versicherungen zum Jahresende auslaufen, muss die alte Kfz-Versicherung bis zum 30. November gekündigt werden.
In einigen Fällen bestehen auch Sonderkündigungsrechte. Dies gilt beispielsweise bei Vertragsänderungen seitens der Versicherung. Informiert Sie die Versicherung etwa über eine Beitragserhöhung, haben Sie für die Kündigung einen Monat nach Erhalt der Rechnung Zeit.
Wenig ratsam, aber auch möglich ist es, bei einer Schadensmeldung zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert. Die im Voraus gezahlten Beiträge erhält man allerdings nicht zurück, obwohl der Versicherungsschutz sofort endet. Im Schadensfall hat auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Macht sie davon Gebrauch, muss sie die Prämie aber erstatten. nach oben

Wann habe ich ein Recht auf Sonderkündigung?
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei einem Fahrzeugwechsel, im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen. Auch wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn man eine veränderte Beitragsrechnung in den Händen hält, bleibt für die Kündigung auf jeden Fall einen Monat Zeit. Innerhalb dieses Monats sollte man sich nach einer neuen, günstigeren Versicherung umsehen.
Bei einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es empfiehlt sich aber nicht, davon Gebrauch zu machen, denn wenn der Versicherungsnehmer kündigt, erhält er die bereits gezahlte Jahresprämie nicht zurück. Es ist also sinnvoller, das Ende des Versicherungsjahres abzuwarten. Wer dennoch kündigen will, hat dazu nach der Regulierung des Schadens einen Monat Zeit. Kündigt die Versicherung Ihnen, erhalten Sie zuviel gezahlte Beiträge zurück.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie ganz einfach aus Ihrem Vertrag aussteigen. Denn mit dem neuen Motorrad müssen Sie nicht bei der bisherigen Versicherung bleiben. Die Anmeldung beim neuen Versicherer gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police. nach oben

Wie kann ich meine Versicherung wechseln?

Ein Wechsel der Versicherung ist nicht kompliziert. Der bestehende Schadenfreiheitsrabatt bleibt auch bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen erhalten. Die Möglichkeit zum Wechsel besteht zum Beispiel nach einer ordentlichen Kündigung oder nachdem das Recht auf Sonderkündigung genutzt wurde. Diese besteht bei einem Fahrzeugwechsel, im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen. Auch wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. nach oben

Ausland

Was ist die grüne Versicherungskarte und brauche ich sie bei Reisen ins Ausland?
Die „Grüne Versicherungskarte“ gilt im internationalen Kraftverkehr als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. In den meisten Ländern ist die Karte inzwischen überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Jedoch ist die Karte bei der Einreise in einige Länder weiterhin Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollte man die Grüne Karte zumindest bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.
Auch in Ländern, die keine Grüne Karte vorschreiben, kann sie nützlich sein. Der Versicherungsnachweis enthält alle Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Auf der Rückseite sind außerdem die Anschriften der Grüne-Karte-Büros vermerkt, an die sich der Unfallgegner zur Schadensregulierung wenden kann. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert. nach oben

Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem eigenen Motorrad ins Ausland fahre?

Im Ausland gelten andere gesetzlichen Deckungssummen bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als in Deutschland. Bei der Reiseplanung sollte also an eine ausreichende Absicherung gedacht werden.
Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist man in ganz Europa bis zu den vertraglich geregelten Deckungssummen versichert. Dieser Versicherungsschutz kann aber auf einige außereuropäische Länder erweitert werden. Hierzu muss die „Grüne Versicherungskarte“ dahingehend erweitert werden. Für die Grüne Versicherungskarte sind im Hinblick auf den Versicherungsschutz nur die im Gastland geltenden Mindestdeckungssummen Ausschlag gebend. Da diese in vielen Ländern sehr gering sind, sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme am besten auf unbegrenzt erweitert wird.
Wie auch in Deutschland sollte man sich auch im Ausland an die geltende Straßenverkehrsordnung halten. Mitunter werden Verstöße im Ausland mit höheren Strafen geahndet als in Deutschland. Als Touristen wird man in der Regel bar abkassiert. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die geltenden Verkehrsregeln.
Außerdem sollte man beachten, dass bei Fahrten ins Ausland in einigen europäischen Ländern das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets vorgeschrieben ist.
Neben dem Führerschein ist der Fahrzeugschein unbedingt mitzuführen. Die grüne Versicherungskarte ist empfehlenswert und in einigen Ländern sogar ein Muss. nach oben

Worauf muss ich achten, wenn ich mir im Ausland ein Motorrad miete?

Die meisten größeren Motorradvermieter bieten ihre Maschinen inklusive einer Vollkaskoversicherung an. Oftmals ist hier ein Selbstbehalt enthalten. Dies variiert jedoch von Vermieter zu Vermieter.

Hat man mit seinem Miet-Motorrad einen Unfall im Ausland, muss sofort der Vermieter benachrichtigt werden. Dafür sollte dem Vermieter einen Schadensreport der Polizei vorgelegt werden. Ansonsten kann es sein, dass keine Deckung bei der Versicherung besteht. nach oben

Was ist bei einem Unfall im Ausland zu tun?

Gab es Verletzte, kümmert man sich natürlich zuerst um diese, nachdem man die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert hat. Danach kann geklärt werden, welche Schäden entstanden sind. Die Frage, ob die Polizei gerufen werden muss oder nicht, erübrigt sich in vielen Fällen. Der ADAC empfiehlt, die Polizei immer dann zu rufen, wenn
– Personen verletzt wurden,
– ein größerer Sachschaden entstanden ist,
– keine Einigung über die Schuldfrage besteht,
– wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder keine Versicherung nachweisen kann.
In fast allen Ländern Europas sollte bei Sachschäden und zur Klärung des Unfallhergangs der europäische Unfallbericht verwendet werden. Ist dieser Bericht nicht zur Hand, notieren Sie sich zumindest Name und Anschrift, das Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des Unfallgegners. Wer eine Kamera dabei hat, sollte auf alle Fälle den Unfallort und alle Schäden dokumentieren. Unterschreiben Sie grundsätzlich nichts, mit dem Sie nicht einverstanden sind oder was Sie nicht verstanden haben – auch nicht den europäischen Unfallbericht.
Seit dem 1.1.2003 gilt in EU-Ländern, Liechtenstein, Island oder Norwegen die „Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie“. Alle Kfz-Versicherer innerhalb der EU sind seither verpflichtet, in jedem EU-Land einen Beauftragten zur Schadensregulierung zu ernennen. Unter der Nummer 0180/25026 oder online erreichen Sie den Zentralruf der deutschen Autoversicherer. Nachdem Sie den Namen des Unfallgegners, sein Kennzeichen und das Unfalldatum genannt haben, erfahren Sie, welcher Schadensregulierer Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist. Dieser muss Ihnen innerhalb von drei Monaten nachdem Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben, ein Schadenersatzangebot unterbreiten oder erklären, warum er dies nicht tut. Im Fall einer ungerechtfertigten Zahlungsverweigerung, bleibt allerdings wieder nur der nervenaufreibende Weg über ausländische Gerichte. nach oben

Kann ich mich versichern, wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe, oder mein Fahrzeug im Ausland zugelassen ist?

Die meisten Unternehmen versichern nur Fahrzeuge deren Halter seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Größere Versicherungen haben mitunter aber auch Niederlassungen in anderen Staaten. nach oben

Diebstahl/Vandalismus

Sind Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?

Bei Diebstahl des eigenen Kennzeichens sollte sofort die Polizei verständigt werden. Danach muss das Motorrad mit neuen Kennzeichen ausgestattet werden. Die dafür anfallenden Kosten können höchstens von der Kaskoversicherung gedeckt sein, dürften im Regelfall aber unter der Grenze der Selbstbeteiligung liegen. nach oben

Was ist bei einem Diebstahl zu tun?
Bei einem Diebstahl des Motorrads ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Trotzdem ist natürlich zuerst die Polizei zu verständigen, denken Sie dabei an den Fahrzeugschein. Erst mit dem Diebstahlprotokoll der Polizei können Sie die Regulierung des Schadens an Ihre Versicherung weitergeben.
Taucht das Fahrzeug innerhalb einen Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder auf, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug Eigentum der Versicherung. Sie kann dann auch bestimmen, was mit dem Fahrzeug weiter passiert. So kann die Kfz-Versicherung das Auto an den ursprünglichen Besitzer zurückgeben, verkaufen oder auch versteigern. nach oben

Wie kann ich einen Diebstahl vermeiden?

Grundsätzlich müssen bestimmte Sorgfaltspflichten beachtet werden, damit im Schadensfall der Verlust von der Versicherung übernommen wird.

Wichtig ist es zuerst sein Motorrad gegen Diebstahl zu schützen. Serienmäßig sind fast alle Motorräder nur mit einem Lenkerschloss ausgestattet. Wegfahrsperren sind eine kostspielige Seltenheit.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Profidiebe meist auf einen bestimmten Schlosstyp spezialisiert haben. Sinnvoll ist also der Einsatz von zwei verschiedenen Schlosstypen. Auch sollte das Motorrad nie nur am Vorderrad angeschlossen werden, da dieses sich leist abmontieren lässt.
Einsame abgelegene Plätzen sollten vermieden werden. Besser ist es dass Motorrad in belebten Gebieten abzustellen und nach Möglichkeit Garagen zu nutzen. Hat man zu Hause keine Garage kann man eine undurchsichtige Plane nutzen, die sich auch verschließen lassen. Und Wertgegenstände und Ausweise nichts im Motorradkoffer verloren.

Für Motorräder gibt es auch Alarmanlagen. Diese können auch nachträglich selbst eingebaut werden. Viele dieser Anlagen reagieren auf ungewollte Erschütterungen und Bewegungen des Motorrades. nach oben

Wer zahlt bei Diebstahl?
Bei einem Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Der Versicherer ersetzt den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs. Vereinbarte Selbstbeteiligungen werden davon abgezogen.
Neben dem Fahrzeug selbst ist bei Diebstahl auch das serienmäßige Zubehör des Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis den der Bestohlene aufbringen muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. nach oben

Regulierung

Wo und wann kann ich im Schadenfall anrufen?
Die Versicherung teilen in der Regel ihren Kunden Telefonnummern mit, unter der sie im Schadensfall zu erreichen sind. Nach einem Schaden sollte man sich so schnell wie möglich bei der Versicherung melden, das beschleunigt die Abwicklung. nach oben

Wie ist der Ablauf der Schadensregulierung?
Nachdem man den Schadensfall bei der Versicherung gemeldet hat, kümmert die sich um den weiteren Verlauf der Abwicklung. Hat Ihre Versicherung ein Netz von Partnerwerkstätten, wird sie sich mit einer Werkstatt in der Nähe in Verbindung setzen und in der Regel auch dafür sorgen, dass das Fahrzeug dorthin transportiert wird. nach oben

Wann zahlt die Versicherung?
Wann eine Versicherung zahlt hängt vom Einzelfall ab. Um den Schaden möglichst schnell ersetzt zu bekommen, sollte man seine Ansprüche gegenüber der Versicherung möglichst schnell und mit den erforderlichen Belegen geltend machen.
Ist ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche beauftragt, ist es dessen Aufgabe für eine zügige Geltendmachung der Ansprüche seines Mandanten zu sorgen.
Allgemein sollte ein Anspruch aber innerhalb von drei Monaten von der Versicherung beantwortet sein. nach oben

Wann zahlt die Versicherung nicht?

In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist geregelt, bei welchen Fällen die Versicherung nicht zahlen muss. Völlig von der Leistungspflicht befreit ist der Versicherer z.B. bei Schäden durch Kriegsereignisse, Unruhen, höhere Gewalt (z.B. Erdbeben), und Kernenergie. Weiterhin sind in der Regel Schäden durch eine so genannte Verfügung von hoher Hand von der Erstattung ausgeschlossen. Unter einer Verfügung von hoher Hand versteht man eine berechtigte oder unberechtigte Maßnahme der Staatsgewalt (z.B. Beschlagnahme). Auch wer an ungenehmigten Rennveranstaltungen teilnimmt, fährt unversichert.
Darüber hinaus muss man darauf achten, dass weitere Punkte befolgt werden:
– das Fahrzeug darf nur von berechtigten Personen gefahren werden.
– Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein haben.
– Kein Alkohol oder andere Rauschmittel am Steuer. Die 0,5 Promille-Grenze ist hier nicht verbindlich, denn auch bei geringerem Blutalkoholgehalt kann die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigt sein. Entscheidend ist, ob der Unfall auch in nüchternem Zustand passieren hätte können.
Im Schadenfall sind folgende Punkte zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
– Der Versicherungsfall muss der Versicherung innerhalb von einer Woche gemeldet werden. (Es sei denn, man regelt den Schaden selbst.)
– Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Bußgeld erlassen, muss auch dies unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden.
– Der Versicherungsnehmer darf den Schaden nicht von sich aus anerkennen und befriedigen, es sei denn, er zahlt aus eigener Tasche.
– Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer muss dieser innerhalb einer Woche der Versicherung melden.
– Kaskoschäden (durch Diebstahl, Brand oder Wildunfall) über 200 Euro müssen der Polizei gemeldet werden. nach oben

Wann sollte ich den Schaden selbst übernehmen?
Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war und den entstandenen über seine Versicherung regulieren lässt, wird in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese Rückstufung lässt sich jedoch verhindern, wenn der Verursacher die Kosten für den Schaden selbst trägt.
Besonders bei Bagatellschäden lohnt es sich, die Kosten nicht an die Kfz-Versicherung weiterzureichen. Dafür haben Versicherte sechs Monate ab abschließender Schadenregulierung Zeit. Die Rückstufung erfolgt immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, in der Regel ist das der 1. Januar. Wenn bereits eine Rückstufung zum Jahreswechsel erfolgt ist, werden die Beiträge nach dem Rückkauf verrechnet. Normalerweise gilt der Schadenrückkauf für die Haftpflichtversicherung. Einige Versicherungen bieten seit einigen Jahren auch für die Vollkaskoversicherung die Möglichkeit zum Rückkauf. nach oben

Wie hoch ist die Kaskoleistung im Schadensfall?

Bei Teilreparaturen wird in der Regel der Neuwert ersetzt, bei Totalschaden oder Diebstahl der Zeitwert des Fahrzeugs. nach oben

Ändert sich nach einem Unfall die Kaskoprämie?
Bei einem Unfall klärt die Versicherung zunächst, ob sie für den Schaden aufkommen muss. Haftet sie, werden Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse im nächsten Versicherungsjahr zurückgestuft. Damit verlieren Sie die prozentuale Besserstellung die Sie sich durch schadenfreie Jahre „erfahren“ haben. Ob es sich überhaupt lohnt, die Versicherung zahlen zu lassen, hängt von der Höhe des Schadens und Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. Wenn die Prämiensteigerung höher ausfällt als die Regulierungssumme, begleichen Sie den Schaden besser selbst. Hierbei können Sie sich von Ihrer Versicherung ausrechnen lassen, welche Variante für Sie günstiger ist.
Einen Haftpflichtschaden, den Ihre Versicherung bereits übernommen hat, können Sie später noch selbst ausgleichen. Für die Rückerstattung der Summe haben Sie sechs Monate Zeit. Dieser so genannte Schadenrückkauf wird bei bestimmten Versicherern auch bei der Vollkasko-Versicherung angeboten.
Des Weiteren bieten einige Versicherungen für Versicherte mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse so genannte Rabattretter an. Im Schadenfall rutscht man zwar in eine tiefere Schadenfreiheitsklasse, man behält aber den bisherigen Rabatt. nach oben

Was bedeutet grob fahrlässig?
Die Vollkasko tritt zwar auch bei selbstverschuldeten Schäden ein, wer grob fahrlässig handelt, kann jedoch nicht auf seine Versicherung zählen.
Was als grobe Fahrlässigkeit zu bewerten ist, wird im Einzelfall häufig vor Gericht entschieden. Ein klarer Fall grober Fahrlässigkeit ist zum Beispiel eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder gefährliches Überholen. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. nach oben

Schadenfreiheitsklasse

Wie sind die Schadenfreiheitsklassen in der Motorradversicherung geregelt?
Bei Motorrädern gibt es in der Haftpflichtversicherung Schadenfreiheitsklassen. Je länger ein Fahrer schadenfrei fährt, desto weniger bezahlt er in der Haftpflicht. Bei einem Versicherungswechsel wird die SF-Klasse in der Regel übernommen. Bei erstmaligem Abschluss eines Versicherungsvertrages für ein Motorrad startet man mit der Klasse 0.
Wie bei Autos gibt es auch bei Motorrädern bei vielen Versicherern Angebote für Zweiwagen. Im günstigsten Fall kann man sein Motorrad in der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie sein Auto versichern. Diese Regelungen gelten nur für die Haftpflicht. In der Kaskoversicherung sind Motorräder meist mit 100% versichert. nach oben

Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse ändert sich zum neuen Versicherungsjahr, wenn ein komplettes Kalenderjahr schadenfrei zurückgelegt wurde. In diesem Fall wird man in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft.
Lässt man einen Schaden durch die Versicherung regulieren, ändert sich ebenfalls die SF-Klasse. Jedoch in die andere Richtung. Hat man den Schaden nicht selbst verursacht, wird die Rückstufung wieder aufgehoben und man wird wieder in seine alte Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Ebenfalls rückgängig machen kann man die Rückstufung, indem man den von der Versicherung regulierten Schaden zurückkauft. Dazu hat der Versicherungsnehmer sechs Monate Zeit. nach oben

Kann die Schadenfreiheitsklasse auf andere Personen übertragen werden?

Die Übertragung der SF-Klasse ist abhängig von den Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherer. Einige bieten diese Möglichkeit an, andere nicht. nach oben

Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich nach einer versicherungsfreien Zeit?
Hat ein Fahrer eine längere Zeit kein Fahrzeug versichert, bleibt die Schadenfreiheitsklasse meist über einen Zeitraum von sieben Jahren bestehen. Danach verfällt die Schadenfreiheitsklasse und man wird bei einer Neuversicherung neu eingestuft. nach oben

Kann ich den SF-Rabatt in meine neue Versicherung mitnehmen?
Bei einem Wechsel der Versicherung kann die SF-Klasse mitgenommen werden. Allerdings bedingt die gleiche SF-Klasse nicht zwingend den gleichen Rabatt. So kann die gleiche Schadensfreiheitsklasse bei einer anderen Motorradversicherung eine andere Prämienhöhe nach sich ziehen. nach oben

Verliere ich den SF-Rabatt bei Vertragsunterbrechung?
Wird der Versicherungsvertrag unterbrochen, hat eine Unterbrechung von sechs Monaten keine Auswirkung auf die SF-Klasse. In der Regel wird die SF-Klasse im nächsten Versicherungsjahr weiter heraufgestuft – Schadenfreiheit vorausgesetzt.
Nach einer Vertragspause von bis zu 7 Jahren steigt die SF-Klasse in der Regel nicht weiter an, aber bei den meisten Versicherern hat man auch keine Herabstufung zu befürchten. Man fährt also in der gleichen SF-Klasse weiter, bei der man aufgehört hat.
Dauert die Unterbrechung länger als sieben Jahre, verfällt bei den meisten Versicherern die SF-Klasse. Der Vertrag wird dann wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag behandelt. Man beginnt also wieder bei 0 oder 1/2, unabhängig davon, welchen Rabatt man früher bereits erzielt hatte.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Versicherer. Bei einigen Versicherern kann diese Frist kürzer oder länger ausfallen. Informieren Sie sich dazu in den Versicherungsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung. nach oben

Kann ich einen Schaden zurückkaufen und wie läuft das ab?
Bei den meisten Versicherungen ist ein Rückkauf möglich. Dadurch kann die Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung verhindert bzw. rückgängig gemacht werden. Ob sich ein Rückkauf finanziell lohnt, hängt von der Höhe des Schadens in der SF-Klasse des Versicherungsnehmers ab. Die Versicherungen können auf Wunsch entsprechende Berechnungen durchführen. Die Rückkaufsumme muss in einem Betrag komplett gezahlt werden. Für die Zahlung bleiben sechs Monate Zeit. nach oben

HUK-Coburg unterstützt Tabaluga Kinderstiftung und Stiftung Pro Alter

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe unterstützt anlässlich ihres 75-jährigen Firmenjubiläums die „Tabaluga Kinderstiftung“ mit Sachspenden und bietet der vom Kuratorium Deutsche Altershilfe gegründeten „Stiftung ProAlter“ eine großzügige Anschubfinanzierung.
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