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28.04.2009

Handeln mit Wertpapieren - sein eigener Broker sein

Laufende Kosten eines Depotkontos

Egal ob Sie mit Ihren Börsengeschäften einen Gewinn oder einen Verlust erzielen, Ihre Bank verdient immer mit. Jede Kauf- oder Verkauforder, die Sie an Ihre Bank weiterleiten, kostet Geld. Das Guthaben, das sich auf einem Depotkonto befindet, wird von einigen Banken gut verzinst. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Vermögen nicht nutzlos auf Ihrem Konto liegt, bis Sie eine geeignete Wertpapieranlage gefunden haben.

Die einzelnen Elemente der Gesamtkosten sind:

Depotgebühren

Depotgebühren fallen für die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere in einem Depot an. Bei Depots mit geringem Gesamtwert fallen diese stark ins Gewicht. Die jährlichen Depotgebühren variieren bei Banken und Online-Brokern stark. Viele Banken, besonders die Direkt-Broker, gehen im Kampf um die Kunden dazu über, eine geringe jährliche Pauschalgebühr zu erheben oder das Depotkonto gänzlich kostenlos für den Kunden zu führen.

Ordergebühren

Neben den reinen Kosten für die Führung des Depotkontos fallen beim Kauf oder Verkauf von Aktien oder Renten so genannte Transaktionsgebühren oder Ordergebühren an. Einige Banken bieten hier einen Pauschalpreis an. Das heißt, Sie ordern immer zu einer gleich bleibenden Gebühr, unabhängig von Anzahl und Preis der gehandelten Wertpapiere. Die meisten Banken machen aber die Ordergebühren von der Höhe des Kauf- und Verkaufsbetrages abhängig. Gerade bei den Filialbanken werden oft Mindestgebühren erhoben. Da diese Gebühren recht unterschiedlich sind, lohnt es sich zu vergleichen.

Limitgebühren

Wenn Sie einen Kauf- oder Verkaufsauftrag aufgeben, können Sie ein so genanntes Limit vorgeben, zu dem sie ein bestimmtes Wertpapier höchstens kaufen oder mindestens verkaufen wollen. Filialbanken verlangen für die Aufgabe einer Limitorder in der Regel Gebühren, die auch dann bezahlt werden müssen, wenn die von Ihnen festgelegte

Preisgrenze nicht erreicht wurde. Einige Direkt-Broker verlangen auch hierfür keine Gebühren mehr.

Zeichnungsgebühren

Einige Banken verlangen für Aktien, die neu an die Börse gebracht werden, eine so genannte Zeichnungsgebühr. Besonders Sparkassen und Genossenschaftsbanken verlangen zum Teil hohe Gebühren, die umstritten, aber zulässig sind. Wurden keine Aktien zugeteilt, berechnen einige Institute trotzdem eine Pauschalgebühr, die Sie als Kunde dann auf jeden Fall bezahlen müssen. Deshalb sollte man hier immer eine Bank wählen, die einen moderaten Pauschalsatz verlangt.

Selber machen spart Gebühren!

Grundsätzlich gilt, dass die Transaktionskosten dann besonders günstig sind, wenn Sie als Anleger bei einem Discountbroker sind, Ihre Aufträge online oder per Telefon aufgeben und auf die persönliche Beratung verzichten.

Abgeltungssteuer

Seit 2009 gilt die so genannte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Der einheitliche Satz liegt für alle Kapitalerträge bei 25 Prozent. Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften, Dividenden aus Aktien und Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren sind von der neuen Steuer betroffen. Die Abgeltungssteuer wird von den Kreditinstituten einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.

Mehr Informationen zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie hier.

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