Schlagwort: Unterhaltspflichten

ARAG: Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie für Kindesunterhalt

Wie viel Kinderunterhalt zu zahlen ist, regelt die Düsseldorfer Tabelle. Sie dient aber lediglich als Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft. Bei der Berechnung des monatlichen Unterhaltsbedarfs des Kindes orientiert sie sich laut ARAG am bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und am Alter des Kindes.
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Kinder haften für ihre Eltern im Alter

Niedrige Renten, hohe Preise, steigende Lebenserwartung: Da werden die Kosten für Pflegeleistungen und Heimunterbringung schnell zum Problem. Können die Eltern im Alter ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen, klingelt das Sozialamt – bei den Kindern. „Häufig mit überzogenen Forderungen“, warnt Jürgen Wabbel, Rechtsanwalt und Autor des Beck kompakt-Ratgebers „Elternunterhalt“ (Verlag C.H.Beck).
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Nur tatsächlich gezahlter Unterhalt ist abzurechnen

Nur tatsächlich ausgezahlter Unterhalt anrechenbar Eine junge Frau beantragte zusammen mit Ihrer Mutter und Ihrem Bruder Arbeitslosengeld II. Mit dem getrennt lebenden Vater wurde ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 256 ? vereinbart. Ausgezahlt wurde jedoch lediglich ein Betrag in Höhe von 125,00 ? weil der Vater den Restbetrag mit einer Rückzahlungsforderung aus einem Darlehen aufrechnete.

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Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale informiert über Unterhaltspflichten

Wenn die Eltern zum Pflegefall werden, sind nicht nur die psychischen Belastungen enorm, auch finanzielle Fragen können zur familiären Zerreißprobe werden. Das gilt umso mehr, wenn die mittlere Generation auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern hat.
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