Kinder haften für ihre Eltern im Alter

Niedrige Renten, hohe Preise, steigende Lebenserwartung: Da werden die Kosten für Pflegeleistungen und Heimunterbringung schnell zum Problem. Können die Eltern im Alter ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen, klingelt das Sozialamt – bei den Kindern. „Häufig mit überzogenen Forderungen“, warnt Jürgen Wabbel, Rechtsanwalt und Autor des Beck kompakt-Ratgebers „Elternunterhalt“ (Verlag C.H.Beck). Der Jurist erklärt, wie man sich erfolgreich vor unberechtigten Ansprüchen der Behörde schützt.
Vom Gesetz her sind Kinder verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern mit ihrem Einkommen und Erspartem einzustehen. Allerdings muss der eigene Lebensstil gewahrt bleiben – zumindest theoretisch. Denn schon der Fragebogen, den das Sozialamt zur Unterhaltsberechnung an die Kinder schickt, hat es in sich. „Das Formular ist neben dem Elternunterhalt auch für den Kinder- und Ehegattenunterhalt gedacht und enthält mehr Fragen als nötig. Füllen Sie das Formular nie ohne Beratung durch einen Anwalt aus“, empfiehlt Jürgen Wabbel. „Der Vordruck verleitet dazu, Angaben zu machen, zu denen gar keine Verpflichtung besteht.“
Auch die Berechnung des Elternunterhalts sollte man unbedingt durch einen Experten prüfen lassen. „Das Sozialamt verwendet gerne Vorschriften zum eigenen Vorteil, obwohl die Rechtslage oft eine andere ist“, weiß Rechtsanwalt Wabbel aus Erfahrung.
Am besten ist es, bereits im Vorfeld die Weichen so zu stellen, dass später keine übermäßige Inanspruchnahme durch das Sozialamt droht. „Investieren Sie Ihr Vermögen frühzeitig in eine selbstgenutzte Immobilie oder legen Sie ein Sparkonto an, das bei der Bank ausdrücklich als Immobiliensparkonto geführt wird. Achten Sie bei Lebensversicherungen darauf, dass sie der Altersvorsorge dienen“, rät der Autor. „Auch Lebensversicherungsverträge für den Ehepartner und die Kinder sind vor einem Zugriff durch das Sozialamt geschützt.“
Ein schlechtes Gewissen gegenüber den Eltern brauche niemand zu haben, meint Jürgen Wabbel. „Durch höhere Zahlungen an das Sozialamt wird lediglich eine Haushaltsstelle aufgefüllt. Der Lebensstandard der Eltern verbessert sich dadurch in keiner Weise.“
Hier kassiert das Sozialamt:
Neben dem Einkommen haften Kinder mit ihrem Vermögen für den Unterhalt der Eltern. Zum Vermögen zählen etwa:
– vermietete Eigentumswohnungen – Bankguthaben – Aktien und Wertpapiere – Antiquitäten – Schmuck und Sammlungen – unbebaute Grundstücke.
Jürgen Wabbel, Elternunterhalt, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck 2009, ISBN 978-3-406-58808-2, 6,80 Euro
(Pressemitteilung des Verlags C.H.Beck)

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