Schlagwort: Steuerfreibetrag

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der dem Steuerpflichtigen zusteht, wenn er vor dem Jahr, für das sein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, bereits sein 64. Lebensjahr vollendet hat. Der Freibetrag führt so zu einer Verringerung der Steuerlast.
Laut Alterseinkünftegesetz verringert sich dieser Entlastungsbetrag seit 2005 jährlich. Für 2008 betrug der Altersentlastungsbetrag 35,2 Prozent des Arbeitslohns und der positiven Einkünfte, maximal 1.672 Euro. Für 2009 liegt der Altersentlastungsbeitrag bei 33,6 Prozent, bzw. maximal 1.596 Euro.

Muss die Rente versteuert werden?

Ja. Übersteigt die Berufsunfähigkeitsrente den Steuerfreibetrag, muss sie versteuert werden. Nach Paragraf 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wird die Berufsunfähigkeitsrente abhängig von der Laufzeit nach Ertragsanteil besteuert. Das bedeutet je länger die Rentendauer, desto höher ist der Ertragsanteil und somit auch der Steuersatz.
Ein Beispiel: Bei einem 5-jährigen Rentenbezug sind 5% der Rente zu versteuern, bei einer Bezugsdauer von 15 Jahren 16% der Rente.