Alleinerziehenden steht ein jährlicher Entlastungsbetrag von 1.308 Euro zu. Der Betrag verdoppelt sich bei zwei oder mehreren Kindern allerdings nicht. Während des Steuerjahres ist der Entlastungsbetrag bereits in der Lohnsteuerklasse II mit verrechnet
Schlagwort: Entlastungsbetrag
Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der dem Steuerpflichtigen zusteht, wenn er vor dem Jahr, für das sein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, bereits sein 64. Lebensjahr vollendet hat. Der Freibetrag führt so zu einer Verringerung der Steuerlast.
Laut Alterseinkünftegesetz verringert sich dieser Entlastungsbetrag seit 2005 jährlich. Für 2008 betrug der Altersentlastungsbetrag 35,2 Prozent des Arbeitslohns und der positiven Einkünfte, maximal 1.672 Euro. Für 2009 liegt der Altersentlastungsbeitrag bei 33,6 Prozent, bzw. maximal 1.596 Euro.