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Präventionsaktivitäten der GKV auch 2005 deutlich ausgeweitet

Deutlich mehr Menschen als noch im Vorjahr nahmen 2005 an den primärpräventiven Kursangeboten der Krankenkassen teil: Wie aus dem vom MDS erstellten Dokumentationsbericht hervorgeht, stieg die Zahl der Kursteilnahmen von 803.000 (2004) um 45 Prozent auf 1,2 Millionen an. Außerdem haben die Krankenkassen ihr Engagement für Prävention im Lebensumfeld – also in Schulen, Vereinen oder Stadtteilen – erfolgreich fortgesetzt. Besonders über Kindergärten und Schulen sprechen die Krankenkassen Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten an. Schätzungsweise zwei Millionen vor allem junge Menschen konnten 2005 mit diesen Maßnahmen erreicht werden.

Darüber hinaus sind die gesetzlichen Krankenkassen seit vielen Jahren in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) aktiv. Rund 606.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nahmen 2005 an Maßnahmen der BGF teil, die die Krankenkassen in Kooperation mit den Unternehmen durchführen. Inhaltlich ging es schwerpunktmäßig darum, körperliche Belastungen zu vermeiden und zu reduzieren, sowie um gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung und um Stressmanagement. Wie schon in den Vorjahren waren Unternehmen aus dem „Verarbeitenden Gewerbe“ mit 45 Prozent besonders häufig vertreten (2004: 42 Prozent; 2003: 44 Prozent).

Das verstärkte Engagement der GKV in der Prävention bildet sich auch in der Ausgabenentwicklung ab: Von 2000 bis 2005 sind die Gesamtausgaben der GKV für Primärprävention und Betriebliche Gesundheitsförderung von 43,1 Mio. Euro auf 179,9 Mio. Euro gestiegen. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von 36 Prozent. Damit haben die gesetzlichen Krankenkassen den vom Gesetzgeber für 2005 empfohlenen Ausgabenbetrag von 2,70 Euro pro Versicherten nahezu ausgeschöpft.

Der Dokumentationsbericht 2005 unterstreicht die Bedeutung, die die gesetzlichen Krankenkassen der Prävention beimessen. Die GKV-Spitzenverbände werden sich auch in Zukunft nachdrücklich dafür einsetzen, Präventionsaktivitäten zu stärken und noch zielorientierter umzusetzen.

Zudem fordern die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, sich nicht aus diesem Bereich zurückzuziehen, sondern ihr eigenes Engagement ebenfalls auszubauen.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Spitzenverbände zur Verabschiedung der Gesundheitsreform

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bedauern, dass die Gesundheitsreform, trotz erheblichen Widerstands von breiten Teilen der Bevölkerung, heute in dritter Lesung verabschiedet wurde. Um den Koalitionsfrieden zu wahren, wurde damit eine Gesundheitsreform verabschiedet, die die anstehenden Probleme nicht löse, sondern vor allem neue schaffe.

Mit dieser Gesundheitsreform werde das Gesundheitswesen künftig durch mehr Staatsmedizin und mehr Bürokratie geprägt sein. Durch die Gründung eines Dachverbandes, durch die Verpflichtung der Kassen, Einheitsverträge zu schließen sowie durch die im Rahmen des Gesundheitsfonds vorgesehenen Einheitsbeitragssätze werde der Wettbewerb in der GKV zurückgedrängt. Der Weg in die Einheitsversicherung sei damit programmiert. Das Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu erreichen, sei völlig verfehlt worden.

Die Privilegien der PKV blieben weiter erhalten, die PKV werde weiterhin nicht adäquat an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt.

Vor allem in der Finanzierung sfrage sei die Koalition gescheitert, da die Gesundheitsreform die Finanzen der GKV nicht nachhaltig stabilisiere und keine Antwort auf die strukturellen Probleme der GKV gebe. Daran würden auch die um jeweils 1 Mrd. Euro aufgestockten Steuerzuschüsse in 2008 und 2009 nur wenig ändern, erklärten die Spitzenverbände. Von einer wirklichen Aufstockung des Steuerzuschusses könne nicht die Rede sein, denn dieser liege in 2009 sogar noch unter dem Niveau von 2006.

Angesichts der schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit, bleibe abzuwarten, ob die zugesagten Steuermittel tatsächlich Jahr für Jahr um 1,5 Mrd. bis 14 Mrd. Euro steigen. Mit Start des Gesundheitsfonds ab 2009 müssten die Krankenkassen die finanziellen Lücken dann mit den allein von den Versicherten zu tragenden Zusatzbeiträgen schließen. Damit werde das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung untergraben.

Es bleibe festzuhalten, dass durch die Verhandlungen mit den Ländern die Belastungen für die GKV sogar weiter zugenommen haben, z. B. werden die gesetzlichen Krankenkassen durch die Senkung des Solidarbeitrages der Krankenhäuser um 250 Millionen Euro weniger entlastet als geplant. Insgesamt müsse von einer durch das GKV-WSG verursachten Gesamtbelastung der GKV in Höhe von gut 600 Millionen Euro allein für dieses Jahr ausgegangen werden.

Die genannten Spitzenverbände betonten, im Interesse ihrer Versicherten und Beitragszahler würden die Krankenkassen die Reform nun zügig umsetzen. Allerdings seien bei vielen Detailregelungen erhebliche Umsetzungsprobleme programmiert. Da die vorhandenen Selbstverwaltungsstrukturen mit der Gesundheitsreform zerstört werden und neue komplexe Strukturen aufgebaut werden müssen, sind viele Projekte gefährdet.

Dazu gehört die Honorarreform der Ärzte, die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Krankenhäuser und vieles mehr. Auch der Gesundheitsfonds und die geplante Zusatzprämie bergen in der geplanten Form Gefahren für die Finanzierung s- und Versorgungssicherheit. Die Politik müsse die Zeit bis zum vorgesehenen Start im Jahr 2009 auf jeden Fall nutzen, um diese drohenden Gefahren im Sinne der Versicherten abzuwenden, so die Spitzenverbände.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Abstimmung im Gesundheitsausschuss eine Farce

Zur heutigen Ausschusssitzung erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des IKK-Bundesverbandes, Hans-Jürgen Müller und Rolf Wille:

Die heutige Farce im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages mache deutlich, dass das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz niemals in Kraft treten dürfe. Wenn mehrere Experten der Regierungskoalition sich durch andere Abgeordnete im Ausschuss ersetzen ließen, um unter gar keinen Umständen für die katastrophale Gesetzesvorlage stimmen zu müssen, mache dies deutlich, dass es beim Gesetz nur noch um Machterhalt gehe.

Doch auch die Haltung der Ausschussmitglieder, die sich vertreten ließen, sei zweifelhaft. Wer berechtigte Kritik an einem Gesetz habe, das die Versorgung der Versicherten in Deutschland in Gefahr bringe, solle sich nicht hinter Vertretern verstecken, um dem Fraktionszwang Genüge zu tun, sondern offen gegen ein solches Vorhaben stimmen.

Insbesondere gelte dies, da der Ausschuss in der Arbeitsweise des Parlamentes eine bedeutende Rolle spiele. Die Ausschussmitglieder seien die fachlichen und politischen Treuhänder in ihrem Fachgebiet und würden durch ihre Arbeit den übrigen Parlamentariern eine Richtschnur für ihre eigene Entscheidung an die Hand geben. Denn ein Parlamentarier sei nicht in der Lage, sich in jedes Gesetzesvorhaben bis in die Details einzuarbeiten. Aus diesem Grunde seien der Ausschuss und seine Mitglieder aber auch verpflichtet, deutliche Signale in den Bundestag zu geben, ob eine Gesetzesvorlage gut und richtig sei. Eine Haltung nach der Devise „ich wasche meine Hände in Unschuld“ sei völlig unangebracht.

Es sei nun an den Abgeordneten im Bundestag, mit ihren Neinstimmen deutlich zu machen, dass es der Politik ernsthaft um eine Verbesserung der Versorgung gehe und nicht um den Machterhalt einer Großen Koalition.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Appell der Krankenkassen an Abgeordnete im Gesundheitsausschuss

Anlässlich der Beratungen im Gesundheitsausschuss am 31. Januar 2007 appellieren die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen noch einmal eindringlich an die Ausschussmitglieder, der Gesundheitsreform nicht zuzustimmen und somit den Weg für einen Neustart frei zu machen. Die Spitzenverbände betonen, auch die Flut der Änderungsanträge habe die Reform nicht besser gemacht. Die großen Kritikpunkte bleiben: Die finanziellen Probleme werden nicht gelöst, die Versicherten werden stärker belastet, es gibt weniger Wettbewerb, es entstehen mehr Bürokratie und Staatsmedizin. Darüber hinaus ist das Ziel der Koalition, einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu erreichen, völlig fehlgeschlagen. Die Privilegien der PKV bleiben weitgehend erhalten, die PKV wird weiterhin nicht adäquat an der solidarischen Finanzierung der Gesundheitskosten beteiligt.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden zahlreiche Zugeständnisse an die Leistungserbringer gemacht, kritisierten die Spitzenverbände. Dies wird die GKV finanziell weiter belasten. So soll der Solidarbeitrag der Krankenhäuser von 500 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro abgesenkt werden, auf den Ausgabenabschlag bei Fahrkosten wird ganz verzichtet. Eine kostenneutrale Umsetzung der Honorarreform in der vertragsärztlichen Versorgung ist nach wie vor nicht gewährleistet. Insgesamt wird dies dazu führen, dass sich die von den Spitzenverbänden geschätzten Mehrbelastungen durch die Gesundheitsreform auf rd. 600 Mio. Euro allein in diesem Jahr summieren. Im Übrigen können auch die geplanten Leistungsverbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Reform auch strukturell in weiten Teilen ein Fehlschlag ist. Die neuen Möglichkeiten zum Abschluss von Einzelverträgen laufen weitgehend ins Leere, da nicht sichergestellt ist, dass die kollektivvertraglichen Budgets bereinigt werden.

Die Spitzenverbände warnen zudem vor den Folgen der Organisationsreform. Da die gut funktionierenden Selbstverwaltungsstrukturen der GKV zerstört werden und gleichzeitig mit dem Spitzenverband Bund eine neue komplexe Struktur aufgebaut werden muss, wird nicht nur neue Bürokratie geschaffen, sondern werden auch wichtige anstehende Projekte gefährdet. In die Phase der Umstrukturierung fallen die Entwicklung des neuen Vergütungssystems für Ärzte, die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Krankenhäuser ebenso wie die jährlichen Vorgaben für die Honorare der Ärzte und Zahnärzte, die Bestimmung der Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel, die Ausgestaltung der Telematik und vieles mehr.

Die Spitzenverbände appellieren an die Ausschussmitglieder, jetzt eigenverantwortlich zu handeln und diese Reform zu stoppen.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Potsdamer Erklärung der Gesetzlichen Krankenversicherung „Die soziale Dimension im Binnenmarkt – Zukunftsperspektiven der Krankenversorgung in Europa“

Es sei ein ausdrückliches Ziel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Chancen des europäischen Binnenmarktes im Interesse der Versicherten zu nutzen, damit diese die erforderlichen Leistungen, die sie im Ausland in Anspruch nehmen wollen, auch bekommen. Dies erklärte die GKV anlässlich der gemeinsamen Konferenz von GKV und dem Bundesministerium für Gesundheit „Die soziale Dimension im Binnenmarkt – Zukunftsperspektiven der Krankenversorgung in Europa“.

Hervorgehoben wurde von den Spitzenverbänden, dass Deutschland über ein bewährtes, funktionsfähiges und international anerkanntes System der Gesundheitssicherung verfüge. Das versichertennahe und selbstverwaltete System sei nicht nur der älteste Zweig der Sozialversicherung, sondern auch einer der größten „Arbeitgeber“, denn beinahe jeder Zehnte in Deutschland ist hier beschäftigt.

Die Spitzenverbände wiesen auch darauf hin, dass weder die Funktionsfähigkeit noch die Finanzierbarkeit der europäischen Gesundheitssysteme durch die Initiativen der Europäischen Kommission oder durch die EuGH-Rechtssprechung gefährdet werden dürfe. Nach wie vor muss deshalb die soziale Sicherung in der europäischen Union einen hohen Stellenwert behalten und darf nicht im Interesse von Binnenmarktinteressen nachrangig behandelt werden. Dabei muss aufgrund der historisch gewachsenen Unterschiedlichkeit der jeweiligen nationalen sozialen Sicherungssysteme die Gestaltungskompetenz wie bisher allein bei den Mitgliedstaaten verbleiben.

Die Spitzenverbände unterstützen ausdrücklich den europäischen Erfahrungsaustausch auf den unterschiedlichen politischen und institutionellen Ebenen, denn es sei wichtig, nach der Methode „best practice“ von einander zu lernen. Da jedoch wesentliche Strukturelemente der Gesundheitssysteme national unterschiedlich gestaltet sind, können Reformstrategien immer nur unter Beachtung der nationalen Besonderheiten erfolgreich sein.

Die Erklärung im Wortlaut ist der Pressemitteilung als Anlage<a href=" beigefügt.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Spitzenverbände fordern Sofortprogramm als Alternative zur missglückten Gesundheitsreform

Angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen um die Verabschiedung der Gesundheitsreform appellieren die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen an Bundesregierung und Bundesrat, die missglückte Reform zu stoppen und stattdessen ein Sofortprogramm zu beschließen. Dann könnten die gesetzlichen Krankenkassen auch ihre Beiträge wieder senken. Zudem würde die Politik damit auch den Befürchtungen von 85 Prozent der Bevölkerung gerecht, die durch die Reform eine Verschlechterung der Versorgung befürchten.

Die Teile des Gesetzes, die tatsächlich der Wettbewerbsstärkung dienen wie z. B. die besonderen Versorgungsverträge, sollten abgespalten und in Kraft gesetzt werden. Weiter sollten die gekürzten Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen wieder in vollem Umfang gezahlt werden. Der Mehrwertsteuersatz für Medikamente müsse von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt werden und die Kassen müssten endlich ausreichend Geld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten für die kostendeckende Versorgung von Arbeitslosen.

So könnten rund 10 Milliarden Euro für die Beitragszahler eingesetzt werden: Wiederherstellung der vollen Bundesfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen: 2,7 Milliarden; volle Beiträge für Bezieher von ALG 1 und ALG 2: 4,3 Milliarden; ermäßigter Mehrwertsteuersatz Arzneimittel: 2,9 Milliarden.

Die Bedingungen für diese Neuorientierung der Politik seien jetzt viel günstiger als im vergangenen Jahr, betonten die Spitzenverbände: Die Steuereinnahmen stiegen, die Bundesagentur für Arbeit habe einen deutlichen Überschuss und könne die Finanzierung der Gesundheitsversorgung der Arbeitslosen übernehmen. Die Forderungen der Kassen seien somit nicht nur sachgerecht, sondern auch absolut finanzierbar. Die wirtschaftliche Entwicklung sei so positiv, dass Fiskus und Bundesagentur ein solches sinnvolles Sofortprogramm tatsächlich finanzieren könnten.

Die verfehlte Politik habe zu den erheblichen Beitragssatzanhebungen zu Jahresanfang geführt. Für die gesetzliche Krankenversicherung ergibt sich insgesamt im Durchschnitt eine Steigerung von 14,26 Prozent auf 14,82 Prozent, einschließlich des Sonderbeitrags der Kassenmitglieder von 0,9 Prozent. Die Spitzenverbände erwarten ebenso wie das Bundesversicherungsamt, dass im Laufe des Jahres noch weitere Erhöhungen folgen müssen. Der von den Spitzenverbänden prognostizierte Anstieg um 0,7 Beitragssatzpunkte werde damit voraussichtlich im Laufe des Jahres 2007 erreicht.

„Eine Beitragssatzerhöhung in einer solchen Größenordnung ist einzigartig in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung„, sagte die Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, Dr. Doris Pfeiffer. Die Beitragssatzerhöhungen seien jedoch notwendig geworden, um die guten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen solide zu finanzieren, betonte die Verbandschefin. Für die Beitragssatzsteigerungen sei die Politik verantwortlich, die den Krankenkassen bereits zugesicherte Steuermittel wieder entzogen, die Mehrwertsteuer erhöht und durch gesetzgeberische Maßnahmen einen konsequenten Schuldenabbau der Krankenkassen verzögert habe.

Pfeiffer betonte, die Gesundheitsreform werde die Finanzprobleme der GKV noch verschärfen. Durch neue Leistungen kämen zusätzliche Belastungen von rund 500 Mio. Euro auf die Krankenkassen zu. Die Spitzenverbände gehen deshalb davon aus, dass der Beitragssatz bis zum Jahre 2009 auf 15,3 Prozent steigen wird. Auch der geplante Gesundheitsfonds mit Einheitsbeitragssatz ab 2009 werde nichts an den Finanzproblemen ändern: „Wer meint, ein Einheitsbeitragssatz würde die Probleme steigender Kosten lösen, der ist auf dem Holzweg. Verstaatlichung und Einheitsbeitragssatz sind jedenfalls nicht die Antwort auf die Finanzprobleme der GKV.“

Deshalb müsse die Politik die verfehlte Reform stoppen und das Sofortprogramm beschließen: Der Versuch, mit Nebenschauplätzen wie der Schaffung einer neuen Bürokratie in Gestalt eines GKV-Verbandes abzulenken, sei durchsichtig, sagte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ahrens: „Jetzt einen neu zu gründenden GKV-Verband mit der Umsetzung der Gesundheitsreform zu betrauen, wäre so, als würde man eine heute neu zusammengekaufte Fußballmannschaft morgen ins Endspiel des DFB-Pokals schicken.“

Es dürfe auch nicht sein, so Ahrens, dass bei dieser Gesundheitsreform die Zukunft der Gesundheitsversorgung von 90 Prozent der Bevölkerung nicht mehr relevant scheint. Ahrens: „Es wäre fatal für unsere Demokratie, wenn sich die Politik nur noch um die Existenzfähigkeit der privaten Krankenversicherung sorgt. Die Politik sollte endlich darüber diskutieren, dass der Gesetzentwurf Regelungen trifft, die zum Untergang der gesetzlichen Krankenkassen führen könnten.“

Es sei zu begrüßen, dass jetzt offenbar das Gesundheitsministerium nach eindringlichen Hinweisen der Spitzenverbände erkannt habe, dass die vorgesehene Einführung der generellen Insolvenzfähigkeit und einer Rechnungslegung der Kassen nach dem Handelsgesetzbuch zum sofortigen Konkurs von Kassen führen würde. Hier prüfe man nun wohl Regelungen, die dies verhindern könnten. Freilich sei damit noch nicht das verfassungsrechtliche Grundproblem der generellen Einführung der Kasseninsolvenz ausgeräumt. Darüber werde wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden, falls nicht bereits Bundespräsident Köhler dem deshalb verfassungswidrigen Gesetz die Unterschrift verweigere.

Die Idee des Gesundheitsfonds – aber noch viel mehr seine nunmehr geplante Ausgestaltung – sei das Ergebnis von Kompromissen, die statt Probleme zu lösen, neue Probleme schaffen. Zwar habe der Bundesrat mit zahlreichen Änderungsanträgen auf den WSG-Entwurf reagiert, insbesondere auch auf die Insolvenzproblematik, leider jedoch nur verfahrenstechnisch und ohne die verhängnisvollen Folgen des Gesetzentwurfs für die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und die verfassungsrechtliche Problematik des WSG anzupacken. Wenn diese missratene Reform tatsächlich Gesetz werden sollte, dann entscheide künftig das Gesundheitsministerium in Berlin über die Gesundheitsversorgung in Stuttgart, München und Hannover, nicht mehr die jeweilige Landesregierung. Diese Reform führe auch für die Länder in die Sackgasse. Nur ein Neustart der Reform könne aus dieser Sackgasse herausführen.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Spitzenverbände zum Rürup/Wille-Gutachten

Der Streit um die unterschiedlichen finanziellen Belastungen der Länder bei der Gesundheitsreform macht nach Ansicht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen deutlich, dass die Pläne zur Gesundheitsreform unausgegoren und in ihren fatalen Folgen nicht abschätzbar sind. Es sei keinem Versicherten erklärbar, warum unterschiedliche Studien zu immer neuen und differierenden Daten kämen, obwohl angeblich die gleichen Berechnungen angestellt würden. Auch Professor Rürup kann nur Modellrechnungen anstellen, und es steht noch ein Gutachten aus, das von Baden-Württemberg in Auftrag gegeben worden ist. Ob die Belastungen einiger Bundesländer also tatsächlich unter 100 Millionen Euro liegen, ist für die Kritik übenden Länder noch nicht erwiesen.

Zudem reichten die Probleme der Gesundheitsreform weit über den jetzt untersuchten Aspekt der regionalen Finanzwirkungen hinaus. Unlösbar blieben die zentralen Probleme des Gesundheitsfonds, der kombiniert mit dem Zusatzbeitrag und der Überforderungsgrenze zu erheblichen Belastungen der Versicherten, zu Insolvenzen bei den Kassen und in der Folge zu erheblichen Versorgungsproblemen in den Regionen führen werde. Insbesondere die massive Vereinheitlichung und Verstaatlichung des Gesundheitswesens durch den Einheitsdachverband und durch staatlich festgesetzte Beitragssätze werde negative Folgen für die Versicherten haben. Wettbewerbliche Anreize für Innovationen und Effizienz würden mit zentralen Einheitsstrukturen ebenso untergraben wie Möglichkeiten, die Versorgung regional zu optimieren.

Die Spitzenverbände konstatieren: Es bleibt dabei – zwei unvereinbare politische Konzepte zusammenzubringen, kann nicht zu einem guten Ergebnis führen. Besser als diese Reform sei ein völliger Neustart der Gesundheitspolitik, der den Titel des jetzigen Gesetzentwurfes tatsächlich zum inhaltlichen Programm für eine auf Vielfalt, Wettbewerb und Selbstverwaltung setzende Reform mache.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Spitzenverbände der Krankenkassen: Notbremse ziehen!

Angesichts der massiven Auseinandersetzungen in der Koalition über zentrale Punkte der Gesundheitsreform appellieren die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen an die Politik: Ziehen Sie die Notbremse, anstatt die Reform zum 1. April in Kraft treten zu lassen. Eine gegen die Wand gefahrene Reform lässt sich auch durch eine 2-wöchige Verschiebung von Beschlussterminen nicht richten. Wenn nicht jetzt die Notbremse gezogen wird, werden die Probleme bei der Umsetzung zeigen, dass diese Reform praxisuntauglich ist und die Versorgung verschlechtert. Es macht keinen Sinn, ein funktionierendes Gesundheitssystem zu zerstören, neue teure bürokratische und zentralistische Strukturen zu schaffen, um schließlich zu der jetzt schon absehbaren Erkenntnis zu kommen, dass die Reform nur neue Probleme schafft und zu weiteren erheblichen und unnötigen Kostensteigerungen bei gleichzeitig schlechteren Leistungen führen wird. 

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen forderten statt dessen ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der GKV. Dazu gehört neben einer konsequenteren Einführung des Wettbewerbs kurzfristig die Wiederaufstockung der gekürzten Steuerzuschüsse auf 4,2 Mrd. Euro als Kompensation versicherungsfremder Leistungen (wie Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes), Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei Arznei- und Hilfsmitteln auf 7 Prozent und damit wenigstens eine Gleichbehandlung mit Hundefutter und Schnittblumen, für die nach wie vor 7 % Mehrwertsteuer zu zahlen sind, sowie die Zahlung kostendeckender Krankenkassen beiträge für arbeitslose Versicherte durch die Bundesagentur für Arbeit. Steigende Steuereinnahmen und massive Überschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit ließen dies ohne weiteres zu.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Regelung im Arzneimittel-Sparpaket lädt Pharmahersteller ab 2007 zur Umgehung ein – dies kostet die Krankenkassen mindestens 150 Millionen Euro

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen davor, dass eine Sparregelung im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) jetzt voll ausgehebelt werden kann. Hersteller nutzen offensichtlich eine Gesetzeslücke, um den eigentlich vorgesehenen Herstellerrabatt zu umgehen.

Seit dem 1. April 2006 müssen Anbieter von patentfreien Arzneimitteln einen Abschlag in Höhe von 10 Prozent (auf den Herstellerpreis ohne Mehrwertsteuer) leisten. Ab dem 1. Januar 2007 werden Preissenkungen der Hersteller auf diesen Abschlag angerechnet. Senkt ein Arzneimittelhersteller den Preis für sein patentfreies Arzneimittel ab dem 1. Januar 2007 um mindestens zehn Prozent, muss er den gesetzlichen Abschlag nicht mehr zahlen.

Das Vorgehen der Hersteller: Bereits 14 Generikahersteller haben zum 15.12.2006 ihre Preise für 2.777 Produkte (Packungen) erhöht. Wenn sie die Preise zum 1. Januar 2007 wieder um mind. zehn Prozent senken (z. B. auf das Niveau vor dem 15.12.2006), entfällt aufgrund der Regelungen im AVWG der 10-prozentige Abschlag für bis zu 36 Monate.

Diese Produkte der 14 Generikahersteller machen zehn Prozent der abschlagspflichtigen Packungen aus. Der Einnahmeverlust der Kassen summiert sich für den verbleibenden Regelungszeitraum von drei Jahren auf 150 Mio. Euro. Beteiligen sich die übrigen Anbieter an diesem Vorgehen (z. B. Preiserhöhung zum 15. Januar um zehn Prozent, dann wieder Preissenkung um zehn Prozent zum 1. Februar), droht gar eine Belastung von bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung. Damit wäre das mit dem AVWG beabsichtigte Einsparziel von 500 Mio. Euro pro Jahr vollends verloren.

Bei Produkten, die von der Zuzahlung freigestellt und somit ohnehin schon abschlagsfrei sind, sind keine Preisänderungen zu beobachten. Die von den GKV-Spitzen­verbänden eingebrachte Zuzahlungsfreistellung bietet offenbar Schutz vor derartigem Missbrauch.

 

Ministerium wurde frühzeitig auf das Problem hingewiesen

Auf diesen handwerklichen Fehler im Gesetz hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen das Bundesgesundheitsministerium rechtzeitig vor Inkrafttreten des AVWG hingewiesen. Gleichwohl wurde im Gesetzgebungsverfahren die mögliche Preiserhöhungs-Preissenkungs-Strategie („Preisschaukel“) der Hersteller nicht unterbunden. Das Bundesgesundheitsministerium behielt sich lediglich vor, „für den Fall, dass Anbieter die Möglichkeit zur Ablösung des Rabattes durch Preissenkungen missbrauchen … geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu treffen“. In welcher Form diese zeitnah erfolgen könnten, ist unklar.

Krankenkassen fordern rasche Intervention

Die potentiell milliardenschwere Gesetzeslücke des AVWG erhöht das ohnehin schon beträchtliche Ausgabenrisiko des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG). Da die Hersteller alle 14 Tage ihre Preise anpassen können, muss das Bundesgesundheitsministerium rasch handeln, um die Abschlagsregelung eindeutig zu gestalten.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

IKK-Bundesverband schließt Rabattverträge mit Generikaherstellern; Preiswettbewerb im Arzneimittelbereich muss gestärkt werden

Durch die ersten Rabattverträge mit vier Generikaherstellern nutzt der IKK-Bundesverband die vom Gesetzgeber neu geschaffenen Möglichkeiten. Die Rabattverträge führen zu einer wirtschaftlicheren Arzneimittelversorgung der Versicherten bei gleich bleibend hohem Qualitätsniveau. Von der mit der Merck dura GmbH bereits zum 1. Juli 2006 geschlossenen Vereinbarung profitieren durch die beigetretenen Innungskrankenkassen schon über 80 Prozent (vier Millionen) der IKK Versicherten. Von den drei weiteren nun geschlossenen Rahmenverträgen mit den Firmen betapharm Arzneimittel, Aliud Pharma und Teva Generics erwartet sich der IKK-Bundesverband einen ähnlichen Erfolg.

„Diese Rabattverträge sind ein richtiger Schritt, um auch im Generikamarkt Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben und somit Gelder zu sparen. Wir haben bewusst Unternehmen gesucht, die ein breites Spektrum der Arzneimittelversorgung abdecken, um den Bedürfnissen unserer Versicherten gerecht zu werden“, erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Für die Versicherten der Innungskrankenkassen ist das Angebot auch deshalb interessant, weil die meisten Medikamente der Hersteller, mit denen ein Rahmenvertrag geschlossen wurde, zuzahlungsfrei sind.

Im Jahr 2005 gaben die Innungskrankenkassen 1,4 Mrd. Euro für Arzneimittel aus. Auf den Generikamarkt entfielen knapp 430 Millionen Euro. Der Umsatzanteil der an den Rabattvereinbarungen beteiligten Generikaunternehmen liegt momentan bei etwa 10 Prozent. Mit den nun geschlossenen Vereinbarungen soll dieser Marktanteil durch die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln durch die Vertragsärzte im ersten Vertragsjahr um ca. 50 Prozent gesteigert werden.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband