Schlagwort: IKK Bundesverband

Spitzenverbände informieren: Neue Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ab dem 1.4. dieses Jahres erhalten viele Menschen (wieder) Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform werden auch diejenigen Bundesbürger und in Deutschland lebenden Menschen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die bislang unversichert sind und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Flankiert wird diese Regelung dadurch, dass auch die private Krankenversicherung ab dem 1.7.2007 nicht versicherte Menschen im so genannten Standardtarif versichern muss. Kein in Deutschland lebender Mensch wird also mehr ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall dastehen.


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Krankenstand im Handwerk erreicht mit 3,8 Prozent erneut

Der Krankenstand der IKK-Pflichtversicherten im Handwerk hat im Jahr 2006 erneut ein Rekordtief erreicht. Damit ist der Krankenstand zum sechsten Mal in Folge zurückgegangen. Das ergab die Analyse des IKK-Bundesverbandes, der damit heute als erster Spitzenverband die abschließenden Zahlen für den vollständigen Zeitraum 2006 der gesamten Kassenart vorlegt. Das heutige Ergebnis weist einen Krankenstand von 3,8 Prozent aus und liegt damit 0,3 Prozentpunkte unter dem Krankenstand vom Vorjahr (4,1 Prozent).

Der erneute Rückgang des Krankenstandes um 0,3 Prozentpunkte spiegelt sich in allen Krankenstandsparametern wider. So sind im Jahre 2006 im Vergleich zu 2005 alle Krankenstandsindikatoren – Falldauer, Fallhäufigkeit und Arbeitsunfähigkeitsquote- leicht zurückgegangen. Im Jahr 2006 lag die durchschnittliche Dauer pro Krankheitsfall bei 11,8 Tagen. 2005 waren es noch 12,0 Tage. Auch die Fallhäufigkeit ist weiter gesunken. Kamen 2005 100 IKK-Versicherte noch auf 124,4 Krankheitsfälle, waren es 2006 nur noch 119,3 AU-Fälle pro 100 Beschäftigte.

Zudem sank die Arbeitsunfähigkeitsquote, d. h. der Anteil der Personen, die im Verlauf eines Jahres mindestens einmal krankgeschrieben waren, von 56,4 Prozent im Vorjahr auf 54,6 Prozent 2006. Insgesamt ist die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage pro Person zurückgegangen, und zwar von 14,9 AU-Tagen im Jahre 2005 auf 14,0 AU-Tage in 2006.

„Da Krankheitstage für Arbeitgeber immer ein Kostenfaktor sind, bedeuten die sinkenden Zahlen, besonders auch für kleinere Handwerksbetriebe, eine deutliche Entlastung“, erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKKBundesverbandes. Wie in den Vorjahren bestimmten Muskel- und Skeletterkrankungen sowie Verletzungen und Vergiftungen das Krankheitsgeschehen bei den IKK-Pflichtversicherten.

Auf beide Krankheitsarten entfielen zusammen fast die Hälfte aller Arbeitsunfähigkeitstage. Allerdings war 2006 bei den meisten Krankheitsarten ein deutlicher Rückgang der AU-Tage festzustellen. So gingen die Muskel- und Skeletterkrankungen im

Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent zurück. Verletzungen und Vergiftungen um 4,8 Prozent, ein Trend, der seit 2001 zu beobachten ist. Der höchste Rückgang ist mit 17,5 % bei den Atemwegserkrankungen zu verzeichnen.

„Der Rückgang dieser Erkrankungen ist zum einen dem verbesserten Arbeitsschutz zuzuschreiben, aber auch dem großen Engagement von Betrieben und

Innungskrankenkassen beim bundesweiten Programm IKKimpuls-Werkstatt, das sich mit speziellen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung widmet“, so Stuppardt.

Bemerkenswert ist, dass trotz des deutlichen Rückgangs beim Krankenstand auch 2006 die psychischen Störungen immerhin einen leichten Anstieg um 0,7 Prozent verzeichnen. Die psychischen und Verhaltensstörungen sind neben nicht näher klassifizierbaren Symptomen die einzige Krankheitsgruppe, die im Vergleich zum Vorjahr nicht zurückgegangen ist.

Vergleicht man die AU-Daten 2006 mit den entsprechenden Zahlen von 1997, haben die psychischen und Verhaltensstörungen um fast ein Drittel zugenommen, während alle anderen ausgewählten Krankheitsgruppen im gleichen Zeitraum deutlich zurückgegangen sind.

Ausgewertet wurden die Arbeitsunfähigkeitsdaten des Jahres 2006 von 2,5 Millionen IKK-Versicherten, die der IKK-Bundesverband zusammenführt, um Krankheitsschwerpunkte im Handwerk zu identifizieren und diesen mit gezielten Gesundheitsförderungsmaßnahmen in den Betrieben entgegenzuwirken. Vergleichsbasis

ist das Jahr 2005.

Detaillierte Ergebnisse zur Gesundheitssituation im Handwerk mit einem Überblick über Besonderheiten in den Gewerbegruppen und verschiedenen Berufen des Handwerks sowie über Krankheitsschwerpunkte nach Alter und Geschlecht veröffentlicht der IKK-Bundesverband jährlich in seinem Berichtsband „Arbeit und Gesundheit im Handwerk“. Der nächste Band erscheint voraussichtlich im August.

 

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Wieder Platz 1 für Innungskrankenkassen!

Die Innungskrankenkassen (IKK) konnten die Kundenzufriedenheit bei ihren Versicherten im Vergleich zu 2006 noch steigern (CSI – Customer Satisfaction Index + 3,7). Das hat das M+M Versichertenbarometer 2007 in einer repräsentativen Versichertenumfrage bezüglich der Kundenzufriedenheit und -bindung ergeben. 

Besonders das Leistungsangebot und der Leistungsumfang der IKK haben die Versicherten überzeugt – hier belegt die IKK im Gesamtranking den ersten Platz. „Wir freuen uns natürlich sehr darüber, dass die Innungskrankenkassen in der Studie einen Spitzenplatz belegen“, so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes. „Dies macht deutlich, dass unsere Bemühungen, unsere Versicherten mit umfassenden Leistungen zu günstigen Beiträgen zu versorgen, sehr gut angenommen werden.“

Die Zufriedenheit der IKK-Versicherten zeigt sich auch daran, dass für sie die höchsten Kundenbindungswerte ermittelt wurden. Die überwiegende Mehrheit (92 Prozent) möchte gern bei ihrer IKK versichert bleiben und würde sich auch wieder für die IKK entscheiden (91 Prozent).

Die hohe Zufriedenheit der Versicherten in den verschiedenen Rubriken drückt sich ebenfalls aus in der – im Vergleich zu den anderen Kassen sehr hohen – Bereitschaft, die IKK auch den Freunden und Bekannten uneingeschränkt zu empfehlen.

Das Versichertenbarometer 2007 zur Messung der Kundenzufriedenheit und -bindung wurde von der unabhängigen M+M Consulting GmbH, Kassel, durchgeführt. Die Befragten wurden nach einer mehrstufig geschichteten Zufallsauswahl repräsentativ und proportional zur Bevölkerung nach Bundesländern ausgewählt. Die Befragung schließt an eine im Januar 2006 durchgeführte Studie an.

 

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Vorbeugen ist besser als heilen

Frauen gelten als die Gesundheitsexpertinnen in der Familie, an sich selbst denken sie dabei aber oftmals zuletzt. Die Früherkennungsuntersuchungen werden von Frauen zwar häufiger als von Männern genutzt, trotzdem nimmt immer noch nur jede zweite Frau die Möglichkeit zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahr. Unsicherheiten und Ängste, auch manchmal der schlichte Zeitmangel halten manche Frau vom Gang zum Arzt ab.

Pubertät, Geschlechtsreife, Schwangerschaft, Wechseljahre und die Zeit danach – jede Frau durchlebt diese verschiedene Lebensphasen mit ihren individuellen Fragestellungen und Problemen. Bei diesen Fragen möchten die Innungskrankenkassen Ihnen zur Seite stehen: Was genau ist der HPV-Test, und ist er eigentlich sinnvoll? Ich vertrage die Pille nicht, welches könnte das geeignete Verhütungsmittel für mich sein? Kann man die Begleiterscheinungen der Wechseljahre auch ohne Hormone wirksam verringern? Ab wann ist man eigentlich zu alt für eine Schwangerschaft? Fragen Sie uns!

Die Innungskrankenkassen bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich

vom 6. bis zum 8. März 2007 zwischen 7 und 22 Uhr unter der Telefonnummer 01802 455633 (6 Cent pro Anruf – Festnetz Dt. Telekom) beraten zu lassen.

Ratsuchende bekommen an diesen drei Tagen wichtige Informationen zu medizinischen Aspekten rund um das Thema Frauengesundheit. Hierzu gehören Themen wie z. B. Kinderwunsch, Krebsfrüherkennung und Wechseljahre. Folgende Spezialisten stehen zur Verfügung.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Zehn Prozent mehr Mitglieder bei den Innungskrankenkassen

Mit einem Mitgliederzuwachs von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bei den Innungskrankenkassen setzt sich auch im Jahr 2007 der Wachstumstrend fort.

Am Stichtag 1. Februar waren 5.349.355 Menschen bei den Innungskrankenkassen versichert. Die Mitgliederzahl lag am Stichtag bei 3.746.685. „Die guten und soliden Ergebnisse des Systems der Innungskrankenkassen zeigen deutlich, dass eine gute Kombination von Service und Preis sowie finanzielle Solidität für die Wahlentscheidung der Versicherten wichtig und attraktiv sind „, kommentierte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes die Zahlen.

Nach kontinuierlichen Zuwächsen in den letzten drei Jahren haben die 16 Innungskrankenkassen ihren Marktanteil innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung auf 7,3 Prozent gesteigert.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Vorschläge zur Höhe der Festbeträge für acht neue Arzneimittel-Festbetragsgruppen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat acht neue Festbetragsgruppen beschlossen. Es ist nun die Aufgabe der Spitzenverbände der Krankenkassen konkrete Festbeträge vorzuschlagen und dazu eine Anhörung durchzuführen.

Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 43 vom 02.03.2007 bekannt gemacht. Die Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkas­sen stehen ab dem 2. März 2007 auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter http://www.bkk.de/service/ abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 02.03.2007 bis 29.03.2007, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich im Mai 2007, sofern das Bundesministerium für Gesundheit gegen die Gruppenbildungen keine Einwände erhoben hat, ihre endgültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 01.07.2007 in Kraft treten können.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen rechnen mit Einsparungen von rund 100 Mio. Euro pro Jahr. Folgende Festbetragsgruppen wurden neu vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen:

  • Am 17.10.2006 eine bestehende Festbetragsgruppe (Alpha-Rezeptorenblocker) aufgrund weiterer Wirkstoffe überarbeitet und zwei neue Festbetragsgruppen nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2).
  • Am 18.01.2007 drei neue Festbetragsgruppen (Fentanyl, Levodopa + Carbidopa Gr. 3, Terbinafin) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V (Stufe 1) sowie eine neue Gruppe (Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V (Stufe 3).
  • Am 15.02.2007 zwei neue Gruppen (Antianämika, andere und Makrolide, neuere) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2).

 

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Klaus Kirschner einstimmig zum Errichtungsbeauftragten Spitzenverband Bund bestellt

Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen hat Klaus Kirschner am 20.2.2007 einstimmig zum Errichtungsbeauftragten des neu zu gründenden Spitzenverbandes Bund bestellt. Der frühere Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Kirschner soll den Spitzenverband Bund der Krankenkassen in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2007 errichten. Er unterstützt den Spitzenverband insbesondere bei der Organisation der Mitgliederversammlung, der Ausarbeitung der Satzung sowie den Wahlen des Verwaltungsrats und des Vorstandes. Zudem beauftragte die Arbeitsgemeinschaft den Rechtsanwalt Werner Nicolay als juristischen Berater.

Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Spitzenverbandes Bund und der Bestellung eines Errichtungsbeauftragten ist das kürzlich im Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG). Die Ernennung eines Errichtungsbeauftragten sollte laut Gesetz spätestens bis zum 30.4.2007 erfolgen. Aufgrund des erheblichen Zeitdrucks erfolgt die Bestellung Kirschners nun bereits zum 1.4.2007. Damit beweist die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen Handlungsfähigkeit. Ziel sei es, den Aufbau des neuen Spitzenverbandes ohne Reibungsverluste zügig voranzutreiben, damit er zum 1.7.2008 seine ihm per Gesetz zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann.

Mit Kirschner und Nicolay fiel die Wahl auf ausgewiesene Kenner des deutschen Gesundheitswesens. Kirschner war von 1976 bis 2005 Mitglied des deutschen Bundestages. Hier war er u. a. von 1990 bis 1998 gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, von 1998 bis 2002 Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, von 2002 bis 2005 des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung. Der auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Nicolay war viele Jahre in leitender Stellung in der gesetzlichen Krankenversicherung und später im Sozialministerium des Freistaates Sachsens tätig.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

Gesundheitsreform ist kein Erfolg für die Versicherten

Nach der Entscheidung im Bundesrat bekräftigen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen , dass durch die Gesundheitsreform die anstehenden Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gelöst, sondern neue geschaffen würden. Das Gesundheitswesen werde künftig durch mehr Bürokratie, mehr Staatsmedizin und weniger Wettbewerb geprägt sein. Zudem habe es die Koalition nicht geschafft, die Finanzen der GKV nachhaltig zu stabilisieren und strukturelle Reformen auf den Weg zu bringen. Auch der Steuerzuschuss übersteige das Niveau des Vorjahres erst 2010 ? bis dahin bleibe es bei einer faktischen Kürzung.

Insbesondere mit dem im Jahre 2009 geplanten Gesundheitsfonds und dem dann festzulegenden Einheitsbeitragssatz mit Zusatzprämie würden viele neue Probleme geschaffen, die in der geplanten Form erhebliche Gefahren für die Finanzierungs- und Versorgungssicherheit bergen. Die Politik müsse die Zeit nutzen, um die drohenden Gefahren für die Versicherten abzuwenden. Besser sei es, auf den Gesundheitsfonds vollständig zu verzichten. Es sei nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Reform anstehe, so die Spitzenverbände.

Trotz erheblicher Kritik an der Reform sind die Spitzenverbände und die Krankenkassen im Interesse ihrer Versicherten dabei, Detailregelungen des Gesetzes umzusetzen. Das betrifft insbesondere die Fragen rund um die leistungs- und beitragsrechtlichen Änderungen im Gesetz, wie zum Beispiel die Einführung der Versicherungspflicht für alle und das damit verbundene Rückkehrrecht in die GKV für bislang Nicht-Versicherte oder aber die Änderungen bei den Schutzimpfungen bzw. Rehabilitationsleistungen, die künftig Pflichtleistungen der Kassen sind. Die Kassen sind zudem bereits dabei, neue Tarife für die neuen Wahlmöglichkeiten der Kassenmitglieder – wie Kostenerstattung, Selbstbehalttarife, Beitragsrückerstattung oder Bonus-Programme – zu entwickeln. Zudem werden organisationsrechtliche Änderungen wie die Bildung eines Dachverbandes, Errichtung eines neuen Instituts für die ambulante Versorgung etc. pp. auf den Weg gebracht.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

IKK-Bundesverband schließt Rabattvertrag über Humaninsuline

Durch den ersten Rabattvertrag auf Bundesebene über die Versorgung mit Humaninsulinen schafft der IKK-Bundesverband den Rahmen für eine besonders wirtschaftliche Arzneimitteltherapie von Zuckerkranken. Die beitretenden Innungskrankenkassen können durch die Umstellung auf die Insuline der Firma B. Braun die Ausgaben für Diabetiker um fast 20 Prozent jährlich senken.

So ließen sich beispielsweise die durchschnittlichen Jahreskosten von ca. 1.000 Euro für eine Insulinbehandlung bei einem Typ-1-Diabetiker um 200 Euro senken, bei einem Typ-2-Diabetiker reduzierten sie sich von ca. 650 Euro auf 520 Euro.

„Im Sinne der Patientinnen und Patienten haben wir selbstverständlich darauf geachtet, dass die Qualität und die Gleichwertigkeit der Produkte gewährleistet ist. Aus meiner Sicht sind Rabattverträge ein richtiger Schritt, um Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben und somit Gelder zu sparen“, erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Zudem können Patienten bei der Zuzahlung sparen, wenn sie sich von ihrem Arzt als Alternative zum Analoginsulin oder bei Ersteinstellung für ein Humaninsulin der Firma B. Braun entscheiden.

Der Rahmenvertrag wurde auf Grundlage des § 130 a Abs. 8 des fünften Sozialgesetzbuches geschlossen. Der IKK-Bundesverband nutzt das Instrument der Rabattverträge bereits bei vier Generikaherstellern, die Rabatte auf ihr gesamtes Sortiment gewähren.

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband