Schlagwort: HUK COBURG

Steuern: Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer absetzen

Im Juli gab der Bundesrat grünes Licht für das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Seitdem steht fest: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich ab 2010 voll von der Steuer absetzen. Damit hat die Politik die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das in seiner Entscheidung 2008 feststellte, eine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung gehöre zum Existenzminimum und dürfe nicht besteuert werden.
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HUK-COBURG erhält Assekurata-Folgerating A+

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG (HUK-COBURG-Leben) und die HUK-COBURG-Krankenversicherung AG (HUK-COBURG-Kranken) erzielen im Assekurata-Folgerating unverändert ein A+ und können sich damit auch in Zeiten der Finanzmarktkrise sehr gut im Markt behaupten.
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Individuelles Beantragen der staatlichen Förderung für Riester-Verträge

Immer mehr Deutsche entschließen sich für einen Riester-Vertrag: Fast 12 Millionen sorgen mit Hilfe staatlicher Zulagen für ihr Alter vor. Riestern können Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso wie Beamte, Hausfrauen und Arbeitslose.
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HUK-COBURG lehnt Abkehr vom Stichtag 1. Januar in der Kfz-Versicherung ab

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe wird auch künftig am 1. Januar als Regel-Termin für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung festhalten. Nur dieser Stichtag gewährleiste, so das Unternehmen, dass der Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt.
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Schäden an Windschutzscheiben kosten pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro

Alltag im Straßenverkehr: Zwei Fahrzeuge fahren auf der Landstraße hintereinander. Plötzlich fliegt dem nachfolgendem Auto ein kleiner Kieselstein auf die Windschutzscheibe und hinterlässt dort ein hässliches kleines Loch. Pech! Denn selbst, wenn der Vorausfahrende den Stein hoch geschleudert hat, trifft ihn fast nie ein Verschulden.
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Auch Studenten können Altersvorsorge betreiben

Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent.
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