HUK-Coburg gibt Tipps für den Alltag

Wer vergleicht, kann oft ein paar hundert Euro pro Jahr sparen. Wie? Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer ihre Kfz- Versicherung wechseln und Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich.
Doch damit alleine ist es, laut der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, nicht getan. Man muss auch wissen, wie solch ein Wechsel vonstatten geht. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt. Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich vom Versicherer den Eingang der Kündigung bestätigen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Mindestanforderungen an ihre Leistungen werden vom Gesetzgeber festgelegt. Unterschiede gibt es hier bei den Deckungssummen. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro. Die meisten Autofahrer haben darüber hinaus noch eine Teilkasko- oder eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Erstere schützt vor allem bei Diebstahl, bei Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden, aber auch bei Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren. Die Vollkasko ist zuständig für Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall oder durch Vandalismus durch Dritte. Jeder, der einen neuen Pkw fährt, sollte darauf achten, dass die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl für mindestens 12 Monate garantiert ist, besser noch für 18 Monate. Bessere Leistungen im neuen Tarif In ihrem neuen Tarif ab Januar 2010 hat die HUK-COBURG ihre preisliche Position im Markt erneut verbessert. Dabei verbindet die HUK-COBURG Versicherungsgruppe ihr gewohnt günstiges Beitragsniveau mit Leistungsverbesserungen. So nimmt die HUK-COBURG beim Schutz vor Naturgewalten – die bedingt durch Klimaveränderungen immer häufiger auftreten – eine Vorreiterrolle im Markt ein. Ersetzte sie in der Teilkasko bisher Schäden, die durch Überschwemmung oder Lawinen am Auto verursacht wurden, bietet sie jetzt zusätzlich Versicherungsschutz bei Erdbeben, Erdrutsch oder bei Schäden durch Vulkanausbrüche. Verbessert hat sich im neuen Tarif auch der Schutz bei Personenschäden: In der Kfz-Haftpflichtversicherung schützt die HUK- COBURG Verkehrsopfer bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden wie bisher mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen. Euro. Jedoch stehen im neuen Tarif statt der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro bis zu 12 Millionen Euro pro geschädigter Person zur Verfügung. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe wird auch künftig am 1. Januar als Regel-Termin für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung festhalten. Nur dieser Stichtag gewährleistet, so das Unternehmen, dass der Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt. Bei einer marktweiten Abkehr vom 1. Januar ist dagegen zu befürchten, dass die Autofahrer Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in einer Höhe von über 200 Millionen Euro verspätet erhalten. Darüber hinaus sorgt nach Auffassung der HUK-COBURG nur ein einheitlicher Hauptfälligkeits-Termin für die größtmögliche Transparenz für den Kunden, jede Abweichung schränke dagegen den Wettbewerb ein.
(Pressemitteilung HUK-Coburg)

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