Ab dem 1. Februar 2008 werden die Konditionen für künftige Wohneigentümer im KfW-Wohneigentumsprogramm attraktiver.
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Schlagwort: Grundbuch
Nebenkosten: Genaue Prüfung vor Immobilienerwerb ist ratsam
Besitzer von Eigentumswohnungen haben in der Regel geringere Betriebskosten als Hauseigentümer, doch zu unterschätzen ist der Finanzaufwand nicht.
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Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim dem Amtsgericht geführt wird in denen sich die jeweiligen Grundstücke befinden.
Das Grundbuch wird als lose Blattsammlung geführt und unterscheidet sich in seinen Teilen durch die Papierfarbe:
· Das Deckblatt
· Das Bestandsverzeichnis enthält alle katastermäßigen Angaben (Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart)
· In der Abteilung I stehen die Eigentümer, sowie die Erwerbsart (Kauf, Versteigerung, Erbe, Schenkung)
· Abteilung II: Hier sind alle Lasten und Beschränkungen (Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Geh- und Fahrtrechte) eingetragen. Nicht eingetragen werden hier: Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Reallasten.
· Die Abteilung III enthält alle Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Realschulden)
Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse (z. B. Kaufinteressent, Erbe, Gläubiger) von jedermann eingesehen werden.