Schlagwort: Deckungskarte

Elektronische Versicherungsbestätigung – Schluss mit stundenlangen Warteschlangen

Ab 1. März ist es soweit: Wer sein neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, muss keine „Doppelkarte“ aus Papier mehr vorlegen. Ein siebenstelliger Code genügt, die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
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Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?

Jeder, der ein Auto besitzt, muss für dieses eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist nötig, damit im Falle eines Unfalls das Opfer entschädigt werden kann, ohne dass der Schuldige dadurch in den finanziellen Ruin getrieben wird.

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Versicherungsschutz bereits vorhanden sein. Als Nachweis legt man bei der Zulassungsstelle die so genannte Deckungskarte (früher: Doppelkarte) vor, die man bei der Anmeldung von der Versicherung erhält.

Deckungskarte

Die Deckungskarte wird von den Kfz-Versicherern als ein vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Der Versicherungsnehmer muss diese Karte bei der Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis vorlegen.

Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer dann durch eine Durchschrift der Deckungskarte (deshalb auch Doppelkarte genannt) über die Vergabe des Kennzeichens. Ab dem Tag der Zulassung besteht dann im Rahmen der vorläufigen Deckung ein Haftpflichtversicherungsschutz für das Kraftfahrzeug.