Komplizierte Anfrage- und Abstimmungsprozesse zwischen Makler, Versicherer und Kunden bedeuten für Makler und Kunden mehr Zeitaufwand. Auch die Fehlerhäufigkeit kann dadurch steigen. In der Folge müssen andere Kunden warten. Nicht selten leidet darunter auch das Neugeschäft.
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Schlagwort: Deckungskarte
Kfz-Zulassung mit Ineas: SMS statt Deckungskarte
Der Kfz-Versicherer Ineas bietet seinen Kunden ab sofort einen besonderen Service: eine elektronische Versicherungsbestätigung per SMS. Der Versicherte muss auf der Zulassungsstelle nur den in der Textnachricht enthaltenen Zahlencode vorlesen, um sein Auto oder Motorrad anzumelden.
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Elektronische Versicherungsbestätigung – Schluss mit stundenlangen Warteschlangen
Ab 1. März ist es soweit: Wer sein neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, muss keine „Doppelkarte“ aus Papier mehr vorlegen. Ein siebenstelliger Code genügt, die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
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Fahrzeugzulassung: HUK-COBURG Pilotunternehmen für elektronische Versicherungsbestätigung
Praktisch jeder Auto- oder Motorradfahrer hat es schon leidvoll erfahren: Wer sein Fahrzeug zulassen will, muss oft Zeit und Geduld zur Zulassungsstelle mitbringen. Das ändert sich ab dem 1. März 2008:
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Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?
Jeder, der ein Auto besitzt, muss für dieses eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist nötig, damit im Falle eines Unfalls das Opfer entschädigt werden kann, ohne dass der Schuldige dadurch in den finanziellen Ruin getrieben wird.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Versicherungsschutz bereits vorhanden sein. Als Nachweis legt man bei der Zulassungsstelle die so genannte Deckungskarte (früher: Doppelkarte) vor, die man bei der Anmeldung von der Versicherung erhält.
Deckungskarte
Die Deckungskarte wird von den Kfz-Versicherern als ein vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Der Versicherungsnehmer muss diese Karte bei der Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis vorlegen.
Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer dann durch eine Durchschrift der Deckungskarte (deshalb auch Doppelkarte genannt) über die Vergabe des Kennzeichens. Ab dem Tag der Zulassung besteht dann im Rahmen der vorläufigen Deckung ein Haftpflichtversicherungsschutz für das Kraftfahrzeug.