Schlagwort: Ausbildungskosten

Aufwendungen für Studium keine Werbungskosten

Im Streitfall studierte die Klägerin an einer Fachhochschule Betriebswirtschaft. Hierfür fielen im Streitjahr 2007 Studien- und Prüfungsgebühren von circa 10.500 Euro an. Während des Studiums absolvierte die Klägerin Pflichtpraktika, für die sie eine geringe Vergütung erhielt.
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Finanzgericht Münster entscheidet: Mehr Klarkeit beim Abzug von Ausbildungskosten

Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 6. Mai 2010 ( 3 K 3347/07 F) eine klare Abgrenzung getroffen zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung, deren Kosten steuerlich nur begrenzt berücksichtigt werden, und einer weiteren Ausbildung, deren Kosten voll abzugsfähig sind.

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