Fiktive Unterhaltsansprüche sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes nicht zu berücksichtigen. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster in einem heute veröffentlichten Urteil vom 17. Juni 2010 ( 11 K 2790/09 Kg) entschieden.
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Finanzgericht Münster entscheidet: Mehr Klarkeit beim Abzug von Ausbildungskosten
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 6. Mai 2010 ( 3 K 3347/07 F) eine klare Abgrenzung getroffen zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung, deren Kosten steuerlich nur begrenzt berücksichtigt werden, und einer weiteren Ausbildung, deren Kosten voll abzugsfähig sind.
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