Schlagwort: Finanzgericht Münster

Finanzgericht Münster entscheidet: Mehr Klarkeit beim Abzug von Ausbildungskosten

Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 6. Mai 2010 ( 3 K 3347/07 F) eine klare Abgrenzung getroffen zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung, deren Kosten steuerlich nur begrenzt berücksichtigt werden, und einer weiteren Ausbildung, deren Kosten voll abzugsfähig sind.

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