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Anzeigepflicht

Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Versicherer bei der Antragstellung alle gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, sofern sie ihm bekannt sind, wenn der Versicherer danach fragt. Macht er dies bewusst nicht oder nicht wahrheitsgemäß, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das ist die so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht.
Das trifft beispielsweise auf Personenversicherungen wie private Krankenversicherung, Risikolebensversicherung oder Unfallversicherungen zu, in der Sachversicherung betrifft dies beispielsweise die Hausratversicherung.

Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit und Ihrer Lebensweise beantworten. Auf Grundlage dieser Gesundheitsprüfung werden die Tarife berechnet.

Sie sind verpflichtet alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung Ihnen kündigen oder die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern.