Anzeigepflicht

Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Versicherer bei der Antragstellung alle gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, sofern sie ihm bekannt sind, wenn der Versicherer danach fragt. Macht er dies bewusst nicht oder nicht wahrheitsgemäß, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das ist die so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht.
Das trifft beispielsweise auf Personenversicherungen wie private Krankenversicherung, Risikolebensversicherung oder Unfallversicherungen zu, in der Sachversicherung betrifft dies beispielsweise die Hausratversicherung.

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