Kapital-Lebensversicherungen Lexikon Risiko-Lebensversicherungen 2. September 2009 von Andrea Wekenborg Versicherungsvertrag anfechten Wenn der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt oder versucht, die Versicherung arglistig zu täuschen, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag anfechten. Hierdurch wird der Vertrag von Anfang an ungültig.