Monatsarchiv: Januar 2004

Sommerreifen im Winter gefährden Versicherungsschutz

Schlechte Sicht und glatte Straßen – im Winter wird die Autofahrt schnell zur Rutschpartie. Wer bei diesen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, geht ein hohes Risiko ein: Unfallursache im Winter sind nämlich nicht nur die schlechten Straßenverhältnisse, sondern häufig auch falsche Reifen – das kann auch den Versicherungsschutz kosten.

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Richtig versichert umziehen

Bevor der nächste Umzug ansteht, sollte man sich genau informieren, welchen Versicherungsschutz während dieser Zeit die Hausratsversicherung bietet. Grundsätzlich ist das Inventar sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung für zwei Monate geschützt. Danach besteht der Versicherungsschutz allerdings nur noch für die neue Wohnung.

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Kontoauskunft am Geldautomaten fragwürdig

Wer am Geldautomaten seinen Kontostand abfragt, muss sich darauf verlassen können, dass dieser richtig ist. Gutschriften wie beispielsweise Rentenzahlungen dürfen erst dann in der Kontostandsauskunft von Geldautomaten auftauchen dürfen, wenn der Betrag tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Ansonsten laufe der Bankkunde Gefahr, sein Konto unwissentlich zu überziehen.

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Bei der Baufinanzierung Fehler vermeiden

Das eigene Heim steht und fällt mit einem tragfähigen Finanzierungskonzept. Deshalb darf die monatliche Belastung die eigene Haushaltskasse nicht überfordern. Künftige Häuslebauer sollten ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Aus dem Ergebnis wird deutlich, wie viel Euro man schultern kann, und welchen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse man noch hat.


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Altenheim in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar

Im Prinzip hat ein Steuerzahler keine Chance, wenn er seine Altenheimkosten beim Fiskus als außergewöhnliche Belastung geltend machen will. Die normale altersbedingte Unterbringung im Seniorenzentrum, und sei sie noch so teuer, wird vom Finanzamt nicht als steuermindernd anerkannt. Anders sieht es aus, wenn der Umzug krankheitsbedingt erfolgt oder sich erst während des Aufenthalts dort der Gesundheitszustand erheblich nachteilig verändert.

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Gesundheitsreform: Kassen zahlen nicht für Brillenbestimmung beim Augenoptiker

Die Gesundheitsreform ist um eine Überraschung reicher: Der zuständige IKK-Bundesverband hat gegenüber dem Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) heute erklärt, dass die Bestimmung der Brillengläser künftig nur bei Augenärzten übernommen wird, nicht aber bei Augenoptikern.

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