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Schlechte Sicht und glatte Straßen – im Winter wird die Autofahrt schnell zur Rutschpartie. Wer bei diesen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, geht ein hohes Risiko ein: Unfallursache im Winter sind nämlich nicht nur die schlechten Straßenverhältnisse, sondern häufig auch falsche Reifen – das kann auch den Versicherungsschutz kosten.
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Bevor der nächste Umzug ansteht, sollte man sich genau informieren, welchen Versicherungsschutz während dieser Zeit die Hausratsversicherung bietet. Grundsätzlich ist das Inventar sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung für zwei Monate geschützt. Danach besteht der Versicherungsschutz allerdings nur noch für die neue Wohnung.
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Wer am Geldautomaten seinen Kontostand abfragt, muss sich darauf verlassen können, dass dieser richtig ist. Gutschriften wie beispielsweise Rentenzahlungen dürfen erst dann in der Kontostandsauskunft von Geldautomaten auftauchen dürfen, wenn der Betrag tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Ansonsten laufe der Bankkunde Gefahr, sein Konto unwissentlich zu überziehen.
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Das eigene Heim steht und fällt mit einem tragfähigen Finanzierungskonzept. Deshalb darf die monatliche Belastung die eigene Haushaltskasse nicht überfordern. Künftige Häuslebauer sollten ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Aus dem Ergebnis wird deutlich, wie viel Euro man schultern kann, und welchen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse man noch hat.
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Gerade nach den Kürzungen des Sparer-Freibetrages seit Anfang diesen Jahres suchen viele legale Wege, um ihre Steuerlast zu verringern. Für Familien bietet sich die Möglichkeit, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen, Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken und damit Steuern zu sparen.
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Der Online-Broker E*Trade bietet ab sofort mit dem „Power E*TRADE CFD/FX/Future Trader“ eine neue professionelle Handelsplattform für Investoren, die Futures an den weltweit größten Börsenplätzen handeln wollen. Ab einem Preis von 7,50 Euro zzgl. Börsengebühr können Anleger von steigenden und fallenden Kursen an den weltweiten
Future-Märkten profitieren.
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Im Prinzip hat ein Steuerzahler keine Chance, wenn er seine Altenheimkosten beim Fiskus als außergewöhnliche Belastung geltend machen will. Die normale altersbedingte Unterbringung im Seniorenzentrum, und sei sie noch so teuer, wird vom Finanzamt nicht als steuermindernd anerkannt. Anders sieht es aus, wenn der Umzug krankheitsbedingt erfolgt oder sich erst während des Aufenthalts dort der Gesundheitszustand erheblich nachteilig verändert.
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Wer nur Geld spart und kein Darlehen will, kommt auf bis zu sechs Prozent Rendite. Schnell handeln lohnt sich also! Nur wer 2004 noch einen Bausparvertrag abschließt, sichert sich jetzt die staatliche Förderung für die nächsten sieben Jahre.
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Die Gesundheitsreform ist um eine Überraschung reicher: Der zuständige IKK-Bundesverband hat gegenüber dem Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) heute erklärt, dass die Bestimmung der Brillengläser künftig nur bei Augenärzten übernommen wird, nicht aber bei Augenoptikern.
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