Richtig versichert umziehen

Bevor der nächste Umzug ansteht, sollte man sich genau informieren, welchen Versicherungsschutz während dieser Zeit die Hausratsversicherung bietet. Grundsätzlich ist das Inventar sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung für zwei Monate geschützt. Danach besteht der Versicherungsschutz allerdings nur noch für die neue Wohnung.

Müssen Möbel und andere Einrichtungsgegenstände kurzfristig an einem anderen Ort aufbewahrt werden, besteht auch dort Versicherungsschutz. Lediglich während des eigentlichen Umzugs besteht kein Schutz durch die Hausratsversicherung. Wird der Hausrat folglich außerhalb der geschlossenen Wohnung auf der Straße oder im Flur abgestellt wird, empfiehlt es sich, die Umzugsgüter nicht aus den Augen zu lassen.



Für Schäden am Hausrat, die durch Freunde oder Bekannte verursacht werden, sieht der Gesetzgeber in der Regel keinen Schadenersatzanspruch vor. Einige Versicherungen bieten für solche Fälle eine spezielle Umzugsgutversicherung an, die auch für Schäden aufkommt, die durch Helfer verursacht werden. Lassen Sie Ihren Umzug dagegen von einer Speditionsfirma durchführen, haftet diese bei Beschädigungen der transportierten Gegenstände.



Über den Wohnungswechsel sollten Sie ihre Hausratsversicherung spätestens bei Umzugsbeginn informieren und die bestehende Versicherungssumme der Hausratversicherung an die neue Wohnungsgröße und -ausstattung anzupassen. Im Schadenfall könnte eine zu geringe Versicherungssumme fatale Folgen haben, da bei einer so genannten Unterversicherung ein Schaden nur anteilig ersetzt wird.

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