Neue Freibeträge – auch für die Kinder

Gerade nach den Kürzungen des Sparer-Freibetrages seit Anfang diesen Jahres suchen viele legale Wege, um ihre Steuerlast zu verringern. Für Familien bietet sich die Möglichkeit, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen, Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken und damit Steuern zu sparen.

Was viele nicht wissen: Einem Kind stehen genauso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Und durch die Erhöhung des Grundfreibetrages haben sich trotz der Kürzung des Sparer-Freibetrages die Möglichkeiten für Familien, in diesem Jahr Steuern zu sparen, deutlich erhöht.

Mit folgenden Steuerbefreiungen können auch Kinder – falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben – rechnen:

  • Grundfreibetrag 7.664 Euro
  • Sparerfreibetrag 1.370 Euro
  • Werbungskosten-Pauschbetrag 51 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro
  • Insgesamt steuerfrei 9.121 Euro

Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind also bis zur Höhe von 9.121 Euro (letztes Jahr: 8.872 Euro) in diesem Jahr steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise vier Prozent blieben also Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 228.025 Euro (vier Prozent von 228.025 Euro sind gleich 9.121 Euro) nicht überschreitet.

Nur bis zu einem Betrag von 205.000 Euro ist die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder auch schenkungsteuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Doch Vorsicht: Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

Das heißt, Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet, berichtet der Bundesverband deutscher Banken

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