Wohngebäudeversicherung als Schutz vor dem Ruin

ph_wohngebaeude.jpgEin Blitzschlag, ein Funke und alles kann dahin sein. Wer glaubt, als Eigenheimbesitzer mit einer Hausratversicherung gegen die meisten bösen Überraschungen abgesichert zu sein, der irrt. Nur eine Wohngebäudeversicherung bewahrt Hausbesitzer vor dem finanziellen Ruin.

Für jeden Hausbesitzer ein Muss

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Wer glaubt, als Eigenheimbesitzer mit einer Hausratversicherung gegen die meisten bösen Überraschungen abgesichert zu sein, der irrt. Die Hausratversicherung ist nur für das bewegliche Innenleben eines Hauses und einer Wohnung zuständig. Sie zahlt für zerstörte Gegenstände oder Möbel. Hausbesitzer brauchen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung für ihre Immobilie. (siehe auch Wohngebäudeversicherung)

Diese übernimmt die Kosten für Reparaturen und im schlimmsten Fall für den kompletten Wiederaufbau des Hauses. Außerdem trägt die Wohngebäudeversicherung in der Regel Sachverständigenkosten, Kosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Schadens und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sowie Mehrkosten durch behördliche Auflagen. Bei vermieteten Wohnräumen übernimmt sie den Mietausfall für bis zu zwölf Monate.

Die meisten Versicherungen erstatten auch die Kosten, die bei Aufräumarbeiten entstehen, einige zahlen sogar die damit verbundene Sondermüllentsorgung. Versichert ist alles, was zum Haus gehört und im Versicherungsvertrag eingetragen ist. Das können neben dem Gebäude selbst auch der fest verklebte Teppich, die Tapeten sowie Türen, Fenster und Balkone sein.

Zusätzlich kann man die Police auf Nebengebäude wie Gartenhaus oder Garage ausdehnen. Alles, was in die Police aufgenommen wird, fließt in die Wertermittlung des Gebäudes ein. Und aus diesem Grund müssen auch so genannte Gefahrerhöhungen, zum Beispiel ein Anbau, der Einzug eines Gewerbebetriebes und auch längerer Leerstand rechtzeitig an die Versicherung gemeldet werden.

Allerdings ist ein Pkw, der in der Garage steht, im Schadensfall auf keinen Fall über die Wohngebäudeversicherng geschützt. Auch dann nicht, wenn das Auto in der Garage steht, die Garage durch eine Sturm zerstört wird und deswegen auch das Fahrzeug beschädigt wird. In so einem Fall hilft eine Kfz-Versicherung: Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung auf, wenn eine Naturgewalt Ihr Auto beschädigt.

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