Wohngebäudeversicherung als Schutz vor dem Ruin

Versichert oder nicht?

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Schäden, die durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und andere Elementarschäden sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen, sind in der Regel nicht versichert. Und hier ist wirklich Vorsicht geboten, denn vielen ist gar nicht bewusst, was grob fahrlässig bedeutet: „Wenn man zum Beispiel eine Steckdose unsachgemäß verlegt, riskiert man den Versicherungsschutz“, so Versicherungsreferentin Weidenbach. Ist die falsch verlegte Steckdose Ursache für einen Brand, sieht es schlecht aus mit der Schadensregulierung über die Wohngebäudeversicherung.

Sturm und Hagel sind die einzigen Naturgewalten, die in der regulären Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sind. Andere Elementarschäden können nur im Paket über eine Zusatzversicherung abgesichert werden. Dazu gehören in der Regel Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.

Wer sich auf dem flachen Land gegen Überschwemmungen absichern möchte, muss so auch den Schutz vor Lawinen mitbezahlen, auch wenn diese dort nicht zu erwarten sind. Allerdings hat jemand, der in einem Hochwassergebiet wohnt, ohnehin Schwierigkeiten, den Elementarschadenschutz zu erhalten.

Deutschland ist in unterschiedliche Gefährdungsklassen eingeteilt, erläutert Weidenbach von der Verbraucherzentrale. „Generell kann man sagen: In Zonen, in denen viel passiert ist, wird der Versicherer eine Elementarschadenversicherung des Gebäudes vermutlich ablehnen.“

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