Wohngebäudeversicherung als Schutz vor dem Ruin

Wertermittlung

[!–T–]

Um ein Haus zu versichern, muss zunächst geklärt werden, was es wert ist. Die Versicherung sollte grundsätzlich den größten anzunehmenden Schaden abdecken. Wenn das Haus völlig zerstört wurde, erhält der Versicherte das Geld, das nötig ist, um die Immobilie an gleicher Stelle zu aktuellen Konditionen wieder aufzubauen.

Da sich die Baupreise ständig ändern, nützt es nichts, im Versicherungsvertrag den momentanen Marktwert als Versicherungssumme festzuschreiben. Stattdessen wird eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart. Maßgeblich ist der Wert, den das Haus im Jahr 1914 gehabt hätte – auch wenn es zu dieser Zeit noch gar nicht stand.

Das Jahr 1914 wird als Berechnungsgrundlage gewählt, weil in diesem Jahr die Baupreise das letzte Mal annähernd stabil waren. Um diesen „Wert 1914“ zu erhalten, wird der aktuelle Wiederaufbauwert durch den Baupreisindex geteilt. Den Baupreisindex ermittelt das Statistische Bundesamt jedes Jahr neu, im Jahr 2012 liegt er bei 12,63.

Ist die Immobilie derzeit beispielsweise 250.000 Euro wert, stehen im Versicherungsvertrag 20.000 Mark. Vorteil dieser Berechnungsmethode: Wenn der Baupreisindex ansteigt, steigt automatisch auch die Geldleistung der Versicherung. Kennt man den aktuellen Preis des Hauses nicht, hilft der Wertermittlungsbogen Nr. 772. Abhängig von der Anzahl der Etagen, der Wohnfläche und der Bauausführung lassen sich der aktuelle Wert und der Wert von 1914 errechnen.

Den Bogen füllt man in der Regel gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter aus, bei einem Abschluss im Internet gibt es automatische Berechnungshilfen. Im Zweifelsfall sollte man sich immer von der Versicherung helfen lassen, sonst droht eine Unterversicherung. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Versicherungssumme zu niedrig veranschlagt war, erstattet die Versicherung nur den prozentualen Teil des Schadens, der auch versichert war.

Einige Anbieter garantieren einen Unterversicherungsverzicht, sie zahlen also auf jeden Fall die vollständige Entschädigungssumme. Statt des Herunterrechnens auf den „Wert 1914“ bieten manche Versicherungen auch den so genannten Wohnflächentarif an. Postleitzahl, Wohnfläche, Etagenzahl und Baujahr genügen, um computergestützt die Versicherungsprämie zu ermitteln. Hier steht dann gar keine Versicherungssumme im Versicherungsvertrag. Das hat den Vorteil, dass Unterversicherung von vornherein vermieden wird.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.