Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Wann bekomme ich ALG II?

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Alle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt, lebt. Bei einer Bedarfsgemeinschaft werden das Einkommen und das Vermögen aller Haushaltsangehörigen mit einbezogen, um den ALG II-Bedarf zu berechnen.

Ein Anspruch auf ALG II kann ebenfalls bestehen, wenn man bereits Arbeitslosengeld bezieht, dieses aber unter dem errechneten Bedarf liegt. So kann das Arbeitslosengeld durch ALG II aufgestockt werden. Auch Geringverdiener, deren Gehalt unter dem errechneten Bedarf liegt, können Anspruch auf ALG II als Grundsicherung zum Lebensunterhalt haben.
Das gilt auch für Angestellte während der Kurzarbeit. Wenn durch die Reduzierung der Arbeitsstunden das Gehalt unter den Hartz IV-Bedarf sinkt, kann der Betroffene durch den Bezug von ALG II sein Verdienst aufstocken.
Auch Arbeitslose, deren Bezugszeit von Arbeitslosengeld abläuft, haben möglicherweise einen Anspruch auf ALG II.

Regelsatz und Mehrbedarf
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die aus verschiedenen Regelsätzen für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben. Anspruch hierauf haben beispielsweise Alleinerziehende, Schwangere und Behinderte.

Der Regelsatz für Hartz IV ist an die Renten gekoppelt. Erhöhen sich die Renten, steigt auch der Regelsatz für das ALG II des Haushaltsvorstands und anteilig auch für die weiteren Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Eine Erhöhung beim ALG II gilt jeweils ab dem 1. Juli eines Jahres, in dem die Renten steigen.

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