Kosten, die der Steuerzahler für seine berufliche Ausbildung zahlt, kann er steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Kosten der Berufsausbildung des Ehepartners.
Hierzu zählen unter anderem Lehrmaterialien oder Studiengebühren. Theoretisch können auch Studenten oder Auszubildende für ihre erste Ausbildung diese Kosten steuerlich geltend machen. Jedoch erzielen diese meist kein entsprechendes Einkommen um die Kosten tatsächlich Steuer mindernd abzusetzen.