Zusatzbeitrag – Krankenkasse wechseln oder nicht?

Welche Rechte hat der Versicherte?

[!–T–]

Jeder Fünfte will derzeit die Krankenkasse wechseln, sollte seine Versicherung den Zusatzbeitrag einführen. Das ergab eine Umfrage im Auftrag der BIG direkt – die selbst erst einmal keinen Zusatzbeitrag erheben will.

Wie und wann kann man die Kasse wechseln?
Jeder, der mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse versichert ist, kann seine Mitgliedschaft ohne Grund kündigen. Bei kürzerer Mitgliedschaft kann seit der Einführung des Gesundheitsfonds nur gekündigt werden, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt. Man spricht hierbei von einem Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Das bedeutet für alle, die bis Ende Februar kündigen, dass sie ab Mai in einer anderen Kasse versichert sein könnten. Die Kündigung kann formlos verfasst werden und muss spätestens bis zum ersten Fälligkeitstermin des Zusatzbeitrags bei der Kasse sein. Die Versicherung muss ihre Mitglieder schriftlich mindestens vier Wochen vor dem ersten Fälligkeitstermin über den zusätzlichen Beitrag informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht nur bei der Einführung eines Zusatzbeitrags sondern auch, wenn ein bereits festgesetzter Zusatzbeitrag erhöht oder ein bisher vereinbarter Bonus gekürzt wird. Doch Vorsicht! Wer mit seiner Versicherung einen Wahltarif vereinbart hat, kann nicht so ohne Weiteres die Versicherung wechseln. Dann ist er erst einmal für drei Jahre an seine Versicherung gebunden. Das gilt allerdings nicht für die Tarife, zu denen die Kasse gesetzlich verpflichtet ist.

Ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Gesetzgeber den für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitrag (derzeit 14,9 Prozent) erhöht. Zusatzbeiträge hingegen sind Sache der Kasse, die muss der Versicherte nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Bei einem geplanten Wechsel sollte rechtzeitig ein Aufnahmeantrag bei der gewünschten neuen Versicherung gestellt werden. Denn wer nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist keine neue Kasse gefunden hat, bleibt automatisch bei der alten. Die Kündigung gilt dann als unwirksam.
Nach einigen Tagen verschickt die alte Krankenversicherung eine Kündigungsbestätigung. Erst nach Erhalt dieser Kündigungsbestätigung stellt die neue Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung aus.

Soll ich wechseln?
Wer ohnehin unzufrieden mit seiner Kasse ist, etwa weil sie schlecht erreichbar ist oder andere Kassen mehr bieten, kann wechseln, wenn ihm ein Zusatzbeitrag ins Haus flattert. Da jedoch alle Kassen an den gesetzlichen Leistungskatalog gebunden sind, können die Unterschiede bezüglich der Leistung nicht allzu groß sein. Doch es lohnt sich dennoch, gründlich hinzuschauen, was die einzelnen Krankenkassen bieten.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Sie eine neue Krankenkasse finden und auf welche Kriterien Sie achten müssen.

2 Kommentare zu “Zusatzbeitrag – Krankenkasse wechseln oder nicht?”:

  1. Pingback: Was tun, wenn der Geldschein brennt? | Euro | Tipps | Redaktion

  2. Pingback: Direktbanken vs. Sparkassen: Sperrungen von Geldautomaten verstoßen gegen Kartellrecht | Girokonten | Tipps | Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.