Versicherungen für den Start ins Berufsleben

Der „Ernst des Lebens“ beginnt meist nicht nur mit der Lehre oder dem Studium sondern auch mit Papierkram: Versicherungen muss der Auszubildende oder Student teilweise selbst abschließen, welche, das lesen Sie hier.

Nicht mehr über die Eltern versichert?

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(awe) Während Studenten in der Regel bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei ihren Eltern krankenversichert sind, müssen sich Auszubildende, die ihr eigenes Geld verdienen, sofort selbst versichern. Für sie gilt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge der verschiedenen Kassen liegen einheitlich bei 14,9 Prozent des Bruttogehalts. Diese Kosten tragen Azubi und Arbeitgeber gemeinsam. Wenn allerdings das monatliche Gehalt unter 325 Euro liegt, zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein.

Studenten über 25 zahlen einen einheitlichen Beitrag. Dieser liegt derzeit bei monatlich rund 65 Euro für die Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung. Mit dem Ablauf des 14. Fachsemesters oder des 30. Lebensjahrs endet jedoch die Krankenversicherung zum Studententarif, der Studierende muss sich von da ab freiwillig versichern.

Eine Versicherung, die jeder haben sollte, ist die private Haftpflichtversicherung. Auszubildende und Studierende sind in der Regel abgesichert, wenn die Eltern eine Familien-Haftpflichtversicherung haben. Auch bei Arbeitslosigkeit nach dem Schulabschluss sind die Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Selbst Auszubildende und Studenten, die bereits eine eigene Wohnung haben, sind noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Jedoch gibt es Altersgrenzen bei einigen Versicherungen, bis zu denen sie ein Kind mit absichern.
Wenn der Azubi allerdings vor der Ausbildung schon gearbeitet hat, ist er nicht mehr über seine Eltern versichert. Auch wer heiratet, die zweite Ausbildung oder ein weiteres Studium anfängt, muss sich selbst versichern.

Eine Hausratversicherung ist für Azubis oder Studenten nicht immer zwingend notwendig. Wer noch keine eigene Familie und keine eigene Wohnung hat, ist während der ersten Ausbildung meist noch über die Hausratversicherung der Eltern versichert.
Aber auch wer von zu Hause auszieht, kann weiterhin über die Familienpolice versichert sein. Dies gilt allerdings nur für einen „vorübergehenden“ Auszug â€� etwa in ein Studentenwohnheim. Die Versicherungsleistung ist in diesem Fall auf die Außenversicherung, also einen Teil der eigentlichen Versicherungssumme, begrenzt. Sobald Auszubildende einen eigenen Hausstand gründen, müssen sie sich um eine eigene Hausratversicherung kümmern.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Ausbildung ist in der Regel zu kurz um sich den Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern, weil dieser erst nach einer fünfjährigen Beitragszeit entsteht. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Ernstfall eine monatliche Rente. Und gerade für Azubis kann sich eine solche Police lohnen. Denn generell gilt: Je früher man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.

Altersvorsorge mit der Riester-Rente
Die private Altersvorsorge ist gerade wichtig für Jüngere, da das Rentenniveau von Jahr zu Jahr sinkt. Die Riester-Rente lohnt sich besonders wegen der staatlichen Förderung. Jeder, der jährlich vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in einen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt vom Staat eine Zulage von 154 Euro. Bei einem monatlichen Gehalt von beispielsweise 600 Euro bedeutet das: Von den 288 Euro, die für die Riester-Police im Jahr einzuzahlen sind, muss der Auszubildende abzüglich der Zulage nur 134 Euro im Jahr selbst aufbringen, also etwa elf Euro im Monat. Wer vor der Ausbildung nichts verdient hat, muss im ersten Jahr lediglich den Mindestbetrag von 60 Euro einzahlen, um die Zulage zu erhalten.
Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren einmalig 200 Euro als Berufseinsteiger-Bonus beim Abschluss des Vertrags. Auch Studenten können riestern, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job haben.

Bild: Rainer Sturm/ pixelio.de

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