Schlagwort: Zusatzversicherungen

Welche Leistungen können mit einer Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden?

Durch Zusatzversicherungen können Versicherte anfallende Mehrkosten, beispielsweise für Zahnersatz auffangen. Darüber hinaus ist es auch möglich, Leistungen, die für Privatpatienten gelten, zusätzlich zu versichern. Dazu zählen zum Beispiel die Behandlung durch den Chefarzt, die Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus oder eine Behandlung vom Heilpraktiker.
Die Versicherung springt auch ein, wenn Zuzahlungen nötig sind, weil die gesetzlichen Kassen die Leistungen nicht mehr erbringen. Dies ist der Fall beim Zahnersatz, bei Brillengläsern oder Kontaktlinsen.

Die Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein sind bundesweit am zuversichtlichsten

Der Start in den Frühling und das bevorstehende Osterfest beflügeln die Zuversicht der Menschen im Lande – zumindest im Westen der Republik und wenn es um das private Umfeld geht. Die Frage „Wie beurteilen Sie momentan – alles in allem – Ihre persönliche Situation?“ beantworten beinahe 60 Prozent der befragten Bundesbürger mit „gut“ oder gar „sehr gut“.
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Ratgeber informiert über private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung als „Allround-Versorgung“ gilt schon lange nicht mehr. Versicherte müssen beispielsweise für Zahnersatz einen erheblichen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlen – bei aufwendigen Arbeiten kommen da schnell mehrere tausend Euro zusammen.
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Was sind Zusatzleistungen?

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten Zusatzleistungen an. Dies ist eine Kooperation mit einer privaten Versicherung, die Krankenkasse handelt meist besonders günstige Konditionen aus. Dann kann der Versicherte sogar günstiger an die Leistungen kommen als direkt über die private Versicherung.

So kann auch der gesetzlich Versicherte in den Genuss der Leistungen einer privaten Krankenversicherung kommen, zumindest teilweise. Geboten werden beispielsweise
Zusatzversicherungen bei stationärer Behandlung, für Heilpraktikerbehandlungen, für Brillen und Kontaktlinsen, Zahnzusatzversicherungen, Auslandsreise-Krankenversicherungen oder Krankentagegeld-Versicherungen. Manche Krankenkassen bieten auch mehrere private Zusatzversicherungen an.

Was ist eine private Zusatzversicherung?

Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist in der gesetzlichen krankenversichert. Die medizinische Grundversorgung ist damit zwar sichergestellt, jedoch ist der Umfang der Leistungen häufig eingeschränkt. Um weitere Leistungen zu erhalten, muss eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Dies kann auch für einzelne Bereiche getrennt erfolgen. Häufig werden auch Pakete angeboten, die mehrere Leistungen absichern.

Einen Krankenzusatzversicherung kann zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen werden, um z.B. die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer sicherzustellen.

Es können auch ambulante Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. diese können z.B. Kosten für folgende Leistungen absichern: Sehhilfen, Hörgeräte oder medizinische Hilfsmittel.
Auch Zusatzversicherung für Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen oder Kuraufenthalte.

Die Höhe der Beiträge der einzelnen Versicherungen hängt vom Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Eine private Zusatzversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen.

Was ist, wenn ich zeitweise nicht krankenversichert war?

Für privat Versicherte gibt es erst ab 2009 eine Versicherungspflicht. Bei gesetzlich versicherten Personen besteht diese Pflicht bereits seit dem 1. April 2007.

Wer als privat Versicherter seine Kasse verlassen hat oder gekündigt wurde, kann seit Juli den Standardtarif der privaten Kassen wählen. Dieser Tarif ist von den Versicherungsleistungen vergleichbar mit demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Standardtarif richtet sich Personen, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Deshalb ist der Standardtarif auch nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet. Außerdem darf er nicht mit Zusatzversicherungen kombiniert werden (ausgenommen: Auslandsreisekrankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung).