Schlagwort: Notargebühren

Wie berechnen sich Notarkosten?

Ob Ehevertrag, Testament oder Vorsorgevollmacht – wer gut beraten sein will, geht rechtzeitig zum Notar. Doch die Hemmschwelle ist oftmals groß, denn die Angst vor saftigen Rechnungen sitzt den Betroffenen im Nacken. Dabei ist diese Furcht meist gar nicht begründet, denn Notare rechnen nicht nach geleisteten Stunden ab, sondern müssen sich strikt an eine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung halten.
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Bundesgerichtshof stärkt Kontrolle durch Notar

Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit über Berichte hinsichtlich der „Verkäufe von Grundschulden“ durch Banken an Finanzinvestoren aufgeschreckt. Vielerorts wurde befürchtet, dass einzelne Finanzinvestoren gegen Hauseigentümer aus der Grundschuld vollstrecken, auch wenn diese ihre Raten bis zuletzt vertragsgemäß bezahlen. Für neue Fälle solcher Abtretungen hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die den Verbraucher vor einem Missbrauch der Grundschuld, die nach dem 19.8.2008 bestellt oder abgetreten wurde, schützt. Unklar war bisher, wie der Verbraucher in den Fällen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschrift geschützt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat nun in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass dabei dem Notar eine entscheidende Rolle zukommt.

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Notargebühren

Jeder Immobilienkauf muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten, die dabei entstehen, trägt der Käufer. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Kaufpreis und von der Art der anfallenden Geschäftsvorgänge (z.B. Eintragung der Auflassung usw.).
Inklusive der notariellen Beurkundung, der Grundbuchkosten und der Grundpfandrechtsbestellung beträgt die Gebühr ca. 1,5% ¿ 2% des Kaufpreises.