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Medikamente bequem von zu Hause aus bestellen

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Schnell und einfach wie nie – die Bestellung von Medikamenten und medizinischen Produkten im Internet wird immer beliebter. Da kommt ein neuer Service für die Versicherten der IKK-Direkkt gerade recht: Die Krankenkasse ist dem Kooperationsvertrag des IKK-Bundesverbandes mit der Versandapotheke Sanicare beigetreten. Damit können Versicherte der IKK-Direkkt Arzneimittel jetzt rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bestellen. Die Qualität der Abwicklung ist dabei gesichert. Die Stiftung Warentest beurteilte Sanicare mit der Note 1,9 (3/2005), damit ging die Versandapotheke als einer der Test-sieger aus der Untersuchung hervor.
Durch die Kooperation ergeben sich zahlreiche Vorteile für die IKK-Direkkt Versicherten. Sie erhalten einen Rabatt von mindestens zehn Prozent auf alle apothekenpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel. Dieser Preis-vorteil ist ein zusätzlicher Bonus, da der Gesetzgeber diese Arzneimittel größtenteils aus der Leistungspflicht der Krankenkassen herausgenommen hat. Die bestellten Produkte werden sicher und kostenlos geliefert – in der Regel innerhalb von 24 Stunden, garantiert innerhalb von zwei Tagen.
Mehr Informationen über die neuen Bestellmöglichkeiten erhalten die Versicherten im Internet unter www.ikk-direkkt.de im Bereich IKK&More. Dort können sich Interessierte auch über den günstigen Beitragssatz von 12,9 Prozent sowie weitere attraktive Zusatzangebote und Sonderleistungen der IKK-Direkkt informieren.

IKK-Direkkt fordert Beitragssatzsenkungen

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Nach wie vor beherrscht die Diskussion über zu hohe Krankenkassen beiträge die Schlagzeilen. Die IKK-Direkkt stimmt der Forderung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach Beitragssenkungen der Krankenkassen voll und ganz zu. „Wir begrüßen diese klare Aussage der Ministerin“, äußert sich Pressesprecherin Birgit Boldt. „Aufgrund unserer positiven Finanzsituation beabsichtigen wir, zum 1. Juli 2005 eine Beitragssatzsenkung auf mindestens 11,9 Prozent zu beantragen. Dabei bauen wir auf die Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums.“
Bereits seit Juni 2003 versucht die junge Krankenkasse, ihren Beitragssatz zu senken. Trotz einer sehr guten Finanzsituation verweigerte das Bundesversicherungsamt bisher jedoch die Anpassung der Beiträge. Mit einem Beitragssatz von 12,9 Prozent ist die IKK-Direkkt trotzdem bereits jetzt eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands.
Vorstand Ralf Hermes sieht die IKK-Direkkt als Erfolgsmodell unter den Krankenkassen . Die erst im Februar 2003 gegründete Krankenkasse weist ein rasantes Wachstum auf – allein in 2004 haben sich über 57.000 neue Mitglieder für die IKK-Direkkt entschieden, mittlerweile zählt die Kasse knapp 100.000 Versicherte. Seit der Gründung sind rund 100 Arbeitsplätze geschaffen worden. Durch kurze Entscheidungswege und die Nutzung modernster Kommunikationstechnologien steht die IKK-Direkkt für den Abbau von Bürokratie, der in Deutschland immer wieder gefordert wird.
„Trotz schwieriger Rahmenbedingungen durch laufend neue Gesetze und Vorgaben setzt die IKK-Direkkt auf eine schlanke Verwaltung und unkomplizierte Entscheidungswege“ erläutert Ralf Hermes, Vorstand der Krankenkasse. Dies ist auch im Vergleich des Verwaltungskostenanteils ersichtlich, der bei der IKK-Direkkt weit unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen liegt.

IKK-Direkkt bietet Zahnersatz-Expertenchat speziell für Zahntechniker am 15. März 2005

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Gerade in der täglichen Praxis ergeben sich verschiedenste Fragen zu den Neuregelungen im Bereich Zahnersatz. Aus diesem Grund bietet die IKK-Direkkt einen Zahnersatz-Expertenchat speziell für Zahntechniker an. Herr Peter K. Thomsen, VDZI-Vorstandsmitglied und Obermeister der Zahntechniker-Innung Schleswig-Holstein sowie Verwaltungsratsvorsitzender der IKK-Direkkt, wird Fragen rund um das Thema Zahnersatz und Festzuschüsse beantworten.
Für Auskünfte zu den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird Frau Sabine Herr, Leiterin des zahnmedizinischen Vertrags- und Leistungsmanagements der IKK-Direkkt, zur Verfügung stehen. Damit bietet die IKK-Direkkt allen Zahntechnikern die Möglichkeit, sich direkt an die anerkannten Fachleute zu wenden.
Der Live-Chat findet am 15. März von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Weitere Informationen finden Sie zeitnah auf der Website www.ikk-direkkt.de.
Hintergrund für das Angebot eines Chats speziell für Zahntechniker ist die besondere Kompetenz der Krankenkasse im Bereich Zahnersatz. Die IKK-Direkkt – die mit einem Beitragssatz von nur 12,9 Prozent (ab 1. Juli 2005: 12,0 Prozent) zu den günstigsten Krankenkassen in Deutschland zählt – wurde im Februar 2003 auf Initiative der Zahntechniker-Innungen Bremen und Schleswig-Holstein gegründet. Seitdem kann Sie ein rasantes Wachstum vorweisen.
Allein im Jahr 2004 haben sich über 57.000 neue Mitglieder für die IKK-Direkkt

IKK-Direkkt hält günstigen Beitragssatz stabil- Direktkrankenkasse startet mit Vermögensüberschüssen in das Jahr 2005

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Die IKK-Direkkt wird ihren niedrigen Beitragssatz auch 2005 zunächst bei 12,9 Prozent halten. Dies beschloss der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2004 in Hamburg. Aufgrund gesetzlicher Maßnahmen wird die IKK-Direkkt ihren Beitragssatz zum 1. Juli 2005 auf mindestens 12,0 Prozent senken. Ob die Senkung sogar noch deutlicher ausfallen kann, entscheidet sich in den nächsten Monaten.
Für das Jahr 2004 kann die junge Krankenkasse einige Erfolge verbuchen. So wurde durch eine solide Finanzpolitik ein Gewinn von voraussichtlich 12,8 Millionen Euro erzielt. Damit zählt die IKK-Direkkt zu den wenigen schuldenfreien Kassen in Deutschland. Dies bedeute für die Versicherten und deren Arbeitgeber Beitragssatzsicherheit. „Nach den Hochrechnungen für 2005 werden wir das nächste Jahr sogar mit einem Vermögensüberschuss von ca. 41 Millionen Euro abschließen. Diesen Finanzvorteil möchten wir an unsere Versicherten weitergeben – nach Möglichkeit durch eine weitergehende Beitragssatzsenkung zum 1. Juli 2005“, äußert sich Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt.
Die Krankenkasse konnte in 2004 außerdem ihren Service weiter ausbauen. So wurden für freiwillig Versicherte die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung sowie verschiedene Selbstbehalttarife mit Kostenerstattung geschaffen. Außerdem können alle Versicherten der IKK-Direkkt über die Krankenkasse private Zusatzversicherungen zu besonders günstigen Konditionen abschließen. Darüber hinaus starten zum 1. Januar 2005 Bonusmodelle, die ein gesundheitsbewusstes Verhalten fördern sollen, sowie ein Präventionsprogramm.

Neuregelungen zum Zahnersatz 2005

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Ab 1. Januar 2005 gilt das neue Recht für Zahnersatz – statt des bisherigen prozentualen Zuschusses übernehmen die Krankenkassen einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss.
Nicht in allen Bundesländern wird es eine Übergangsregelung geben. Daher stellt sich die Frage, welchen Anteil die Krankenkassen bei Zahnersatz übernehmen, der zwar in 2004 genehmigt, jedoch erst in 2005 eingegliedert wird. Für die Versicherten der IKK-Direkkt kein Problem – Heil- und Kostenpläne auf dem bisher gültigen Formular, die bis 31.12.2004 bei der Kasse eingegangen sind, werden nach altem Recht bezuschusst. Voraussetzung: Der Zahnersatz wird bis 30.06.2005 eingegliedert.
Für diese Entscheidung hat sich der Verwaltungsrat der IKK-Direkkt stark gemacht. Die Versicherten haben damit Gewissheit über die Zuschusshöhe, selbst wenn sie die Eingliederung erst im nächsten Jahr vornehmen lassen.
Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt, zeigt sich zufrieden mit dieser Regelung: „Damit können unsere Versicherten, die ihren Heil- und Kostenplan noch in diesem Jahr bei uns einreichen, die Weihnachtszeit entspannt genießen.“
Als Krankenkasse, die Anfang 2003 auf Initiative der Zahntechniker-Innungen Bremen und Schleswig-Holstein gegründet wurde, verfügt die IKK-Direkkt über besondere Kompetenz im Bereich Zahnersatz. Sie bietet unter www.ikk-direkkt.de weitgehende Informationen rund um das Thema Zähne. Für spezielle Fragen der Versicherten steht die Hotline 01802 455 347 (nur 6 Ct./Anruf) zur Verfügung.

Zahnersatz 2005- Experten-Chat der IKK-Direkkt am 14. Dezember bietet Antworten auf drängende Fragen

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Die IKK-Direkkt bietet am 14. Dezember 2004 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr einen Experten-Chat zum Thema Zahnersatz, in dem Fragen zu den Neuregelungen ab 2005 kompetent beantwortet werden. Das Besondere: Die IKK-Direkkt konnte mit Herrn Peter K. Thomsen, Obermeister der Zahntechniker-Innung Schleswig-Holstein, Vorstand im Verband deutscher Zahntechniker-Innungen und Verwaltungsratsvorsitzender der IKK-Direkkt, sowie Herrn Dr. Immo von Stebut, Vorstandsmitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, zwei anerkannte Experten für die Teilnahme am Chat gewinnen. Zudem wird Frau Sabine Herr, die Leiterin des zahnmedizinischen Vertrags- und Leistungsmanagements der IKK-Direkkt, für Fragen zur Verfügung stehen.
Brauche ich weiterhin ein Bonusheft? Gibt es Festzuschüsse für Inlays? Beteiligt sich die Kasse an den Kosten, wenn ich statt einer Brückenversorgung ein Implantat wähle? Solche und andere Fragen werden von den ausgewiesenen Experten live im Chat beantwortet. Weitere Informationen können vorab auf der Internet-Seite www.ikk-direkkt.de eingesehen werden.
Nicht nur für den Experten-Chat lohnt ein Besuch auf ikk-direkkt.de. Die Krankenkasse stellt laufend neue Informationen zum Thema Gesundheit bereit.

IKK-Direkt muss den Beitragssatz auf 12,9 Prozent anheben

Der IKK-Direkt muss ihren allgemeinen Beitragssatz rückwirkend zum 1. Januar 2004 von 11,9 auf 12,9 Prozent anheben. So jedenfalls hat das schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts in dem aktuellen Verfahren entschieden. Damit gibt es bundesweit keine Krankenkasse mehr, die einen Beitragssatz unter 12 Prozent anbietet.

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Beitragssenkung nun doch verboten- Finanzautonomie der Krankenversicherung abgeschafft

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Nun ist es amtlich: Dem Verwaltungsrat der IKK-Direkkt ist es nicht erlaubt, eine seriöse Finanzplanung mit nachvollziehbarer Beitragssatzsenkung durchzuführen. So jedenfalls ist es aus dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts heraus zu interpretieren.
Der Kasse soll demnach trotz eindeutigem positiven Vermögensbestand verboten sein, ihren allgemeinen Beitragssatz von 12,9 % auf 11,9 % zu senken.
Das Gesetz sagt: Übersteigen die Einnahmen der Krankenkasse die Ausgaben, sind die Beiträge zu ermäßigen. Wir haben zu viel Geld und dürfen die Beiträge nicht senken. Das versteht doch wirklich niemand mehr in Deutschland, so Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt.
Diese Entscheidung kommt einer Entmündigung der Selbstverwaltung und der Tendenz der Verstaatlichung der gesetzlichen Krankenversicherung bedrohlich nahe, so Peter K. Thomsen, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK-Direkkt.
Hatte das unabhängige Sozialgericht Kiel dem Verwaltungsrat noch – wie im Gesetz vorgesehen – eine nachvollziehbare Finanzplanungshoheit zugestanden, meint das Landessozialgericht, die Kräfte in Richtung mehr Staat und weniger Freiheit und Wettbewerb verschieben zu müssen.
Für Peter K. Thomsen gibt es keinen Zweifel daran, dass der Gerichtsbeschluss rechtswidrig ist und sich das Gefühl der politischen Einflussnahme einstellt.
Eines ist aber sicher; auch die Gerichtsentscheidung ändert nichts an der Geschäftspolitik der IKK-Direkkt

IKK-Direkt darf Kassenbeitrag nicht senken

Die gesetzliche Krankenkasse IKK-Direkt wollte im kommenden Jahr die Beiträge senken, darf dies allerdings nicht da das Bundesversicherungsamt in Bonn dies untersagt hat.
Die IKK-Direkt hatte angekündigt, ihre Beiträge zum 1. Januar von 12,9 auf 11,9 Prozent zu senken.

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Kurzfristige Beitragssenkung bei Krankenkassen nicht möglich

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Wegen ihrer sehr guten Finanzsituation beschloss die DirektIKK:GesundheitsTechnik (DGT), ihren bereits günstigen Beitragssatz von 12,9 % auf 11,8 % zu senken. Das Bundesversicherungsamt verweigerte die Genehmigung. Zur Begründung verwies das Amt auf das kurze Bestehen der Krankenkasse seit dem 01.02.2003 und verlangt einen längeren Beobachtungszeitraum.
Das eingeschaltete Sozialgericht Kiel bestätigt nun in einem Eilbeschluss die Meinung des Amtes. Obwohl die DirektIKK:GesundheitsTechnik glaubhaft gemacht hat, dass sie am Ende des Jahres 2003 ein Vermögen von ca. 150 % einer Durchschnittsmonatsausgabe hat, soll es nach dem Gesetz erst frühestens im nächsten Jahr möglich sein, die Beiträge zu ermässigen. Nach Meinung des Sozialgerichts lässt das Gesetz vom Grundsatz Beitragsermässigungen bei Krankenkassen während des Haushaltsjahres nicht zu.
Der Verwaltungsratsvorsitzende, Peter K. Thomsen, versteht die Welt nicht mehr. Ganz Deutschland wartet auf einen Wirtschaftsaufschwung, zu dem bekanntlich auch niedrigere Krankenkassen beiträge beitragen können und das soll nun per Gesetz nicht möglich sein? Wir sind damit nicht einverstanden und werden Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen, so Thomsen weiter.