IKK-Direkt darf Kassenbeitrag nicht senken

Die gesetzliche Krankenkasse IKK-Direkt wollte im kommenden Jahr die Beiträge senken, darf dies allerdings nicht da das Bundesversicherungsamt in Bonn dies untersagt hat.
Die IKK-Direkt hatte angekündigt, ihre Beiträge zum 1. Januar von 12,9 auf 11,9 Prozent zu senken.

Das Bundesversicherungsamt war als Aufsichtsbehörde mit der Senkung nicht einverstanden und hat der Kieler Krankenkasse diesen Schritt verboten. Über die Gründe wollte sich die Aufsichtsbehörde indes nicht näher auslassen und lehnt jeden Kommentar ab. Wie die Wirtschaftszeitung unter Berufung auf Kassenkreise, meldet, halte die Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger den Etat der Kasse für unseriös und wolle keinem unlauteren Wettbewerb mit künstlich niedrig gehaltenen Beiträgen Vorschub leisten

Diesen vorwürfen widerspricht der Vorstand der IKK-Direkt und vermutet, dass die Konkurrenz hinter dieser „Attacke“. Notfalls wolle die Kasse vor das Kieler Sozialgericht ziehen, um die Beitragssenkung zu erzwingen.

Die von den Zahntechniker-Innungen Bremen und Schleswig-Holstein gegründete Krankenkasse ist Anfang Februar dieses Jahres gegründet worden, hat keine Altlasten und mit über 4000 Versicherten eine überschaubare Klientel.

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