Kurzfristige Beitragssenkung bei Krankenkassen nicht möglich

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Wegen ihrer sehr guten Finanzsituation beschloss die DirektIKK:GesundheitsTechnik (DGT), ihren bereits günstigen Beitragssatz von 12,9 % auf 11,8 % zu senken. Das Bundesversicherungsamt verweigerte die Genehmigung. Zur Begründung verwies das Amt auf das kurze Bestehen der Krankenkasse seit dem 01.02.2003 und verlangt einen längeren Beobachtungszeitraum.
Das eingeschaltete Sozialgericht Kiel bestätigt nun in einem Eilbeschluss die Meinung des Amtes. Obwohl die DirektIKK:GesundheitsTechnik glaubhaft gemacht hat, dass sie am Ende des Jahres 2003 ein Vermögen von ca. 150 % einer Durchschnittsmonatsausgabe hat, soll es nach dem Gesetz erst frühestens im nächsten Jahr möglich sein, die Beiträge zu ermässigen. Nach Meinung des Sozialgerichts lässt das Gesetz vom Grundsatz Beitragsermässigungen bei Krankenkassen während des Haushaltsjahres nicht zu.
Der Verwaltungsratsvorsitzende, Peter K. Thomsen, versteht die Welt nicht mehr. Ganz Deutschland wartet auf einen Wirtschaftsaufschwung, zu dem bekanntlich auch niedrigere Krankenkassen beiträge beitragen können und das soll nun per Gesetz nicht möglich sein? Wir sind damit nicht einverstanden und werden Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen, so Thomsen weiter.

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