Schlagwort: Hartz IV-Rechner

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat gestern beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Essener Richter halten die Leistungen, die seit Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 nicht angehoben worden sind, für verfassungswidrig. Im Vergleich zu den Leistungen nach dem SGB II („Hartz-IV“) reichten sie offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. Zudem seien die Leistungen nicht in einem Verfahren bemessen worden, wie es das Bundesverfassungsgericht verlange, sondern „ins Blaue hinein“ geschätzt worden.
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Hartz IV: Abwrackprämie ist nicht auf Arbeitslosengeld II anzurechnen

Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) ist die sog. „Abwrackprämie“ (staatliche Umweltprämie) von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ausgenommen. Die Umweltprämie in Höhe von 2500,- EUR fällt nach Ansicht des 12. Senats des LSG NRW unter die anrechnungsfreien so genannten privilegierten zweckbestimmten Einnahmen. Der von der Bundesregierung mit der staatlichen Umweltprämie verfolgte Zweck ‑ Stärkung der Nachfrage und Reduzierung der Schadstoffemissionen – ist nach Ansicht der Essener Richter ein anderer als der mit der Gewährung von Grundsicherungsleistungen verfolgte Zweck der Sicherung von Unterhalt oder Eingliederung.
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Erwerbslosen Forum Deutschland: Elterngeld für Hartz IV-BezieherInnen abschaffen

Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat soll nach einem Beschluss der Bundesregierung für BezieherInnen von Hartz IV in Zukunft nicht mehr anrechnungsfrei sein, sondern als Einkommen angerechnet werden. Begründung ist, dass Eltern von Säuglingen Arbeitsanreize brauchen. Das Institut für Innovative Politik (IP) begrüßt diesen Vorstoß der christlich-liberalen Bundesregierung.
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Urteil: Kein USA Aufenthalt für Hartz IV Empfänger

Der Schüler, dessen Familie Arbeitslosengeld II bezieht, hatte an einem geförderten Austauschprogramm mit einer High-School in Arizona teilgenommen. Hierfür war er als einer von 16 Schülern seiner Jahrgangsstufe wegen seiner guten schulischen Leistungen und wegen seines sozialen Engagements ausgewählt worden.
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