Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat soll nach einem Beschluss der Bundesregierung für BezieherInnen von Hartz IV in Zukunft nicht mehr anrechnungsfrei sein, sondern als Einkommen angerechnet werden. Begründung ist, dass Eltern von Säuglingen Arbeitsanreize brauchen. Das Institut für Innovative Politik (IP) begrüßt diesen Vorstoß der christlich-liberalen Bundesregierung.
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Elterngeld-Pläne sind Verarmungsprogramm für Familien
Die Bundesregierung plant offenbar im Rahmen ihres Kürzungsprogramms („Sparpaket“) noch tiefere Einschnitte bei Familien und Kindern als bisher bekannt. Familien, die mit ihrem Einkommen knapp oberhalb der Hartz IV-Bedürftigkeitsgrenze liegen und deshalb für ihre Kinder Kinderzuschlag erhalten, sollen diesen durch Anrechnung des Elterngelds als Einkommen verlieren.
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